78505398/meetingminutes/84024110/paragraph

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Die Gemeinde kann den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern in einer &ouml;ffentlichen Versammlung vorzustellen (&sect; 47 Absatz 2 Satz 2 GemO). &Uuml;ber die Durchf&uuml;hrung einer solchen Veranstaltung entscheidet der Gemeinderat.</p>
 
Die Gemeinde kann den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern in einer &ouml;ffentlichen Versammlung vorzustellen (&sect; 47 Absatz 2 Satz 2 GemO). &Uuml;ber die Durchf&uuml;hrung einer solchen Veranstaltung entscheidet der Gemeinderat.</p>
 
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Die coronabedingt eingeschr&auml;nkten M&ouml;glichkeiten, sich selbst einen pers&ouml;nlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen, waren ein entscheidendes Argument f&uuml;r den Abbruch und die Neuterminierung der Oberb&uuml;rgermeisterwahl. Die &ouml;ffentliche Vorstellung ist eine gute M&ouml;glichkeit f&uuml;r die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, sich selbst ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten zu machen.</p>
 
Die coronabedingt eingeschr&auml;nkten M&ouml;glichkeiten, sich selbst einen pers&ouml;nlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen, waren ein entscheidendes Argument f&uuml;r den Abbruch und die Neuterminierung der Oberb&uuml;rgermeisterwahl. Die &ouml;ffentliche Vorstellung ist eine gute M&ouml;glichkeit f&uuml;r die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, sich selbst ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten zu machen.</p>
 
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Wie im Gemeinderat am 20.01.2021, ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/75610409/meetingannouncement/77827233/agendaitem &sect; 14], &ouml;ffentlich) ausf&uuml;hrlich dargestellt, ist die Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Vorstellung nicht in das freie Belieben des Gemeinderates gestellt. Bei dieser Ermessensentscheidung ist in der Abw&auml;gung zu ber&uuml;cksichtigen, dass die objektive Informationsm&ouml;glichkeit einen hohen Stellenwert hat und nur rein sachliche Erw&auml;gungen dazu f&uuml;hren k&ouml;nnen, dass eine solche Veranstaltung nicht stattfindet.</p>
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Wie im Gemeinderat am 20.01.2021, [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/75610409/meetingminutes/77827233/paragraph &sect; 14], &ouml;ffentlich) ausf&uuml;hrlich dargestellt, ist die Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Vorstellung nicht in das freie Belieben des Gemeinderates gestellt. Bei dieser Ermessensentscheidung ist in der Abw&auml;gung zu ber&uuml;cksichtigen, dass die objektive Informationsm&ouml;glichkeit einen hohen Stellenwert hat und nur rein sachliche Erw&auml;gungen dazu f&uuml;hren k&ouml;nnen, dass eine solche Veranstaltung nicht stattfindet.</p>
 
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Die Verwaltung bef&uuml;rwortet die Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Vorstellung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zur Oberb&uuml;rgermeisterwahl am 04.07.2021. Die &ouml;ffentliche Vorstellung ist am 24.06.2021 um 19.00 Uhr in der Hagenbachhalle vorgesehen. Da die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz nicht absehbar ist, wird die Veranstaltung coronabedingt auch als Hybridformat geplant. &Uuml;ber das Format der Durchf&uuml;hrung entscheidet der Oberb&uuml;rgermeister.</p>
 
Die Verwaltung bef&uuml;rwortet die Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Vorstellung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zur Oberb&uuml;rgermeisterwahl am 04.07.2021. Die &ouml;ffentliche Vorstellung ist am 24.06.2021 um 19.00 Uhr in der Hagenbachhalle vorgesehen. Da die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz nicht absehbar ist, wird die Veranstaltung coronabedingt auch als Hybridformat geplant. &Uuml;ber das Format der Durchf&uuml;hrung entscheidet der Oberb&uuml;rgermeister.</p>
 
