§ 1 - 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie)hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung (§ 3 (2) BauGB) und Beschluss der zweiten erneuten Auslegung gem. § 4a (3) BauGB (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 fand die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt, auf Bitte wurde einzelnen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2015 gegeben.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt 3 Konzentrationszonen („Michelfeld/ Witzmannsweiler“, „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“, „Östlich Michelbach“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations­zonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umwelt­bericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2)  eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).

Unter den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Behörden und sonstige TöB) befinden sich u.a. die Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (ldf. Nr. 22), des Regierungspräsidiums Stuttgart (lfd. Nr. 24) und des Landratsamts Schwäbisch Hall (lfd. Nr. 28).

Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, überwiegend von Ein­wohnern der Gemeinde Michelbach und bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“ und aus Sittenhardt und Wielandsweiler zu der Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“. Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit Kürzeln (z.B. AB – Abstand zu Schutzgebieten, G – Gesundheit usw.) bestimmten Themenblöcken zugeordnet worden. Die Behandlungs­vorschläge zu diesen Themenblöcken sind in der Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 3 beinhaltet die Behandlungsvorschläge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.

Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen führt zu Änderungen an der Flächenkulisse bei allen drei Konzentrationszonen.

Die wesentlichste Änderung ergibt sich für die Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“. Im Rahmen von umfangreichen Voruntersuchungen für konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2015, die für diese Planungsebene vorgeschriebenen, detailliertere Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere bei windkraftempfindlichen Vogelarten hat sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergeben, welches die Einrichtung von Windkraftanlagen ausschließt. Diese Konzentrationszone muss daher vollständig entfallen.

Es verbleiben somit noch zwei Konzentrationszonen im Verfahren. Die Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“ hat mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch eine Flächengröße von 55 ha, die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“ mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch 316 ha, davon liegen 47 ha auf der Gemarkung Schwäbisch Hall. Der Anteil der Konzentrationszonen an der Gesamtfläche der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall beträgt somit noch 2,0 %.

Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei Änderungen des Entwurfs eine zweite erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. § 4a BauGB).

Der Gemeinderat Rosengarten hat den unten formulierten Beschlussantrag am 20.06.2016 einstimmig zustimmend vorberaten.

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat den unten formulierten Beschlussantrag am 22.06.2016 mit 29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zustimmend vorberaten.

Der Gemeinderat Michelfeld hat den unten formulierten Beschlussantrag am 04.07.2016 bei einer Enthaltung zustimmend vorberaten.

Der Gemeinderat Michelbach hat folgenden Beschlussantrag am 06.07.2016 bei einer Enthaltung zustimmend vorberaten:
„Den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen wird insoweit zugestimmt, als sie die reinen Gebietsreduktionen betreffen, die auch Bestandteil der Auslegung waren. Diese Reduzierungen sind aber keinesfalls ausreichend was die Ausweisung der Konzentrationszone „Östlich von Michelbach“ betrifft. Diese ist auf jeden Fall und zwingend weiter zu reduzieren. Dies ist auch entsprechend bei der zweiten erneuten Auslegung zu berücksichtigen.

Begründung:

  1. Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Regionalverbandes Heilbronn-Franken wurden nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt. Darin wird eine Überlastung des Bereiches befürchtet und auch als gegeben angesehen.
  2. Bei diesem Areal handelt es sich um ein Vorranggebiet für Forstwirtschaft und ein Vorbehaltsgebiet für Erholung. Aus regionalplanerischer Sicht liegt ein großes unzerschnittenes Waldgebiet mit Lebensraumverbundfunktion und zentraler Erholungsfunktion in den Limpurger Bergen vor.
  3. Die Konzentrationszone „Östlich von Michelbach“ ist zudem Teil eines verwaltungsübergreifenden Standortkomplexes. Dies bedeutet, dass auch Auswirkungen von Konzentrationszonen des Verwaltungsraumes Limpurger Land und des Verwaltungsraumes oberes Bühlertal vorhanden sind.

Aus Sicht des Regionalverbandes Heilbronn-Franken ist die Vereinbarkeit der Ausweisung mit den Zielen und den Ausnahmevoraussetzungen des Regionalplanes nicht ausreichend gewürdigt. Diese werden so nicht erreicht. Eine weitere Reduzierung ist deshalb erforderlich.“

Anlage 1: Tabelle 1: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 2: Tabelle 2: Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 3: Tabelle 3: Petition mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 4: Erläuterungsbericht
Anlage 5: Lageplan Konzentrationszone "Michelfeld, Witzmannsweiler"
Anlage 6: Lageplan Konzentrationszone "Östlich Michelbach"
Anlage 7: Übersichtsplan Konzentrationszonen Windenergie M 1:20.000
Anlage 8: Umweltbericht
Anlage 9: Lageplan Konzentrationszone "Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach" (entfällt)
 

Beschluss:

  1. Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen für  die Konzentrationszone wird wie dargestellt zugestimmt (vgl. Spalte 3 der drei als  Anlage beiliegenden Tabellen).
     
  2. Dem Entwurf der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird entsprechend den  Abgrenzungen der in den Anlagen dargestellten Lagepläne zugestimmt und  gem. § 4a (3) Baugesetzbuch die zweite erneute öffentlich Auslegung durchgeführt.
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