§ 108 - Fünfte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hallhier: Offenlegungsbeschluss (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
Die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen, die dem Offenlegungsbeschluss als Anlage beigefügt sind, als Entwurf festgestellt.
Sie wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
(32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)