§ 197 - Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2018 (ungeprüft) (öffentlich)
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Tagesordnungspunkt 2 mit dem Tagesordnungspunkt 3 getauscht werden soll. Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwendungen.
Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum Stichtag 31.12.2018 ist fertig aufgestellt. Die Prüfung dessen durch den Fachbereich Revision wird noch erfolgen.
Nachstehend die Darstellung der wichtigsten Eckdaten aus dem Jahresabschluss:
Ergebnisrechnung 2018
Ordentliche Erträge |
Ansatz T€ |
RE 2018 T€ |
Abweichung T€ |
Steuern und ähnliche Abgaben |
77.180 |
83.241 |
6.061 |
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen |
21.927 |
24.315 |
2.388 |
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge |
2.250 |
2.216 |
-34 |
Entgelte für öff. Leistungen und Einrichtungen |
7.396 |
7.203 |
-193 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte |
2.459 |
2.717 |
258 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
2.138 |
2.335 |
197 |
Zinsen und ähnliche Erträge |
1.037 |
1.262 |
225 |
Erträge aus aktivierten Eigenleistungen |
200 |
0 |
-200 |
Sonstige ordentliche Erträge |
3.207 |
5.172 |
1.965 |
Summe |
117.794 |
128.461 |
10.667 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ansatz T€ |
RE 2018 T€ |
Abweichung T€ |
Personalaufwendungen |
28.953 |
26.568 |
-2.385 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
26.326 |
23.192 |
-3.134 |
Planmäßige Abschreibungen |
8.087 |
8.299 |
212 |
Zinsen und sonstige Aufwendungen |
45 |
8 |
-37 |
Transferaufwendungen |
47.651 |
48.249 |
598 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
8.132 |
10.095 |
1.963 |
Summe |
119.194 |
116.411 |
-2.783 |
Ordentliches Ergebnis |
-1.400 |
12.050 |
13.450 |
Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 13.450 T€. Der Jahresüberschuss beträgt somit 12.050 T€.
Erläuterungen zu der Entwicklung der Erträge
Bei der Position „Steuern und ähnliche Abgaben“ sind Mehrerträge in Höhe von 6.061 T€ (+ 7,85 %) entstanden. Die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen (+ 5.946 T€) trug entscheidend zu der deutlichen Ergebnisverbesserung im Haushaltsjahr 2018 bei.
Im Haushaltszwischenbericht des Jahres 2018 sind wir aufgrund der Einnahmesituation (Stand Juli 2018) von Gesamteinnahmen in Höhe von 36.000 T€ ausgegangen. Aufgrund von Veränderungen in der Veranlagung der Vorauszahlungen im zweiten Halbjahr schließt das Rechnungsergebnis mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 43.946 T€ ab.
Bei der Position „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ konnten ebenfalls Mehrerträge in Höhe von 2.388 T€ (+ 10,89 %) erzielt werden.
Die Mehrerträge konnten im Wesentlichen bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (+ 1.147 T€) und den FAG- Zuweisungen für die Kinderbetreuung (+776 T€) vereinnahmt werden.
Die Erträge aus der „Auflösung von Investitionszuwendungen und -beiträge“ resultieren aus der Passivierung von über- und außerplanmäßigen Investitionszuschüssen. Diese werden auf die Nutzungsdauer der geförderten Investitionsgüter aufgelöst und führen zu planmäßigen Erträgen aus der Auflösung dieser Sonderposten.
Die Ergebnisverschlechterungen in Höhe von 193 T€ (- 2,61 %) bei der Position „Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen“ resultieren im Wesentlichen aus Mindereinnahmen bei den Gebühren für die Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (- 290 T€). Bei der Planung sind wir von zu hohen Fallzahlen ausgegangen.
Bei der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind Mehrerträge in Höhe von 258 T€ (+ 10,49 %) eingegangen. Dies ist insbesondere auf höhere Mieteinnahmen im Rahmen der Globalvermietung an die GWG mbH sowie auf die Versicherungsleistungen in Zusammenhang mit dem Brand im Heimbacher Hof zurückzuführen.
Die Ergebnisverbesserungen in Höhe von 197 T€ (+ 9,21 %) bei der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind im Wesentlichen auf die AAG-Erstattungen der Krankenkassen zurückzuführen.
Mehrerträge bei den Zinsen in Höhe von 225 T€ (+ 21,70 %) konnten durch das Anlegen von überschüssiger Liquidität bei den Beteiligungsunternehmen der Stadt erzielt werden.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden weder von der Hoch- noch von der Tiefbauabteilung aktivierte Eigenleistungen abgerechnet. Die Planungsansätze betrugen 200 T€.