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Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner entspricht der Reihenfolge auf den Stimmzetteln und bemisst sich am Eingang der Bewerbungen. In Abh&auml;ngigkeit von der Anzahl der Bewerbungen hat jede Bewerberin und jeder Bewerber 10 bis 15 Minuten Zeit f&uuml;r die Vorstellung. W&auml;hrend eine Bewerberin oder ein Bewerber spricht, verlassen die Mitbewerberinnen und Mitbewerber den Saal. Im Anschluss an die Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten sind Fragestellungen aus dem Publikum zugelassen. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger k&ouml;nnen nach der Bekanntgabe der zur Wahl zugelassenen Bewerbungen auch schriftlich Fragen formulieren. &Uuml;bersteigt die Anzahl der eingegangenen schriftlichen Fragen das f&uuml;r die Veranstaltung vorgesehene Zeitfenster, entscheidet das Losverfahren &uuml;ber die Reihenfolge. Diese wird im Wechsel mit Fragen aus dem Publikum in der Halle abgearbeitet. Die Leitung der &ouml;ffentlichen Vorstellung obliegt dem Oberb&uuml;rgermeister.</p>
 
Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner entspricht der Reihenfolge auf den Stimmzetteln und bemisst sich am Eingang der Bewerbungen. In Abh&auml;ngigkeit von der Anzahl der Bewerbungen hat jede Bewerberin und jeder Bewerber 10 bis 15 Minuten Zeit f&uuml;r die Vorstellung. W&auml;hrend eine Bewerberin oder ein Bewerber spricht, verlassen die Mitbewerberinnen und Mitbewerber den Saal. Im Anschluss an die Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten sind Fragestellungen aus dem Publikum zugelassen. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger k&ouml;nnen nach der Bekanntgabe der zur Wahl zugelassenen Bewerbungen auch schriftlich Fragen formulieren. &Uuml;bersteigt die Anzahl der eingegangenen schriftlichen Fragen das f&uuml;r die Veranstaltung vorgesehene Zeitfenster, entscheidet das Losverfahren &uuml;ber die Reihenfolge. Diese wird im Wechsel mit Fragen aus dem Publikum in der Halle abgearbeitet. Die Leitung der &ouml;ffentlichen Vorstellung obliegt dem Oberb&uuml;rgermeister.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> bef&uuml;rwortet die Veranstaltung, bittet bei Durchf&uuml;hrung in Hybridformat um Sicherstellung, dass die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten au&szlig;erhalb ihrer eigenen Vorstellung diese nicht mitverfolgen k&ouml;nnen. Die Leitung der Veranstaltung durch den Oberb&uuml;rgermeister werde kritisch gesehen. Um die Neutralit&auml;t zu wahren, sollte eine au&szlig;enstehende Person die Veranstaltung leiten.<br />
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Es wird um <strong>getrennte Abstimmung</strong> &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Bewerbervorstellung an sich und &uuml;ber die Leitung dieser <strong>gebeten</strong>.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> entgegnet, dass er als gew&auml;hlter Wahlvorstand des Gemeindewahlausschusses sowie kraft Amtes f&uuml;r Neutralit&auml;t in dieser amtlichen Veranstaltung zu sorgen habe. Den Bewerberinnen und Bewerbern w&uuml;rde dadurch eine faires Verfahren, unabh&auml;ngig von Unterst&uuml;tzungen, geboten. Eine au&szlig;enstehende Person m&uuml;sse dies nicht, da sie nicht weisungsgebunden sei.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg</u> informiert, dass die St&auml;dte Aalen und Heidenheim genauso verfahren seien.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> bekr&auml;ftigt die Auffassung von Stadtr&auml;tin Herrmann und schl&auml;gt die Durchf&uuml;hrung durch das Haus der Bildung vor, damit kein Anschein der Bevorzugung von Kandidatinnen oder Kandidaten entstehen k&ouml;nne.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u>, <u>Stadtrat Dr. D&ouml;ring</u>, <u>Stadtrat Sakellariou</u> und <u>Stadtrat Preisendanz</u> sprechen sich deutlich f&uuml;r die Leitung durch Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim aus.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass die Bitte von Stadtr&auml;tin Herrmann nach getrennter Abstimmung nicht aufrecht erhalten wird und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.</p>
 
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Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Bewerbervorstellung zur Oberb&uuml;rgermeisterwahl.<br />
 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Bewerbervorstellung zur Oberb&uuml;rgermeisterwahl.<br />
 
(28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)</p>
 
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Aktuelle Version vom 7. September 2022, 14:38 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Blinzinger nimmt um 18.46 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
 

Die Gemeinde kann den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Absatz 2 Satz 2 GemO). Über die Durchführung einer solchen Veranstaltung entscheidet der Gemeinderat.

