91357014/meetingminutes/94231304/paragraph

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Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gem&auml;&szlig; &sect; 33 Abs. 4 GemO die B&uuml;rgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten &ouml;ffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht &uuml;berschreiten. Eine einzelne B&uuml;rgerin/ ein einzelner B&uuml;rger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.</div>
 
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gem&auml;&szlig; &sect; 33 Abs. 4 GemO die B&uuml;rgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten &ouml;ffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht &uuml;berschreiten. Eine einzelne B&uuml;rgerin/ ein einzelner B&uuml;rger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.</div>
 
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1. <u>Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder</u><u> Bibersfeld</u></p>
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<u>Herr </u><u>Hansj&uuml;rgen Storz</u> hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 08.11.2021 Fragen zum Fahrbahnbelag im Langen Graben gestellt, die <u>Oberb&uuml;rgermeister </u><u>Bullinger</u> verliest.</div>
<u>Herr Philipp Stutz</u> hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 07.11.2021 Fragen zur Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder in Bibersfeld gestellt, die <u>Oberb&uuml;rgermeister </u><u>Bullinger</u> verliest.</p>
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<u>F</u><u>achbereichsleiter Fr&uuml;hkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk</u> f&uuml;hrt hierzu aus, dass aufgrund des bestehenden Fachkr&auml;ftemangels in Kindertagesst&auml;tten derzeit nicht mehr jedem Wunschort, Wunschzeitraum oder Wunschbetreuungsumfang entsprochen werden k&ouml;nne. Die j&uuml;ngst eingegangen vier Anfragen zur Betreuung von Kindern in der Kindertagesst&auml;tte Bibersfeld schlossen alle die Annahme von Alternativangeboten aus, was zur Folge hatte, dass Pl&auml;tze nicht zur Verf&uuml;gung gestellt werden konnten.<br />
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Von der Schaffung von Interimsgruppen wurde aufgrund der Konsequenz, andere Gruppen in Schw&auml;bisch Hall hierf&uuml;r schlie&szlig;en zu m&uuml;ssen, abgesehen.<br />
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Wenn von Seiten der Eltern ein Alternativangebot in Erw&auml;gung gezogen werden sollte, wird zugesichert, dem Wunsch m&ouml;glichst wohnortnah zu entsprechen.</p>
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<u>Anlage:</u> B&uuml;rgeranfrage Herr Stutz</p>
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2. <u>Langer Graben;&nbsp;</u><u>hier: Fahrbahnbelag</u></p>
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<u>Herr </u><u>Hansj&uuml;rgen Storz</u> hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 08.11.2021 Fragen zum Fahrbahnbelag im Langen Graben gestellt, die <u>Oberb&uuml;rgermeister </u><u>Bullinger</u> verliest.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> informiert, dass man aufgrund der L&auml;rmproblematik im Stra&szlig;enzug Langer Graben mit den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern im Austausch stehe. Aktuell entstehe der L&auml;rmaktionsplan, der einen Ma&szlig;nahmenkatalog enthalte, in dem auch der Lange Graben gelistet sei. Eine gewisse Einarbeitungszeit des neuen Oberb&uuml;rgermeisters sollte erm&ouml;glicht werden, daher erfolge die Vorstellung des L&auml;rmaktionsplanes im Gemeinderat und damit auch f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit in der ersten Sitzungsperiode im Jahr 2022.</p>
 
<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> informiert, dass man aufgrund der L&auml;rmproblematik im Stra&szlig;enzug Langer Graben mit den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern im Austausch stehe. Aktuell entstehe der L&auml;rmaktionsplan, der einen Ma&szlig;nahmenkatalog enthalte, in dem auch der Lange Graben gelistet sei. Eine gewisse Einarbeitungszeit des neuen Oberb&uuml;rgermeisters sollte erm&ouml;glicht werden, daher erfolge die Vorstellung des L&auml;rmaktionsplanes im Gemeinderat und damit auch f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit in der ersten Sitzungsperiode im Jahr 2022.</p>
 
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<u>Anlage:</u> B&uuml;rgeranfrage Herr Storz</p>
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<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:Buergerfragstunde_Storz.pdf{{!}}B&uuml;rgeranfrage Herr Storz]]</p>
 
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2023, 10:35 Uhr

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
 
Herr Hansjürgen Storz hat schriftlich im Vorfeld der Sitzung am 08.11.2021 Fragen zum Fahrbahnbelag im Langen Graben gestellt, die Oberbürgermeister Bullinger verliest.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass man aufgrund der Lärmproblematik im Straßenzug Langer Graben mit den Bürgerinnen und Bürgern im Austausch stehe. Aktuell entstehe der Lärmaktionsplan, der einen Maßnahmenkatalog enthalte, in dem auch der Lange Graben gelistet sei. Eine gewisse Einarbeitungszeit des neuen Oberbürgermeisters sollte ermöglicht werden, daher erfolge die Vorstellung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat und damit auch für die Öffentlichkeit in der ersten Sitzungsperiode im Jahr 2022.

Anlage: Bürgeranfrage Herr Storz

 

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