§ 9 - Information über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zu „Allgemeine Finanzprüfung Stadt Schwäbisch Hall 2014-2018 und Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Abwasserbeseitigung, Werkhof und Friedhöfe für den Zeitraum 2013-2018“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der im Betreff genannte Prüfbericht liegt der der Verwaltung seit Ende Mai 2021 vor. Zu den wesentlichen Fragestellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), den sogenannten „A“-Vermerken, hatte die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben.

Mit dem als Anlage beigefügten Auszug aus dem Prüfbericht kommt die Verwaltung der Anforderung aus dem § 114, Abs. 4, Satz 2 GemO Baden-Württemberg nach.

Der Prüfbericht bzw. die Stellungnahme der Verwaltung kann von jeder Gemeinderätin und jedem Gemeinderat nach vorheriger Terminabsprache beim Fachbereich Finanzen eingesehen werden.

Anlage: Auszug aus dem Prüfbericht (Seiten 8-14)

Beschluss:

Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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