Die coronabedingt eingeschränkten Möglichkeiten, sich selbst einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen, waren ein entscheidendes Argument für den Abbruch und die Neuterminierung der Oberbürgermeisterwahl. Die öffentliche Vorstellung ist eine gute Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich selbst ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten zu machen.

Wie im Gemeinderat am 20.01.2021, § 14, öffentlich) ausführlich dargestellt, ist die Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen Vorstellung nicht in das freie Belieben des Gemeinderates gestellt. Bei dieser Ermessensentscheidung ist in der Abwägung zu berücksichtigen, dass die objektive Informationsmöglichkeit einen hohen Stellenwert hat und nur rein sachliche Erwägungen dazu führen können, dass eine solche Veranstaltung nicht stattfindet.

Die Verwaltung befürwortet die Durchführung einer öffentlichen Vorstellung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zur Oberbürgermeisterwahl am 04.07.2021. Die öffentliche Vorstellung ist am 24.06.2021 um 19.00 Uhr in der Hagenbachhalle vorgesehen. Da die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz nicht absehbar ist, wird die Veranstaltung coronabedingt auch als Hybridformat geplant. Über das Format der Durchführung entscheidet der Oberbürgermeister.

Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner entspricht der Reihenfolge auf den Stimmzetteln und bemisst sich am Eingang der Bewerbungen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerbungen hat jede Bewerberin und jeder Bewerber 10 bis 15 Minuten Zeit für die Vorstellung. Während eine Bewerberin oder ein Bewerber spricht, verlassen die Mitbewerberinnen und Mitbewerber den Saal. Im Anschluss an die Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten sind Fragestellungen aus dem Publikum zugelassen. Die Bürgerinnen und Bürger können nach der Bekanntgabe der zur Wahl zugelassenen Bewerbungen auch schriftlich Fragen formulieren. Übersteigt die Anzahl der eingegangenen schriftlichen Fragen das für die Veranstaltung vorgesehene Zeitfenster, entscheidet das Losverfahren über die Reihenfolge. Diese wird im Wechsel mit Fragen aus dem Publikum in der Halle abgearbeitet. Die Leitung der öffentlichen Vorstellung obliegt dem Oberbürgermeister.

Stadträtin Herrmann befürwortet die Veranstaltung, bittet bei Durchführung in Hybridformat um Sicherstellung, dass die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten außerhalb ihrer eigenen Vorstellung diese nicht mitverfolgen können. Die Leitung der Veranstaltung durch den Oberbürgermeister werde kritisch gesehen. Um die Neutralität zu wahren, sollte eine außenstehende Person die Veranstaltung leiten.
Es wird um getrennte Abstimmung über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung an sich und über die Leitung dieser gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass er als gewählter Wahlvorstand des Gemeindewahlausschusses sowie kraft Amtes für Neutralität in dieser amtlichen Veranstaltung zu sorgen habe. Den Bewerberinnen und Bewerbern würde dadurch eine faires Verfahren, unabhängig von Unterstützungen, geboten. Eine außenstehende Person müsse dies nicht, da sie nicht weisungsgebunden sei.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg informiert, dass die Städte Aalen und Heidenheim genauso verfahren seien.

Stadträtin Koch bekräftigt die Auffassung von Stadträtin Herrmann und schlägt die Durchführung durch das Haus der Bildung vor, damit kein Anschein der Bevorzugung von Kandidatinnen oder Kandidaten entstehen könne.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt, Stadtrat Dr. Döring, Stadtrat Sakellariou und Stadtrat Preisendanz sprechen sich deutlich für die Leitung durch Oberbürgermeister Pelgrim aus.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass die Bitte von Stadträtin Herrmann nach getrennter Abstimmung nicht aufrecht erhalten wird und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung zur Oberbürgermeisterwahl.
(28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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