§ 261 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Tageseinrichtung für Kinder Bibersfeld

Herr Philipp Stutz hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 07.11.2021 Fragen zur Tageseinrichtung für Kinder in Bibersfeld gestellt, die Oberbürgermeister Bullinger verliest.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk führt hierzu aus, dass aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels in Kindertagesstätten derzeit nicht mehr jedem Wunschort, Wunschzeitraum oder Wunschbetreuungsumfang entsprochen werden könne. Die jüngst eingegangen vier Anfragen zur Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Bibersfeld schlossen alle die Annahme von Alternativangeboten aus, was zur Folge hatte, dass Plätze nicht zur Verfügung gestellt werden konnten.
Von der Schaffung von Interimsgruppen wurde aufgrund der Konsequenz, andere Gruppen in Schwäbisch Hall hierfür schließen zu müssen, abgesehen.
Wenn von Seiten der Eltern ein Alternativangebot in Erwägung gezogen werden sollte, wird zugesichert, dem Wunsch möglichst wohnortnah zu entsprechen.

Anlage: Bürgeranfrage Herr Stutz

 

2. Langer Graben; hier: Fahrbahnbelag

Herr Hansjürgen Storz hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 08.11.2021 Fragen zum Fahrbahnbelag im Langen Graben gestellt, die Oberbürgermeister Bullinger verliest.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass man aufgrund der Lärmproblematik im Straßenzug Langer Graben mit den Bürgerinnen und Bürgern im Austausch stehe. Aktuell entstehe der Lärmaktionsplan, der einen Maßnahmenkatalog enthalte, in dem auch der Lange Graben gelistet sei. Eine gewisse Einarbeitungszeit des neuen Oberbürgermeisters sollte ermöglicht werden, daher erfolge die Vorstellung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat und damit auch für die Öffentlichkeit in der ersten Sitzungsperiode im Jahr 2022.

Anlage: Bürgeranfrage Herr Storz

 

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