4890045/meetingminutes/6134226/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Gem&auml;&szlig; &sect; 13, Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2114502/meetingminutes/2130151/paragraph (&sect; 210)] zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberb&uuml;rgermeisters beschlossen. Insbesondere mit dem Ausscheiden von Stadtrat und erstem ehrenamtlichem Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters, Herrn Hans-Georg Reber, ist eine Neuwahl erforderlich. Die Beschlussfassung ist gem. &sect; 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit einfacher Mehrheit durchzuf&uuml;hren.</p>
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Gem&auml;&szlig; &sect; 13, Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2114502/meetingminutes/2130151/paragraph &sect; 210]) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberb&uuml;rgermeisters beschlossen. Insbesondere mit dem Ausscheiden von Stadtrat und erstem ehrenamtlichem Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters, Herrn Hans-Georg Reber, ist eine Neuwahl erforderlich. Die Beschlussfassung ist gem. &sect; 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit einfacher Mehrheit durchzuf&uuml;hren.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Bei der Wahl der Stellvertretung sollte aus Sicht der Verwaltung am Prinzip der Seniorit&auml;t (Zugeh&ouml;rigkeit zum Gemeinderat) festgehalten werden. Dieses Prinzip hat eine lange Tradition in Schw&auml;bisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Pers&ouml;nlichkeitswahl durch die Bev&ouml;lkerung.</p>
 
Bei der Wahl der Stellvertretung sollte aus Sicht der Verwaltung am Prinzip der Seniorit&auml;t (Zugeh&ouml;rigkeit zum Gemeinderat) festgehalten werden. Dieses Prinzip hat eine lange Tradition in Schw&auml;bisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Pers&ouml;nlichkeitswahl durch die Bev&ouml;lkerung.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Mit der ersten Wahl nach Eingemeindungen wurde im Jahr 1975 Dr. Dr. Pfeifer zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt. Zu diesem Zeitpunkt waren Dr. Dr. Pfeifer und Stadtrat Julius Vogelmann die dienst&auml;ltesten Mitglieder. Dr. Dr. Pfeifer &uuml;bte dieses Amt bis 1993 aus. Danach wurde im Jahr 1993 als dienst&auml;ltester Stadtrat Roland Heckelmann zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt.</p>
 
Mit der ersten Wahl nach Eingemeindungen wurde im Jahr 1975 Dr. Dr. Pfeifer zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt. Zu diesem Zeitpunkt waren Dr. Dr. Pfeifer und Stadtrat Julius Vogelmann die dienst&auml;ltesten Mitglieder. Dr. Dr. Pfeifer &uuml;bte dieses Amt bis 1993 aus. Danach wurde im Jahr 1993 als dienst&auml;ltester Stadtrat Roland Heckelmann zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Mit der Wahl im Jahr 1994 wurde Herr Roland Heckelmann als weiterhin dienst&auml;ltester Stadtrat im Amt des ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberb&uuml;rgermeisters best&auml;tigt.</p>
 
Mit der Wahl im Jahr 1994 wurde Herr Roland Heckelmann als weiterhin dienst&auml;ltester Stadtrat im Amt des ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberb&uuml;rgermeisters best&auml;tigt.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
Mit der Wahl im Jahr 1999 wurde beschlossen, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters auf zwei zu erh&ouml;hen. Als dienst&auml;ltester Stadtrat wurde Roland Heckelmann als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters und Dieter Vogt als n&auml;chst dienst&auml;ltester Stadtrat zum zweiten Stellvertreter gew&auml;hlt.</p>
+
Mit der Wahl im Jahr 1999 wurde beschlossen, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters auf zwei zu erh&ouml;hen. Als dienst&auml;ltester Stadtrat wurde Roland Heckelmann als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters und Dieter Vogt als n&auml;chst dienst&auml;ltester Stadtrat zum zweiten Stellvertreter gew&auml;hlt. Dasselbe Ergebnis erbrachte die Wahl 2004.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
Dasselbe Ergebnis erbrachte die Wahl 2004.</p>
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+
 
Als im M&auml;rz 2009 Herr Roland Heckelmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, wurde Herr Dieter Vogt als somit dienst&auml;ltester Stadtrat als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt, als 2. Stellvertreter wurde Hans-Georg Reber als n&auml;chst Dienst&auml;ltester gew&auml;hlt.</p>
 
Als im M&auml;rz 2009 Herr Roland Heckelmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, wurde Herr Dieter Vogt als somit dienst&auml;ltester Stadtrat als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt, als 2. Stellvertreter wurde Hans-Georg Reber als n&auml;chst Dienst&auml;ltester gew&auml;hlt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Nach dem Tod von Dieter Vogt im Dezember 2012, wurde im M&auml;rz 2013 Herr Hans-Georg Reber als dienst&auml;ltestes Mitglied erster Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters. Herr Hartmut Baumann wurde als n&auml;chstdienst&auml;ltestes Mitglied zum zweiten Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt.</p>
 
