§ 315 - Annahme von Spenden (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschluss:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 32)

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