§ 2 - Erweiterung Tageseinrichtung für Kinder Elisabethenstraße, Gottwollshausen; hier: Freigabe geänderte Planung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Bauvorhaben wurde am 07.12.2020 im Bau- und Planungsausschuss (§ 225, öffentlich) und am 16.12.2020 (§ 241, öffentlich) in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert. Geplant war ein zweigeschossiges Gebäude mit drei Gruppenräumen und weiteren Nebenräumen.

Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung wurden verschiedene Faktoren genauer untersucht, unter anderem der vorbeugende Brandschutz, der Baugrund und die Bausubstanz des Bestandsgebäudes. Dabei stellte sich heraus, dass ein zweigeschossiger Anbau mit Verbindungsbau an die bestehende Tageseinrichtung zunehmend unwirtschaftlich wurde.

Daraufhin wurden weitere Entwurfsvarianten geprüft. In Abstimmung mit dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport wurde das Raumprogramm reduziert und ein eingeschossiger Entwurf mit zwei Gruppen erarbeitet. Die Vorteile dieses Entwurfs liegen in einem optimierten Grundriss und Flächenbedarf. Die Anordnung des Baukörpers erfolgt westlich der bestehenden Tageseinrichtung für Kinder. Auf einen Verbindungsbau kann verzichtet und die bestehende Einrichtung vorerst weiter genutzt werden. Der bestehende Bau muss in absehbarer Zeit saniert werden. Sollten die vier Gruppen mittelfristig nicht ausreichen, ist es aufgrund des Baualters, der Bausubstanz und der schlechten Dämmung von Dach und Hülle sinnvoller den Fertigteilkindergarten aus den 70er Jahren zurückzubauen. Dann kann durch den nun entwickelten Ausbauplan durch Addieren mehrerer Holzbaumodule bis auf einen insgesamt fünfgruppigen eingeschossigen Kindergarten mit idealer Grundrisslösung in energetisch effizienter Bauweise erweitert werden. Auf eine Treppe und einen Aufzug kann aufgrund der Eingeschossigkeit verzichtet werden.

Durch die geänderte Positionierung auf dem Grundstück kann die bestehende Parkplatzsituation erhalten bleiben und auf die aufwändige öffentliche Erschließung sowie die Änderung des Bebauungsplans verzichtet werden. Ausgaben im Tiefbau in Höhe von 450.000 €  wären somit nicht notwendig. Die bestehenden Parkplätze stehen der Tageseinrichtung für Kinder weiterhin zur Verfügung. Der weitere Zugang zur neu geplanten zweigruppigen Einrichtung liegt günstig mit der Anbindung an den Fuß- und Radweg.

Die geschätzten Kosten für den eingeschossigen, zweigruppigen Baukörper belaufen sich auf ca. 1,85 Mio. €. Gegenüber der Kostenschätzung der im Dezember 2020 vorgestellten Planung in Höhe vom 3,10 Mio. € für die Hochbaumaßnahmen zuzüglich 450.000 € für die Tiefbaumaßnahmen ergibt sich eine Kostenreduzierung in Höhe von 1,7 Mio. €. 

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 06.05.2021, über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2021 mündlich berichtet.

Anlage: Grundriss

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgende Beschlüsse: 

1. Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der geänderten Planung wird zugestimmt.

(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu bearbeiten.
(ohne Abstimmung)

neu: Die Bauverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu bearbeiten. Bis zur kommenden Gemeinderatssitzung wird eine vorläufige, qualifizierte Kostenschätzung für eine konventionelle Bauweise erstellt.
(einstimmig - 17)
 

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