9326859/meetingminutes/15495040/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 16.01.2017 08:14, durch Sigrid Kitterer.)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=15495040|paragraph-attribute-mm_id=9326859|paragraph-attribute-number=1|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=1|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=348/16|paragraph-attribute-title=Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss - Vorberatung -|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=15495040|paragraph-attribute-mm_id=9326859|paragraph-attribute-number=257|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=257|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=348/16|paragraph-attribute-title=Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss |paragraph-attribute-statement=<p>
 
Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstra&szlig;e ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Geb&auml;uden am Gr&auml;terweg umfangreiche Ver&auml;nderungen f&uuml;r dieses Quartier.</p>
 
Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstra&szlig;e ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Geb&auml;uden am Gr&auml;terweg umfangreiche Ver&auml;nderungen f&uuml;r dieses Quartier.</p>
 
<p>
 
<p>
Zeile 11: Zeile 11:
 
F&uuml;r die Fl&auml;chen der Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine &Uuml;berplanung und Neubebauung angedacht.</p>
 
F&uuml;r die Fl&auml;chen der Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine &Uuml;berplanung und Neubebauung angedacht.</p>
 
<p>
 
<p>
Mit den Planungen wurde das Architekturb&uuml;ro Obinger aus Schw&auml;bisch Hall von der Eigent&uuml;merin beauftragt. Das Architekturb&uuml;ro hat f&uuml;r die n&ouml;rdliche Stra&szlig;enseite des Gr&auml;ter&shy;weges eine Bebauung mit sieben Stadth&auml;usern als Reihenh&auml;user mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nord&ouml;stlichen Grundst&uuml;cksbereich sollen drei viergeschossige Wohngeb&auml;ude mit einer dazwischenliegenden gro&szlig;z&uuml;gigen Quartiersmitte entstehen.</p>
+
Mit den Planungen wurde das Architekturb&uuml;ro Obinger aus Schw&auml;bisch Hall von der Eigent&uuml;merin beauftragt. Das Architekturb&uuml;ro hat f&uuml;r die n&ouml;rdliche Stra&szlig;enseite des Gr&auml;terweges eine Bebauung mit sieben Stadth&auml;usern als Reihenh&auml;user mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nord&ouml;stlichen Grundst&uuml;cksbereich sollen drei viergeschossige Wohngeb&auml;ude mit einer dazwischenliegenden gro&szlig;z&uuml;gigen Quartiersmitte entstehen.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Die f&uuml;r die Neubebauung notwendigen Stellpl&auml;tze und Fahrradabstellfl&auml;chen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Geb&auml;uden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Stra&szlig;eneinm&uuml;ndung des Gr&auml;terweges von der Crailsheimer Stra&szlig;e.</p>
 
Die f&uuml;r die Neubebauung notwendigen Stellpl&auml;tze und Fahrradabstellfl&auml;chen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Geb&auml;uden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Stra&szlig;eneinm&uuml;ndung des Gr&auml;terweges von der Crailsheimer Stra&szlig;e.</p>
Zeile 19: Zeile 19:
 
F&uuml;r das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten m&uuml;ssen sich somit f&uuml;r eine baurechtliche Genehmigung nach &sect; 34 (1) BauGB in die Eigenart der n&auml;heren Umgebung einf&uuml;gen und die Erschlie&szlig;ung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverh&auml;ltnisse m&uuml;ssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeintr&auml;chtigt werden (&sect; 34 (1) BauGB).</p>
 
F&uuml;r das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten m&uuml;ssen sich somit f&uuml;r eine baurechtliche Genehmigung nach &sect; 34 (1) BauGB in die Eigenart der n&auml;heren Umgebung einf&uuml;gen und die Erschlie&szlig;ung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverh&auml;ltnisse m&uuml;ssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeintr&auml;chtigt werden (&sect; 34 (1) BauGB).</p>
 
<p>
 
<p>
Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger entsprochen.</p>
+
Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger entsprochen.<br />
<p>
+
 
Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger als Rahmenplan zu beschlie&szlig;en. Innerhalb dieses Rahmen k&ouml;nnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen f&uuml;r die einzelnen Bauvorhaben nach &sect; 34 BauGB erteilen.</p>
 
Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger als Rahmenplan zu beschlie&szlig;en. Innerhalb dieses Rahmen k&ouml;nnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen f&uuml;r die einzelnen Bauvorhaben nach &sect; 34 BauGB erteilen.</p>
 
<p>
 
<p>
Zeile 29: Zeile 28:
 
Anlage 5: [[Media:348-16_A5.pdf{{!}}Bestandsplan Architekturb&uuml;ro Obinger 17.11.2016]]<br />
 
Anlage 5: [[Media:348-16_A5.pdf{{!}}Bestandsplan Architekturb&uuml;ro Obinger 17.11.2016]]<br />
 
Anlage 6: [[Media:348-16_A6.pdf{{!}}Rahmenplan Architekturb&uuml;ro Obinger 17.11.2016]]</p>
 
Anlage 6: [[Media:348-16_A6.pdf{{!}}Rahmenplan Architekturb&uuml;ro Obinger 17.11.2016]]</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
+
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert, dass man sich nach dem Umzug der Polizei aus dem Gr&auml;terweg Gedanken &uuml;ber eine Nachnutzung des Quartiers gemacht hat. Die Ausarbeitung eines st&auml;dtebaulichen Rahmenplans steht zwischen dem formellen Verfahren eines Bebauungsplans und den einzelnen Baugenehmigungen, die in die Zust&auml;ndigkeit der Verwaltung fallen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> berichtet, dass Frau Franz bereits vor 1,5 Jahren auf ihn zugekommen ist. Das damals vorgestellte Konzept fand die Zustimmung der Verwaltung; man hat Frau Franz aufgefordert, die Konzeption weiter zu verfeinern, siehe Anlage.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Architekt Obinger und Frau Franz</u> m&ouml;chten ein offenes Quartier mit den verschiedensten Geb&auml;uden schaffen. Das Quartier soll durch &ouml;ffentliche Wege sowohl untereinander als auch mit der bereits vorhandenen Bebauung vernetzt werden. Das Quartier soll offen und nicht abgegrenzt sein, alle Wege und Pl&auml;tze sollen auch einer &ouml;ffentlichen Nutzung zugef&uuml;hrt werden.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Das Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 2 ist ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen; dieses Geb&auml;ude wurde bereits saniert und bleibt bestehen. Das Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 8 bleibt ebenfalls bestehen und teilt sich auf in Geschosswohnungsbau und Mietwohnungen. Das Satteldach soll evtl. in ein Flachdach umgewandelt werden. Die Geb&auml;ude Im Lehen 1 werden saniert und in junges/ studentisches Wohnen mit kompakten kleinen Wohneinheiten umgewandelt. Im r&uuml;ckwertigen Bereich entstehen drei neue Geb&auml;ude mit der Nutzung 3 + D. Es handelt sich hierbei um &bdquo;gestapelte&ldquo; Bungalows f&uuml;r das Wohnen von Familien und Personen 50 + sowie weitere sieben Stadth&auml;user mit Flachdach (zweigeschossig + DG). Das Parken erfolgt sowohl in einer Tiefgarage als auch oberirdisch. Das Neue Quartier soll an die Fernw&auml;rme angeschlossen werden.<br />
 +
Insgesamt handelt es sich um ein Grundst&uuml;ck mit 13.000 qm, hiervon sollen 7.600 bis 7.700 qm Wohnfl&auml;che entstehen, davon 3.000 qm Wohnfl&auml;che aus dem bereits vorhandenen Bestand und 4.400 qm aus Neubauma&szlig;nahmen. Es sollen 60 Wohneinheiten in Geschosswohnungsbau, 20 Studenten-Appartments, 7 Stadth&auml;user und 60 Stellpl&auml;tze in einer Tiefgarage sowie 50 - 60 oberirdische Stellpl&auml;tze entstehen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Architekt Obinger</u> beziffert die Zeitschiene wie folgt:</p>
 +
<ul>
 +
<li align="justify">
 +
R&uuml;ckbau der Brachfl&auml;che im Jahr 2017</li>
 +
<li align="justify">
 +
Sanierung Im Lehen 1 und Gr&auml;terweg 8 im Laufe des Jahres 2018</li>
 +
<li align="justify">
 +
&bdquo;Gestapelte&ldquo; Bungalows, Geb&auml;ude B1 - B3 in den Jahren 2018 - 2020</li>
 +
<li align="justify">
 +
Stadth&auml;user im Jahr 2021</li>
 +
</ul>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> erl&auml;utert nochmals, warum kein Bebauungsplan aufgestellt wird: Es handelt sich um kein Einzelvorhaben, sondern das gesamte Quartier stammt aus einer Tr&auml;gerschaft - eine Erschlie&szlig;ung ist bereits vorhanden und nicht neu zu erarbeiten. Der st&auml;dtebauliche Rahmenplan spiegelt die Grundz&uuml;ge des Bebauungsplans wider und alle Geb&auml;ude, die unter diesen st&auml;dtebaulichen Rahmenplan fallen, sind gem&auml;&szlig; &sect; 34 BauGB genehmigungsf&auml;hig.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> h&auml;lt eine Verdichtung in Zentrumsn&auml;he in einem attraktiven Wohngebiet f&uuml;r begr&uuml;&szlig;enswert.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Auch <u>Stadtrat Sakellariou</u> begr&uuml;&szlig;t Mietwohnungsbau in einem attraktiven Umfeld. Er fragt sich jedoch, wer dann bei Problemen, die ein offenes Quartier mit sich bringt, in der Verantwortung steht.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Stadtrat Baumann</u> hinterfragt die Korrespondenz der verschiedenen geplanten Dachformen. Er m&ouml;chte hierauf in Zukunft mehr Wert legen - auch bei der Ausgestaltung neuer Wohngebiete.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> fragt nach Sozialmietwohnungen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Frau Franz</u> verweist hier auf die Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 2, wo ein gewisser Sozialmietwohnungsbau historisch entstanden ist. Die Geb&auml;ude Gr&auml;terweg 2 und 8 verf&uuml;gen &uuml;ber Carport-Stellpl&auml;tze im Freien. Die kostentreibende Tiefgarage soll &uuml;ber die Wohnungen der Geb&auml;ude B1 - B3 finanziert werden.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> m&ouml;chte wissen, wie sich die Baut&auml;tigkeit auf den Baumbestand auswirkt.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Architekt Obinger</u> sichert zu, dass die B&auml;ume entlang des Gr&auml;terwegs und der Crailsheimer Stra&szlig;e erhalten bleiben. Auch die B&auml;ume, die sich in mitten des Quartiers befinden, liegen an den Steinbruch- bzw. Hangkanten und bleiben erhalten.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> f&uuml;hrt zu den Dachensemble aus, dass es sich hier um ein eigenes st&auml;dtebauliches Quartier mit entsprechendem Gewicht handelt. Ein Ensemble von Dachformen h&auml;lt er f&uuml;r ad&auml;quat.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Stadtr&auml;tin Striebel</u> begr&uuml;&szlig;t die gute Durchmischung des Wohngebiets und insbesondere ein ad&auml;quates Angebot f&uuml;r die Generation 50 +.</p>
 +
|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
 
