§ 2 - Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 13, Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 (§ 210) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters beschlossen. Insbesondere mit dem Ausscheiden von Stadtrat und erstem ehrenamtlichem Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Hans-Georg Reber, ist eine Neuwahl erforderlich. Die Beschlussfassung ist gem. § 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit einfacher Mehrheit durchzuführen.

Bei der Wahl der Stellvertretung sollte aus Sicht der Verwaltung am Prinzip der Seniorität (Zugehörigkeit zum Gemeinderat) festgehalten werden. Dieses Prinzip hat eine lange Tradition in Schwäbisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Persönlichkeitswahl durch die Bevölkerung.

Mit der ersten Wahl nach Eingemeindungen wurde im Jahr 1975 Dr. Dr. Pfeifer zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Zu diesem Zeitpunkt waren Dr. Dr. Pfeifer und Stadtrat Julius Vogelmann die dienstältesten Mitglieder. Dr. Dr. Pfeifer übte dieses Amt bis 1993 aus. Danach wurde im Jahr 1993 als dienstältester Stadtrat Roland Heckelmann zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.

Mit der Wahl im Jahr 1994 wurde Herr Roland Heckelmann als weiterhin dienstältester Stadtrat im Amt des ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters bestätigt.

Mit der Wahl im Jahr 1999 wurde beschlossen, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters auf zwei zu erhöhen. Als dienstältester Stadtrat wurde Roland Heckelmann als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Dieter Vogt als nächst dienstältester Stadtrat zum zweiten Stellvertreter gewählt.

Dasselbe Ergebnis erbrachte die Wahl 2004.

Als im März 2009 Herr Roland Heckelmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, wurde Herr Dieter Vogt als somit dienstältester Stadtrat als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt, als 2. Stellvertreter wurde Hans-Georg Reber als nächst Dienstältester gewählt.

Nach dem Tod von Dieter Vogt im Dezember 2012, wurde im März 2013 Herr Hans-Georg Reber als dienstältestes Mitglied erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Herr Hartmut Baumann wurde als nächstdienstältestes Mitglied zum zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.

Nach der Gemeinderatswahl vom Mai 2014 und dem Ausscheiden von Herrn Hans-Georg Reber ergibt sich folgende Zugehörigkeit zum Gemeinderat:

Hartmut Baumann (seit 19.12.1984), ca. 30 Jahre,
Rüdiger Schorpp (seit 28.03.1984 – 19.12.1984 und seit 26.08.1987), ca. 28 Jahre.

Danach folgen die Herren Kaiser, Lindner und Neidhardt, jeweils seit 20.12.1989, ca. 25 Jahre.

Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertreter hat sich in den vergangenen 15 Jahren bewährt und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor,

1. die Anzahl der Stellvertreter wird gemäß § 13 Nr. 2 der Hauptsatzung auf zwei festgesetzt.

2. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

    b) Herrn Stadtrat Rüdiger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.
 

Beschluss:

Wahl nach § 37 Abs. 7 GemO.

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