Die Ergebnisverbesserungen in Höhe von 1.965 T€ (+ 61,27 %) bei der Position „Sonstige ordentliche Erträge“ resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Zinsen für Steuernachzahlungen (+ 1.728 T€).
In der Summe konnten im Haushaltsjahr 2018 somit 10.667 T€ (+ 9,06 %) Mehrerträge generiert werden.
Erläuterungen zu der Entwicklung der Aufwendungen
Die Einsparungen bei den Personalaufwendungen betrugen 2.385 T€ (- 8,24 %). Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen in der Nichtbesetzung von einigen Stellen im Bereich der Kleinkindbetreuung sowie in der zeitlichen Verschiebung von Stellenbesetzungen (die Stellen sind im Haushaltsplan für das volle Jahr kalkuliert) zu sehen.
Bei der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden die Ansätze um 3.134 T€ (- 11,90 %) unterschritten. Die wesentlichen Ursachen hierfür sind bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (- 301 T€), der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (- 1.844 T€) und bei den sonstigen Sachaufwendungen (- 1.189 T€) zu sehen.
Die planmäßigen Abschreibungen sind um 212 T€ (+ 2,62 %) höher ausgefallen als geplant. Die Ursachen hierfür liegen in dem höheren Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen.
Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2018 wurde nur in Höhe von 1.500 T€ in Anspruch genommen und diente zur Weiterleitung an den Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V.. Hieraus sind keine Zinsaufwendungen entstanden. Die in Höhe von 8 T€ ausgewiesenen Zinsaufwendungen betreffen sog. „Negativzinsen“ auf Guthaben bei Kreditinstituten.
Bei der Position „Transferaufwendungen“ wurden die Ansätze um 598 T€ (+ 1,25 %) überschritten. Die Hauptursache hierfür liegt in den erhöhten Aufwendungen aus der Gewerbesteuerumlage als Folge der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Bei der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ wurden die Ansätze um 1.963 T€ (+ 24,14 %) überschritten. Hiervon betreffen 1.584 T€ Zinsen auf Steuererstattungen.
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen lag mit 2.783 T€ unter dem Planansatz.
Aus dem Ergebnishaushalt 2018 sind Haushaltsmittel in Höhe von 5.567 T€ in Form der Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2019 übertragen worden. Die Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel belastet das Ergebnis des Haushaltsjahres 2019.
|
Ansatz T€ |
RE 2018 T€ |
Abweichung T€ |
Außerordentliche Erträge |
4.240 |
8.565 |
4.325 |
Außerordentliche Aufwendungen |
2.820 |
3.716 |
896 |
Sonderergebnis |
1.420 |
4.849 |
3.429 |
Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 4.849 T€ realisiert. Hier werden im Wesentlichen die Grundstücksverkaufserlöse und die entsprechenden Buchwertabgänge dargestellt.
|
Ansatz T€ |
RE 2018 T€ |
Abweichung T€ |
Gesamtergebnis |
20 |
16.899 |
16.879 |
Das Gesamtergebnis ist mit 16.899 T€ um 16.879 T€ besser ausgefallen, als im Haushaltsplan vorgesehen.
Finanzrechnung 2018
|
Ansatz T€ |
RE 2018 T€ |
Abweichung T€ |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
115.163 |
127.521 |
12.358 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
110.939 |
108.138 |
-2.801 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus der Ergebnisrechnung |
4.224 |
19.383 |
15.159 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
10.521 |
9.032 |
-1.489 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
23.338 |
17.526 |
-5.812 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit |
-12.817 |
-8.494 |
4.323 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten |
7.500 |
1.500 |
-6.000 |
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten |
188 |
45 |
-143 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
7.312 |
1.455 |
-5.857 |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
0 |
12.630 |
-12.630 |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
0 |
50.147 |
-50.147 |
Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
0 |
-37.517 |
37.517 |
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel |
0 |
-25.173 |
-25.173 |
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
0 |
38.287 |
38.287 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
0 |
13.114 |
13.114 |
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht sich ergebnisbedingt um 15.159 T€. Der Zahlungsmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit fällt um 4.323 T€ niedriger aus als geplant.
Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2018 wurde nur in Höhe von 1.500 T€ in Anspruch genommen und diente zur Weiterleitung an den Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V..
Der Finanzmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen resultiert im Wesentlichen aus kurzfristigen Geldanlagen der Stadt.
