§ 261/2 - Bürgerfragestunde: Langer Graben; hier: Fahrbahnbelag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
 
Herr Hansjürgen Storz hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 08.11.2021 Fragen zum Fahrbahnbelag im Langen Graben gestellt, die Oberbürgermeister Bullinger verliest.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass man aufgrund der Lärmproblematik im Straßenzug Langer Graben mit den Bürgerinnen und Bürgern im Austausch stehe. Aktuell entstehe der Lärmaktionsplan, der einen Maßnahmenkatalog enthalte, in dem auch der Lange Graben gelistet sei. Eine gewisse Einarbeitungszeit des neuen Oberbürgermeisters sollte ermöglicht werden, daher erfolge die Vorstellung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat und damit auch für die Öffentlichkeit in der ersten Sitzungsperiode im Jahr 2022.

Anlage: Bürgeranfrage Herr Storz

 

Meine Werkzeuge