9326918/meetingminutes/15825398/paragraph

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Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstra&szlig;e ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Geb&auml;uden am Gr&auml;terweg umfangreiche Ver&auml;nderungen f&uuml;r dieses Quartier.</p>
 
Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstra&szlig;e ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Geb&auml;uden am Gr&auml;terweg umfangreiche Ver&auml;nderungen f&uuml;r dieses Quartier.</p>
 
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F&uuml;r die Fl&auml;chen der Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine &Uuml;berplanung und Neubebauung angedacht.</p>
 
F&uuml;r die Fl&auml;chen der Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine &Uuml;berplanung und Neubebauung angedacht.</p>
 
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Mit den Planungen wurde das Architekturb&uuml;ro Obinger aus Schw&auml;bisch Hall von der Eigent&uuml;merin beauftragt. Das Architekturb&uuml;ro hat f&uuml;r die n&ouml;rdliche Stra&szlig;enseite des Gr&auml;ter&shy;weges eine Bebauung mit sieben Stadth&auml;usern als Reihenh&auml;user mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nord&ouml;stlichen Grundst&uuml;cksbereich sollen drei viergeschossige Wohngeb&auml;ude mit einer dazwischenliegenden gro&szlig;z&uuml;gigen Quartiersmitte entstehen.</p>
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Mit den Planungen wurde das Architekturb&uuml;ro Obinger aus Schw&auml;bisch Hall von der Eigent&uuml;merin beauftragt. Das Architekturb&uuml;ro hat f&uuml;r die n&ouml;rdliche Stra&szlig;enseite des Gr&auml;terweges eine Bebauung mit sieben Stadth&auml;usern als Reihenh&auml;user mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nord&ouml;stlichen Grundst&uuml;cksbereich sollen drei viergeschossige Wohngeb&auml;ude mit einer dazwischenliegenden gro&szlig;z&uuml;gigen Quartiersmitte entstehen.</p>
 
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Die f&uuml;r die Neubebauung notwendigen Stellpl&auml;tze und Fahrradabstellfl&auml;chen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Geb&auml;uden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Stra&szlig;eneinm&uuml;ndung des Gr&auml;terweges von der Crailsheimer Stra&szlig;e.</p>
 
Die f&uuml;r die Neubebauung notwendigen Stellpl&auml;tze und Fahrradabstellfl&auml;chen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Geb&auml;uden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Stra&szlig;eneinm&uuml;ndung des Gr&auml;terweges von der Crailsheimer Stra&szlig;e.</p>
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F&uuml;r das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten m&uuml;ssen sich somit f&uuml;r eine baurechtliche Genehmigung nach &sect; 34 (1) BauGB in die Eigenart der n&auml;heren Umgebung einf&uuml;gen und die Erschlie&szlig;ung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverh&auml;ltnisse m&uuml;ssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeintr&auml;chtigt werden (&sect; 34 (1) BauGB).</p>
 
F&uuml;r das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten m&uuml;ssen sich somit f&uuml;r eine baurechtliche Genehmigung nach &sect; 34 (1) BauGB in die Eigenart der n&auml;heren Umgebung einf&uuml;gen und die Erschlie&szlig;ung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverh&auml;ltnisse m&uuml;ssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeintr&auml;chtigt werden (&sect; 34 (1) BauGB).</p>
 
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Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger entsprochen.</p>
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Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger entsprochen.<br />
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Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger als Rahmenplan zu beschlie&szlig;en. Innerhalb dieses Rahmen k&ouml;nnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen f&uuml;r die einzelnen Bauvorhaben nach &sect; 34 BauGB erteilen.</p>
 
Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger als Rahmenplan zu beschlie&szlig;en. Innerhalb dieses Rahmen k&ouml;nnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen f&uuml;r die einzelnen Bauvorhaben nach &sect; 34 BauGB erteilen.</p>
 
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Der st&auml;dtebauliche Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zuk&uuml;nftige Bauantr&auml;ge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbeh&ouml;rde eine Baugenehmigung nach &sect; 34 BauGB erteilt werden.</li>
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Der st&auml;dtebauliche Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zuk&uuml;nftige Bauantr&auml;ge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbeh&ouml;rde eine Baugenehmigung nach &sect; 34 BauGB erteilt werden.<br />
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Der rechtsverbindliche Fl&auml;chennutzungsplan wird im Zuge der n&auml;chsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.</li>
 
Der rechtsverbindliche Fl&auml;chennutzungsplan wird im Zuge der n&auml;chsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.</li>
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Version vom 16. Januar 2017, 10:52 Uhr

Sachvortrag:

Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstraße ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Gebäuden am Gräterweg umfangreiche Veränderungen für dieses Quartier.

Die Eigentümerin der Gebäude und Grundstücke hat für die weitere Entwicklung des Quartiers Gräterweg ein zukunftsweisendes Konzept für ein attraktives stadtnahes Wohngebiet entwickelt.

Geplant ist ein Wohngebiet mit einer Mischung sowohl hinsichtlich der Altersstruktur der zukünftigen Bewohner, als auch einer Mischung von Eigentums- und Mietnutzungen. Daneben ist angestrebt, einen Ort für Begegnungen zu schaffen, an dem auch die Möglichkeit für Unterstützung und Vernetzungen entstehen soll.

Die Gebäude Gräterweg 2, Gräterweg 8 und Im Lehen 1 und 1/1 bleiben bestehen. Die Wohnungen des Gebäudes Gräterweg 2 werden weiterhin wie bisher als Mietwohnungen vermietet. Die im Gebäude Gräterweg 8 vorhandenen Wohnungen, derzeit als Polizeigebäude genutzt, sollen zukünftig wieder dem Wohnen dienen. Im Gebäude Im Lehen 1 und 1/1, derzeit von der Kriminalpolizei belegt, sollen kleine Wohneinheiten für Studentenwohnungen und Junges Wohnen entstehen.

Für die Flächen der Gebäude Gräterweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine Überplanung und Neubebauung angedacht.

Mit den Planungen wurde das Architekturbüro Obinger aus Schwäbisch Hall von der Eigentümerin beauftragt. Das Architekturbüro hat für die nördliche Straßenseite des Gräterweges eine Bebauung mit sieben Stadthäusern als Reihenhäuser mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nordöstlichen Grundstücksbereich sollen drei viergeschossige Wohngebäude mit einer dazwischenliegenden großzügigen Quartiersmitte entstehen.

Die für die Neubebauung notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellflächen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Gebäuden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Straßeneinmündung des Gräterweges von der Crailsheimer Straße.

Die überplante Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Angestrebt wird eine Nutzung als Wohngebiet. Dies bedeutet, dass das Quartier in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Wohngebiet dargestellt werden müsste.

Für das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten müssen sich somit für eine baurechtliche Genehmigung nach § 34 (1) BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 (1) BauGB).

Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Obinger entsprochen.
Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Obinger als Rahmenplan zu beschließen. Innerhalb dieses Rahmen könnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen für die einzelnen Bauvorhaben nach § 34 BauGB erteilen.

Anlage 1: Anschreiben Frau Franz 15.11.2016
Anlage 2: Orientierungsplan
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung
Anlage 4: Luftfbild 2013 Photo Weller
Anlage 5: Bestandsplan Architekturbüro Obinger 17.11.2016
Anlage 6: Rahmenplan Architekturbüro Obinger 17.11.2016

Beschluss:

  1. Der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zukünftige Bauanträge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbehörde eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden.
     
  2. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan wird im Zuge der nächsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.

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