Im investiven Finanzhaushalt 2018 wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 41.820 T€ gebildet.
Die Stadtkasse war das ganze Jahr liquide. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden. Die Stadt verfügte zum 31.12.2018 über eine Liquidität in Höhe von 13.114 T€. Darüber hinaus valutierten zum 31.12.2018 Geldanlagen in Höhe von 62.214 T€ (kurzfristige Geldanlagen und Ausleihungen).
Vermögensrechnung (Bilanz) 2018
Aktivseite |
31.12.2017 € |
31.12.2018 € |
|
1. |
Vermögen |
352.591.002,71 |
370.292.093,01 |
1.1 |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
154.242,05 |
129.944,36 |
1.2 |
Sachvermögen |
235.430.802,51 |
239.067.957,59 |
1.2.1 |
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
41.797.596,05 |
39.207.025,76 |
1.2.2 |
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
90.653.651,37 |
89.288.947,01 |
1.2.3 |
Infrastrukturvermögen |
93.222.179,05 |
94.642.807,41 |
1.2.4 |
Bauten auf fremden Grundstücken |
0,00 |
0,00 |
1.2.5 |
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler |
819.029,11 |
893.662,61 |
1.2.6 |
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge |
2.367.587,47 |
2.424.356,22 |
1.2.7 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2.159.528,46 |
2.067.186,78 |
1.2.8 |
Vorräte |
0,00 |
0,00 |
1.2.9 |
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
4.411.231,00 |
10.543.971,80 |
1.3 |
Finanzvermögen |
117.005.958,15 |
131.094.191,06 |
1.3.1 |
Anteile an verbundenen Unternehmen |
41.770.275,59 |
42.132.065,59 |
1.3.2 |
Sonst. Beteiligungen u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen o. anderen kommunalen Zusammenschlüssen |
132.550,26 |
132.550,26 |
1.3.3 |
Sondervermögen |
3.786.674,29 |
3.802.410,01 |
1.3.4 |
Ausleihungen |
5.154.460,56 |
6.268.939,18 |
1.3.5 |
Wertpapiere |
24.592.165,28 |
62.214.130,43 |
1.3.6 |
Öffentlich-rechtliche Forderungen |
1.643.151,97 |
-399.677,42 |
1.3.7 |
Forderungen aus Transferleistungen |
16.041,50 |
169.420,78 |
1.3.8 |
Privatrechtliche Forderungen |
1.623.738,57 |
3.660.502,55 |
1.3.9 |
Liquide Mittel |
38.286.900,13 |
13.113.849,68 |
2. |
Abgrenzungsposten |
8.270.963,90 |
7.500.883,64 |
2.1 |
Aktive Abgrenzungsposten |
383.721,22 |
184.286,49 |
2.2 |
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse |
7.887.242,68 |
7.316.597,15 |
3. |
Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) |
0,00 |
0,00 |
Bilanzsumme |
360.861.966,61 |
377.792.976,65 |
Passivseite |
31.12.2017 € |
31.12.2018 € |
|
1. |
Kapitalposition |
301.467.612,59 |
317.429.657,41 |
1.1 |
Basiskapital |
247.962.906,30 |
247.032.334,92 |
1.2 |
Rücklagen |
53.504.706,29 |
70.397.322,49 |
1.2.1 |
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses |
35.031.990,85 |
47.075.106,55 |
1.2.2 |
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses |
18.472.715,44 |
23.322.215,94 |
1.2.3 |
Zweckgebundene Rücklagen |
0,00 |
0,00 |
1.3 |
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
0,00 |
0,00 |
1.3.1 |
Fehlbeträge aus Vorjahren |
0,00 |
0,00 |
1.3.2 |
Jahresfehlbetrag soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist |
0,00 |
0,00 |
2. |
Sonderposten |
49.800.988,07 |
52.490.455,55 |
2.1 |
für Investitionszuweisungen |
27.910.570,90 |
27.687.572,88 |
2.2 |
für Investitionsbeiträge |
16.732.836,70 |
15.917.336,24 |
2.3 |
für Sonstiges |
5.157.580,47 |
8.885.546,43 |
3. |
Rückstellungen |
195.491,11 |
324.752,58 |
31. |
Lohn- und Gehaltsrückstellungen |
169.058,83 |
209.117,58 |
3.2 |
Unterhaltsvorschussrückstellungen |
0,00 |
0,00 |
3.3 |
Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien |
0,00 |
0,00 |
3.4 |
Gebührenüberschussrückstellungen |
0,00 |
0,00 |
3.5 |
Altlastensanierungsrückstellungen |
26.432,28 |
115.635,00 |
3.6 |
Rückst. f. drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen u. anhängigen Gerichtsverfahren |
0,00 |
0,00 |
3.7 |
Sonstige Rückstellungen |
0,00 |
0,00 |
4. |
Verbindlichkeiten |
5.097.317,68 |
3.517.390,28 |
4.1 |
Anleihen |
0,00 |
0,00 |
4.2 |
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen |
0,00 |
1.455.045,83 |
4.3 |
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen |
603.863,91 |
628.021,78 |
4.4 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
4.409.392,68 |
1.242.682,49 |
4.5 |
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen |
21.941,46 |
15.770,11 |
4.6 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
62.119,63 |
175.870,07 |
5. |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
4.300.557,16 |
4.030.720,83 |
Bilanzsumme |
360.861.966,61 |
377.792.976,65 |
Die Erhöhung der Bilanzsumme um rund 16,93 Mio. € auf nunmehr 377,79 Mio. € ist auf das gute Jahresergebnis 2018 zurückzuführen. Die Rücklagen sind mit 70,40 Mio. € gut gefüllt.
