§ 2 - a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hallb) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof sowie Touristik und Marketing einschließlich der Entlastungen der Betriebsleitungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 26. Januar 2021, 09:47 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hall

Mit Vorlage Nr. 230/2019 (§ 197, öffentlich) hat der Gemeinderat am 22.07.2019 den mit Datum vom 28.06.2019 aufgestellten Jahresabschluss 2018 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 110 Abs. 1 GemO vom Fachbereich Revision geprüft.

Mit Datum vom 29.01.2020 wurde dem Oberbürgermeister ein Bericht des Fachbereichs Revision über das Prüfungsergebnis vorgelegt.

Gemäß § 110 Abs. 2 GemO veranlasste der Oberbürgermeister die Aufklärung von Beanstandungen in Form von Stellungnahmen aus den Fachbereichen.

Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden in dem Schlussbericht aufgenommen und mit einer Schlussbemerkung seitens des Fachbereichs Revision in der Fassung vom 28.04.2020 gewürdigt.

Der Schlussbericht des Fachbereichs Revision der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2018 liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die vorliegende finale Fassung wurde gegenüber der Fassung vom 28.04.2020 vom Fachbereich Revision nur unwesentlich angepasst. Dieser finale Schlussbericht liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Etwaige Hinweise seitens der GPA werden ggf. nachgereicht.

Gemäß § 95 b Abs. 1 GemO Baden-Württemberg ist der Jahresabschluss vom Gemeinderat festzustellen.

Aus dem Schlussbericht sind keine Hinweise zu entnehmen, die eine zahlenmäßige Änderung des vom Fachbereich Finanzen am 28.06.2019 aufgestellten Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2018 erforderlich machen würden.

Aufgrund von § 95 b Abs. 2 GemO ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben, wobei darauf hinzuweisen ist, dass gleichzeitig an sieben Tagen die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses mit dem Rechenschaftsbericht erfolgt.

b) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof sowie Touristik und Marketing einschließlich Entlastungen der Betriebsleitungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2018

Der Gemeinderat hat am 22.07.2019 die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof sowie Tourist und Marketing nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg in Verbindung mit § 110 GemO daraufhin geprüft,

1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten wurden,
2. die sachliche und rechnerische Begründung und Belegung der Rechnungsbeträge in vorschriftsmäßiger Weise erfolgt ist,
3. der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.

Die vier Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2018 der Eigenbetriebe liegen dieser Sitzungsvorlage bei. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen werden darin erläutert.

Unbeschadet der in den Berichten enthaltenen Feststellungen werden vom Fachbereich Revision die Feststellungen der Jahresabschlüsse 2018 aller vier Eigenbetriebe sowie die Entlastungen der Betriebsleitungen gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 EigBG empfohlen. 

Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus dem Jahresabschluss „Feststellung und Aufgliederung des Jahresabschlusses“,
Anlage 2: Schlussbericht 2018 der Stadt des Fachbereichs Revision sowie Prüfberichte der Eigenbetriebe 2018
Anlage 3: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Anlage 4: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Friedhöfe
Anlage 5: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Werkhof
Anlage 6: Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing
Anlage 7: Schreiben der GPA vom 20.07.20 zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hall (Tischvorlage)

Beschluss:

zu a)

Der Gemeinderat stellt gemäß § 95 b Abs. 1 GemO den geprüften Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2018 endgültig fest (siehe Anlage 1: Auszug aus dem Jahresabschluss: „Feststellung und Aufgliederung des Jahresabschlusses“).

(20 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)

zu b)

  1. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 3) endgültig festgestellt.
    Der handelsrechtliche Gewinn des Jahres 2018 in Höhe von 1.025.319,24 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die hieraus resultierende Rückstellung für die gebührenrechtliche Kostenüberdeckung wird im Jahresabschluss 2019 gebildet.
     
  2. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird für das Jahr 2018 entlastet.
     
  3. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 4) endgültig festgestellt.
    Der Jahresverlust des Jahres 2018 von 370.922,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Verrechnung mit dem Zuschuss der Stadt Schwäbisch Hall in Höhe von 360.000,00 € erfolgt in 2020, die Differenz von 10.922,72 € wurde 2020 von der Stadt ausgeglichen.
     
  4. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe wird für das Jahr 2018 entlastet.
     
  5. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Werkhof wird § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 5) endgültig festgestellt.
    Der Jahresverlust des Jahres 2018 in Höhe von 287.498,41 € wird mit den vorgetragenen Gewinnen aus Vorjahren verrechnet und hierdurch ausgeglichen.
     
  6. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Werkhof wird für das Jahr 2018 entlastet.
     
  7. Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird § 16 Abs. 3 EigBG mit den Werten der beigefügten Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 6) endgültig festgestellt.
    Der hoheitliche Verlust in Höhe von 374.993,98 € wird komplett durch den städtischen Zuschuss in Höhe von 1.150.000,00 € gedeckt. Damit verbleibt ein restlicher Zuschuss von 775.006,02 € für die Deckung des gewerblichen Verlustes in Höhe von 644.601,43 €. Der Verlust aus 2017 von 19.090,63 € kann somit im Jahr 2018 abgedeckt werden. Der Restbetrag von 113.313,96 € wurde bereits in die Kapitalrücklage verbucht.
     
  8. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird für das Jahr 2018 entlastet.

        (einstimmig - 33)

Meine Werkzeuge