§ 96 - Offenlegungsbeschluss zur Fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der kurzen Aussprache kommt zum Ausdruck, dass die Ortschaftsräte im notwendigen Umfang am Verfahren bzw. an der Beratung beteiligt werden sollten.

Stadtplaner Neumann und Architekt Hesse erläutern die umfangreiche Vorlage im Einzelnen (die Planungen und die dazu eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung).

Etwas problematisch seien lediglich die Fälle in Tüngental, Gailenkirchen und im Bereich Heimbacher Hof, die bis zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft am 21.06.2001 geklärt würden.

Beschluss:

Die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen, die dem Offenlegungsbeschluss als Anlage beigefügt sind, als Entwurf festgestellt. Sie wird gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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