Der Kernhaushalt der Stadt ist nach wie vor, abgesehen von der Weiterleitung eines Kredites an den Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V., schuldenfrei (Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen).
Anlage: Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2018 (ungeprüft)
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall auf der Einnahmeseite in erster Linie durch eine außerordentlich gute Konjunkturentwicklung geprägt sei, dies finde in den Steuereinnahmen seinen Ausdruck und entspräche ein Stück weit der historischen Strategie der Stadt, nämlich der Förderung von gewerblichen Entwicklungen und somit Beschäftigungsverhältnissen sowie der Förderung von Siedlungsentwicklungen.
- Stadtrat Härtig verlässt um 20.06 Uhr den Sitzungssaal -
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert auf Basis der als Anlage beiliegende Präsentation die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses der Stadt für das Jahr 2018. Der Vergleich dieser Bilanz mit der Bilanz zum 31.12.2014 zeige, dass die abgelaufene Legislaturperiode des Gemeinderates finanztechnisch betrachtet eine sehr gute Legislaturperiode war.
Stadträtin Koch fragt nach der Verwendung des Haushaltsansatzes Bahnhof Hessental: Infrastruktur Bahnhofsumfeld in Höhe von 50.000 Euro.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass für diesen Posten 50.000 Euro vorgesehen waren, aber das Rechnungsergebnis nun zeigt, dass der Ansatz keine Verwendung gefunden hat. Hintergrund sei die Interessenlage, den Bahnhof zu erwerben, welche die Planung der Umgebung nach sich ziehe. Insofern handele es sich um Planungskosten.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fragt nach einer Zusammenfassung der Bilanz in der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Stadtrat Gehrke verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Oberbürgermeister Pelgrim klärt auf, dass sich der betriebswirtschaftliche Ausdruck „Gewinn und Verlustrechnung“ in der Doppik Gesamtergebnisrechnung nennt und dem Jahresabschluss beigefügt sei.
Stadtrat Sakellariou fragt sich, wie es auf der einen Seite wachsende Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen wegen mangelnder Steuerkraft geben kann und auf der anderen Seite aber auch steigende Einnahmen bei den Gewerbesteuern.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft nichts mit dem engeren Begriff zu tun haben, sondern Ausgleichsbeträge zwischen der Steuerkraftentwicklung im gesamten Land und den Verhältnissen der Gemeinden zueinander sind. Sie wachsen auch, wenn das Volumen steigt, welches eingezahlt wird. Das heißt, dass Gesamtvolumen, welches in den Finanzausgleich hinein fließt, wächst aufgrund der lokalen Steuerkraft beachtlich und insofern ist die Ausschüttung, die daraus erwächst, auch wachsend. Es handelt sich also um zwei wachsende Prozesse. Leistungsschwache Gemeinden hingegen erhalten Ausgleichsstock zur Milderung besonderer Belastungen.
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber ergänzt, dass die Stadt Schwäbisch Hall in 2018 9,3 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bekommen hat. Gleichzeitig hat die Stadt aber im Rahmen der FAG-Umlage 14 Millionen Euro abgeführt, was bedeutet, dass die Stadt Nettozahler ist.
Beschluss:
Die Ausführungen zu der ungeprüften Fassung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Schwäbisch Hall werden zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)