<li>
 
<li>
Der st&auml;dtebauliche Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zuk&uuml;nftige Bauantr&auml;ge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbeh&ouml;rde eine Baugenehmigung nach &sect; 34 BauGB erteilt werden.</li>
+
Der st&auml;dtebauliche Entwurf des Architekturb&uuml;ros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zuk&uuml;nftige Bauantr&auml;ge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbeh&ouml;rde eine Baugenehmigung nach &sect; 34 BauGB erteilt werden.<br />
 +
&nbsp;</li>
 
<li>
 
<li>
 
Der rechtsverbindliche Fl&auml;chennutzungsplan wird im Zuge der n&auml;chsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.</li>
 
Der rechtsverbindliche Fl&auml;chennutzungsplan wird im Zuge der n&auml;chsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.</li>
Zeile 37: Zeile 80:
 
<p>
 
<p>
 
(einstimmig - 18 -)</p>
 
(einstimmig - 18 -)</p>
|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss - Vorberatung -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=05.12.2016|paragraph-template-backlink=9326859/0/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-keywords=Polizei, Kreuzäcker, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss |paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=05.12.2016|paragraph-template-backlink=9326859/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|15495040]]
 
[[Category:TYP:P|15495040]]
[[Category:MMID:9326859|#########1##########]]
+
[[Category:MMID:9326859|#######257##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Polizei|Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss  (05.12.2016, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Kreuzäcker|Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss  (05.12.2016, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Flächennutzungsplan|Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss  (05.12.2016, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Bebauungsplan|Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan; hier: Aufstellungsbeschluss  (05.12.2016, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2016-12-05]]
 
[[Category:Startdate|2016-12-05]]

Version vom 16. Januar 2017, 09:14 Uhr

Sachvortrag:

Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstraße ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Gebäuden am Gräterweg umfangreiche Veränderungen für dieses Quartier.

