§ 315 - Annahme von Spenden (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschluss:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 32)

Meine Werkzeuge