§ 106 - Öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber zur OB-Wahl (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Blinzinger nimmt um 18.46 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
 

Die Gemeinde kann den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Absatz 2 Satz 2 GemO). Über die Durchführung einer solchen Veranstaltung entscheidet der Gemeinderat.

Die coronabedingt eingeschränkten Möglichkeiten, sich selbst einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen, waren ein entscheidendes Argument für den Abbruch und die Neuterminierung der Oberbürgermeisterwahl. Die öffentliche Vorstellung ist eine gute Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich selbst ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten zu machen.

Wie im Gemeinderat am 20.01.2021, § 14, öffentlich) ausführlich dargestellt, ist die Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen Vorstellung nicht in das freie Belieben des Gemeinderates gestellt. Bei dieser Ermessensentscheidung ist in der Abwägung zu berücksichtigen, dass die objektive Informationsmöglichkeit einen hohen Stellenwert hat und nur rein sachliche Erwägungen dazu führen können, dass eine solche Veranstaltung nicht stattfindet.

Die Verwaltung befürwortet die Durchführung einer öffentlichen Vorstellung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber zur Oberbürgermeisterwahl am 04.07.2021. Die öffentliche Vorstellung ist am 24.06.2021 um 19.00 Uhr in der Hagenbachhalle vorgesehen. Da die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz nicht absehbar ist, wird die Veranstaltung coronabedingt auch als Hybridformat geplant. Über das Format der Durchführung entscheidet der Oberbürgermeister.

Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner entspricht der Reihenfolge auf den Stimmzetteln und bemisst sich am Eingang der Bewerbungen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerbungen hat jede Bewerberin und jeder Bewerber 10 bis 15 Minuten Zeit für die Vorstellung. Während eine Bewerberin oder ein Bewerber spricht, verlassen die Mitbewerberinnen und Mitbewerber den Saal. Im Anschluss an die Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten sind Fragestellungen aus dem Publikum zugelassen. Die Bürgerinnen und Bürger können nach der Bekanntgabe der zur Wahl zugelassenen Bewerbungen auch schriftlich Fragen formulieren. Übersteigt die Anzahl der eingegangenen schriftlichen Fragen das für die Veranstaltung vorgesehene Zeitfenster, entscheidet das Losverfahren über die Reihenfolge. Diese wird im Wechsel mit Fragen aus dem Publikum in der Halle abgearbeitet. Die Leitung der öffentlichen Vorstellung obliegt dem Oberbürgermeister.

Stadträtin Herrmann befürwortet die Veranstaltung, bittet bei Durchführung in Hybridformat um Sicherstellung, dass die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten außerhalb ihrer eigenen Vorstellung diese nicht mitverfolgen können. Die Leitung der Veranstaltung durch den Oberbürgermeister werde kritisch gesehen. Um die Neutralität zu wahren, sollte eine außenstehende Person die Veranstaltung leiten.
Es wird um getrennte Abstimmung über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung an sich und über die Leitung dieser gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass er als gewählter Wahlvorstand des Gemeindewahlausschusses sowie kraft Amtes für Neutralität in dieser amtlichen Veranstaltung zu sorgen habe. Den Bewerberinnen und Bewerbern würde dadurch eine faires Verfahren, unabhängig von Unterstützungen, geboten. Eine außenstehende Person müsse dies nicht, da sie nicht weisungsgebunden sei.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg informiert, dass die Städte Aalen und Heidenheim genauso verfahren seien.

Stadträtin Koch bekräftigt die Auffassung von Stadträtin Herrmann und schlägt die Durchführung durch das Haus der Bildung vor, damit kein Anschein der Bevorzugung von Kandidatinnen oder Kandidaten entstehen könne.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt, Stadtrat Dr. Döring, Stadtrat Sakellariou und Stadtrat Preisendanz sprechen sich deutlich für die Leitung durch Oberbürgermeister Pelgrim aus.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass die Bitte von Stadträtin Herrmann nach getrennter Abstimmung nicht aufrecht erhalten wird und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung zur Oberbürgermeisterwahl.
(28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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