Die Eigentümerin der Gebäude und Grundstücke hat für die weitere Entwicklung des Quartiers Gräterweg ein zukunftsweisendes Konzept für ein attraktives stadtnahes Wohngebiet entwickelt.

Geplant ist ein Wohngebiet mit einer Mischung sowohl hinsichtlich der Altersstruktur der zukünftigen Bewohner, als auch einer Mischung von Eigentums- und Mietnutzungen. Daneben ist angestrebt, einen Ort für Begegnungen zu schaffen, an dem auch die Möglichkeit für Unterstützung und Vernetzungen entstehen soll.

Die Gebäude Gräterweg 2, Gräterweg 8 und Im Lehen 1 und 1/1 bleiben bestehen. Die Wohnungen des Gebäudes Gräterweg 2 werden weiterhin wie bisher als Mietwohnungen vermietet. Die im Gebäude Gräterweg 8 vorhandenen Wohnungen, derzeit als Polizeigebäude genutzt, sollen zukünftig wieder dem Wohnen dienen. Im Gebäude Im Lehen 1 und 1/1, derzeit von der Kriminalpolizei belegt, sollen kleine Wohneinheiten für Studentenwohnungen und Junges Wohnen entstehen.

Für die Flächen der Gebäude Gräterweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine Überplanung und Neubebauung angedacht.

Mit den Planungen wurde das Architekturbüro Obinger aus Schwäbisch Hall von der Eigentümerin beauftragt. Das Architekturbüro hat für die nördliche Straßenseite des Gräterweges eine Bebauung mit sieben Stadthäusern als Reihenhäuser mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nordöstlichen Grundstücksbereich sollen drei viergeschossige Wohngebäude mit einer dazwischenliegenden großzügigen Quartiersmitte entstehen.

Die für die Neubebauung notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellflächen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Gebäuden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Straßeneinmündung des Gräterweges von der Crailsheimer Straße.

Die überplante Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Angestrebt wird eine Nutzung als Wohngebiet. Dies bedeutet, dass das Quartier in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Wohngebiet dargestellt werden müsste.

Für das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten müssen sich somit für eine baurechtliche Genehmigung nach § 34 (1) BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 (1) BauGB).

Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Obinger entsprochen.
Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Obinger als Rahmenplan zu beschließen. Innerhalb dieses Rahmen könnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen für die einzelnen Bauvorhaben nach § 34 BauGB erteilen.

Anlage 1: Anschreiben Frau Franz 15.11.2016
Anlage 2: Orientierungsplan
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung
Anlage 4: Luftfbild 2013 Photo Weller
Anlage 5: Bestandsplan Architekturbüro Obinger 17.11.2016
Anlage 6: Rahmenplan Architekturbüro Obinger 17.11.2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man sich nach dem Umzug der Polizei aus dem Gräterweg Gedanken über eine Nachnutzung des Quartiers gemacht hat. Die Ausarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans steht zwischen dem formellen Verfahren eines Bebauungsplans und den einzelnen Baugenehmigungen, die in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink berichtet, dass Frau Franz bereits vor 1,5 Jahren auf ihn zugekommen ist. Das damals vorgestellte Konzept fand die Zustimmung der Verwaltung; man hat Frau Franz aufgefordert, die Konzeption weiter zu verfeinern, siehe Anlage.

Architekt Obinger und Frau Franz möchten ein offenes Quartier mit den verschiedensten Gebäuden schaffen. Das Quartier soll durch öffentliche Wege sowohl untereinander als auch mit der bereits vorhandenen Bebauung vernetzt werden. Das Quartier soll offen und nicht abgegrenzt sein, alle Wege und Plätze sollen auch einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden.

