§ 154 - Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters (öffentlich)
Sachvortrag:
Gemäß § 13, Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 (§ 210) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters beschlossen. Insbesondere mit dem Ausscheiden von Stadtrat und erstem ehrenamtlichem Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Hans-Georg Reber, ist eine Neuwahl erforderlich. Die Beschlussfassung ist gem. § 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit einfacher Mehrheit durchzuführen.
Bei der Wahl der Stellvertretung sollte aus Sicht der Verwaltung am Prinzip der Seniorität (Zugehörigkeit zum Gemeinderat) festgehalten werden. Dieses Prinzip hat eine lange Tradition in Schwäbisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Persönlichkeitswahl durch die Bevölkerung.
Mit der ersten Wahl nach Eingemeindungen wurde im Jahr 1975 Dr. Dr. Pfeifer zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Zu diesem Zeitpunkt waren Dr. Dr. Pfeifer und Stadtrat Julius Vogelmann die dienstältesten Mitglieder. Dr. Dr. Pfeifer übte dieses Amt bis 1993 aus. Danach wurde im Jahr 1993 als dienstältester Stadtrat Roland Heckelmann zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
Mit der Wahl im Jahr 1994 wurde Herr Roland Heckelmann als weiterhin dienstältester Stadtrat im Amt des ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters bestätigt.
Mit der Wahl im Jahr 1999 wurde beschlossen, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters auf zwei zu erhöhen. Als dienstältester Stadtrat wurde Roland Heckelmann als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Dieter Vogt als nächst dienstältester Stadtrat zum zweiten Stellvertreter gewählt. Dasselbe Ergebnis erbrachte die Wahl 2004.
Als im März 2009 Herr Roland Heckelmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, wurde Herr Dieter Vogt als somit dienstältester Stadtrat als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt, als 2. Stellvertreter wurde Hans-Georg Reber als nächst Dienstältester gewählt.
Nach dem Tod von Dieter Vogt im Dezember 2012, wurde im März 2013 Herr Hans-Georg Reber als dienstältestes Mitglied erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Herr Hartmut Baumann wurde als nächstdienstältestes Mitglied zum zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
Nach der Gemeinderatswahl vom Mai 2014 und dem Ausscheiden von Herrn Hans-Georg Reber ergibt sich folgende Zugehörigkeit zum Gemeinderat:
Hartmut Baumann (seit 19.12.1984), ca. 30 Jahre,
Rüdiger Schorpp (seit 28.03.1984 – 19.12.1984 und seit 26.08.1987), ca. 28 Jahre.
Danach folgen die Herren Kaiser, Lindner und Neidhardt, jeweils seit 20.12.1989, ca. 25 Jahre.
Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertreter hat sich in den vergangenen 15 Jahren bewährt und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
1. die Anzahl der Stellvertreter wird gemäß § 13 Nr. 2 der Hauptsatzung auf zwei festgesetzt.
2. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.
b) Herrn Stadtrat Rüdiger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.
Oberbürgermeister Pelgrim möchte die Entwicklung über die letzten Jahrzehnte fortführen und am Senioritätsprinzip festhalten. Er schlägt daher Stadtrat Hartmut Baumann als ersten ehrenamtlichen Bürgermeister und Stadtrat Rüdiger Schorpp als zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters vor. Darüber hinaus hat sich die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter bewährt.
Da keine Gegenrede zur Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters (2) erfolgt, stellt Oberbürgermeister Pelgrim fest, dass dies so angenommen ist.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist mit dem Senioritätsprinzip einverstanden und kündigt an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen wird.
Stadtrat Härtig kritisiert, das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren. S. E. wird die Wahl durch die Verwaltung geprägt. Er hält das Senioritätsprinzip für ein eingeschränktes Instrument, da nur ein Kriterium - nämlich die Dauer der Zugehörigkeit zum Gemeinderat - zählt. Dieses Prinzip führt nicht automatisch zur/zum geeignetsten Kandidatin/ Kandidaten. Stadtrat Härtig schlägt vor:
- Bei der nächsten Wahl zum ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters sollen die Vorschläge aus den Fraktionen kommen.
- Stadträtin Andrea Herrmann ist eine geeignete Kandidatin zur Stellvertretung des Oberbürgermeisters. Sie verfügt über ein sehr hohes Maß an Fachlichkeit, politische Integrität und gesellschaftliche Integration.
Stadtrat Preisendanz verweist auf die beiden letzten Wahlen zur ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters: Damals wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, das Senioritätsprinzip anzuwenden. Er geht davon aus, dass dieser Grundsatzbeschluss auch heute noch gilt und von allen anderen Fraktionen angewandt wird.
Es folgt eine geheime Wahl. Jedes Mitglied des Gemeinderats sowohl der Oberbürgermeister vermerken auf einem leeren Stimmzettel die Namen. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Stadtrat Hartmut Baumann: |
24 Stimmen |
Stadträtin Andrea Herrmann: |
9 Stimmen |
Enthaltungen: |
1 Stimme |
|
34 Stimmen |
Oberbürgermeister Pelgrim fragt Stadtrat Baumann, ob er die Wahl annimmt.
Stadtrat Baumann bestätigt dies und bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen. Er wird stets bei der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters im Namen des gesamten Gemeinderats handeln. Er ist stolz auf das in ihn gesetzte Vertrauen; sein Herz schlägt für Schwäbisch Hall.
Oberbürgermeister Pelgrim schlägt für den zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters Stadtrat Rüdiger Schorpp vor.
Nachdem kein Gegenvorschlag unterbreitet wurde, erfolgt die geheime Wahl auf Stimmzetteln auf denen der Vorschlag der Verwaltung (Rüdiger Schorpp) bereits vermerkt ist. Die Wahl ergab folgendes Ergebnis:
Ja-Stimmen: |
27 Stimmen |
Nein-Stimmen |
2 Stimmen |
Enthaltungen: |
5 Stimmen |
|
34 Stimmen |
Oberbürgermeister Pelgrim fragt Stadtrat Schorpp, ob er die Wahl annimmt.
Dieser bejaht dies.
Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert Stadtrat Schorpp zur Wahl zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
Stadtrat Schorpp erklärt, dass auch er dieses Amt überparteilich und zum Wohle der Stadt Schwäbisch Hall ausüben wird.