§ 108 - Fünfte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hallhier: Offenlegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 21.05.01

Beschluss:

Die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen, die dem Offenlegungsbeschluss als Anlage beigefügt sind, als Entwurf festgestellt.

Sie wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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