Das Gebäude Gräterweg 2 ist ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen; dieses Gebäude wurde bereits saniert und bleibt bestehen. Das Gebäude Gräterweg 8 bleibt ebenfalls bestehen und teilt sich auf in Geschosswohnungsbau und Mietwohnungen. Das Satteldach soll evtl. in ein Flachdach umgewandelt werden. Die Gebäude Im Lehen 1 werden saniert und in junges/ studentisches Wohnen mit kompakten kleinen Wohneinheiten umgewandelt. Im rückwertigen Bereich entstehen drei neue Gebäude mit der Nutzung 3 + D. Es handelt sich hierbei um „gestapelte“ Bungalows für das Wohnen von Familien und Personen 50 + sowie weitere sieben Stadthäuser mit Flachdach (zweigeschossig + DG). Das Parken erfolgt sowohl in einer Tiefgarage als auch oberirdisch. Das Neue Quartier soll an die Fernwärme angeschlossen werden.
Insgesamt handelt es sich um ein Grundstück mit 13.000 qm, hiervon sollen 7.600 bis 7.700 qm Wohnfläche entstehen, davon 3.000 qm Wohnfläche aus dem bereits vorhandenen Bestand und 4.400 qm aus Neubaumaßnahmen. Es sollen 60 Wohneinheiten in Geschosswohnungsbau, 20 Studenten-Appartments, 7 Stadthäuser und 60 Stellplätze in einer Tiefgarage sowie 50 - 60 oberirdische Stellplätze entstehen.

Architekt Obinger beziffert die Zeitschiene wie folgt:

  • Rückbau der Brachfläche im Jahr 2017
  • Sanierung Im Lehen 1 und Gräterweg 8 im Laufe des Jahres 2018
  • „Gestapelte“ Bungalows, Gebäude B1 - B3 in den Jahren 2018 - 2020
  • Stadthäuser im Jahr 2021

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert nochmals, warum kein Bebauungsplan aufgestellt wird: Es handelt sich um kein Einzelvorhaben, sondern das gesamte Quartier stammt aus einer Trägerschaft - eine Erschließung ist bereits vorhanden und nicht neu zu erarbeiten. Der städtebauliche Rahmenplan spiegelt die Grundzüge des Bebauungsplans wider und alle Gebäude, die unter diesen städtebaulichen Rahmenplan fallen, sind gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält eine Verdichtung in Zentrumsnähe in einem attraktiven Wohngebiet für begrüßenswert.

Auch Stadtrat Sakellariou begrüßt Mietwohnungsbau in einem attraktiven Umfeld. Er fragt sich jedoch, wer dann bei Problemen, die ein offenes Quartier mit sich bringt, in der Verantwortung steht.

Stadtrat Baumann hinterfragt die Korrespondenz der verschiedenen geplanten Dachformen. Er möchte hierauf in Zukunft mehr Wert legen - auch bei der Ausgestaltung neuer Wohngebiete.

Stadträtin Niemann fragt nach Sozialmietwohnungen.

Frau Franz verweist hier auf die Gebäude Gräterweg 2, wo ein gewisser Sozialmietwohnungsbau historisch entstanden ist. Die Gebäude Gräterweg 2 und 8 verfügen über Carport-Stellplätze im Freien. Die kostentreibende Tiefgarage soll über die Wohnungen der Gebäude B1 - B3 finanziert werden.

Stadträtin Niemann möchte wissen, wie sich die Bautätigkeit auf den Baumbestand auswirkt.

Architekt Obinger sichert zu, dass die Bäume entlang des Gräterwegs und der Crailsheimer Straße erhalten bleiben. Auch die Bäume, die sich in mitten des Quartiers befinden, liegen an den Steinbruch- bzw. Hangkanten und bleiben erhalten.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt zu den Dachensemble aus, dass es sich hier um ein eigenes städtebauliches Quartier mit entsprechendem Gewicht handelt. Ein Ensemble von Dachformen hält er für adäquat.

Stadträtin Striebel begrüßt die gute Durchmischung des Wohngebiets und insbesondere ein adäquates Angebot für die Generation 50 +.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zukünftige Bauanträge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbehörde eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden.
     
  2. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan wird im Zuge der nächsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.

(einstimmig - 18 -)

Meine Werkzeuge