Nach dem Tod von Dieter Vogt im Dezember 2012, wurde im M&auml;rz 2013 Herr Hans-Georg Reber als dienst&auml;ltestes Mitglied erster Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters. Herr Hartmut Baumann wurde als n&auml;chstdienst&auml;ltestes Mitglied zum zweiten Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gew&auml;hlt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Nach der Gemeinderatswahl vom Mai 2014 und dem Ausscheiden von Herrn Hans-Georg Reber ergibt sich folgende Zugeh&ouml;rigkeit zum Gemeinderat:</p>
 
Nach der Gemeinderatswahl vom Mai 2014 und dem Ausscheiden von Herrn Hans-Georg Reber ergibt sich folgende Zugeh&ouml;rigkeit zum Gemeinderat:</p>
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Hartmut Baumann (seit 19.12.1984), ca. 30 Jahre,<br />
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Hartmut Baumann (seit 19.12.1984), ca. 30 Jahre,</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
R&uuml;diger Schorpp (seit 28.03.1984 &ndash; 19.12.1984 und seit 26.08.1987), ca. 28 Jahre.</p>
 
R&uuml;diger Schorpp (seit 28.03.1984 &ndash; 19.12.1984 und seit 26.08.1987), ca. 28 Jahre.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Danach folgen die Herren Kaiser, Lindner und Neidhardt, jeweils seit 20.12.1989, ca. 25 Jahre.</p>
 
Danach folgen die Herren Kaiser, Lindner und Neidhardt, jeweils seit 20.12.1989, ca. 25 Jahre.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertreter hat sich in den vergangenen 15 Jahren bew&auml;hrt und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.</p>
 
Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertreter hat sich in den vergangenen 15 Jahren bew&auml;hrt und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Verwaltung schl&auml;gt daher vor,</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt daher vor,</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
1. die Anzahl der Stellvertreter wird gem&auml;&szlig; &sect; 13 Nr. 2 der Hauptsatzung auf zwei festgesetzt.</p>
 
1. die Anzahl der Stellvertreter wird gem&auml;&szlig; &sect; 13 Nr. 2 der Hauptsatzung auf zwei festgesetzt.</p>
 
<p>
 
<p>
2. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters zu w&auml;hlen.</p>
+
2. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters zu w&auml;hlen.<br />
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b) Herrn Stadtrat R&uuml;diger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters zu w&auml;hlen.</p>
&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) Herrn Stadtrat R&uuml;diger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters zu w&auml;hlen.<br />
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> m&ouml;chte die Entwicklung &uuml;ber die letzten Jahrzehnte fortf&uuml;hren und am Seniorit&auml;tsprinzip festhalten. Er schl&auml;gt daher Stadtrat Hartmut Baumann als ersten ehrenamtlichen B&uuml;rgermeister und Stadtrat R&uuml;diger Schorpp als zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters vor. Dar&uuml;ber hinaus hat sich die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter bew&auml;hrt.<br />
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Da keine Gegenrede zur Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberb&uuml;rgermeisters (2) erfolgt, stellt Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim fest, dass dies so angenommen ist.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> ist mit dem Seniorit&auml;tsprinzip einverstanden und k&uuml;ndigt an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen wird.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> kritisiert, das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren. S. E. wird die Wahl durch die Verwaltung gepr&auml;gt. Er h&auml;lt das Seniorit&auml;tsprinzip f&uuml;r ein eingeschr&auml;nktes Instrument, da nur ein Kriterium - n&auml;mlich die Dauer der Zugeh&ouml;rigkeit zum Gemeinderat - z&auml;hlt. Dieses Prinzip f&uuml;hrt nicht automatisch zur/zum geeignetsten Kandidatin/ Kandidaten. Stadtrat H&auml;rtig schl&auml;gt vor:</p>
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<ol>
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<li align="JUSTIFY">
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Bei der n&auml;chsten Wahl zum ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberb&uuml;rgermeisters sollen die Vorschl&auml;ge aus den Fraktionen kommen.</li>
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<li align="JUSTIFY">
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Stadtr&auml;tin Andrea Herrmann ist eine geeignete Kandidatin zur Stellvertretung des Oberb&uuml;rgermeisters. Sie verf&uuml;gt &uuml;ber ein sehr hohes Ma&szlig; an Fachlichkeit, politische Integrit&auml;t und gesellschaftliche Integration.</li>
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</ol>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> verweist auf die beiden letzten Wahlen zur ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberb&uuml;rgermeisters: Damals wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, das Seniorit&auml;tsprinzip anzuwenden. Er geht davon aus, dass dieser Grundsatzbeschluss auch heute noch gilt und von allen anderen Fraktionen angewandt wird.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Es folgt eine geheime Wahl. Jedes Mitglied des Gemeinderats sowohl der Oberb&uuml;rgermeister vermerken auf einem leeren Stimmzettel die Namen. Die Ausz&auml;hlung ergab folgendes Ergebnis:</p>
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<table cellpadding="0" cellspacing="0" width="422">
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<tr>
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<td>
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<p align="JUSTIFY">
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Stadtrat Hartmut Baumann:</p>
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</td>
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<td>
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</tr>
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<tr>
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<td>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Stadtr&auml;tin Andrea Herrmann:</p>
 +
</td>
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<p align="RIGHT">
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9 Stimmen</p>
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</td>
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</tr>
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<tr>
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<p align="JUSTIFY">
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Enthaltungen:</p>
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</td>
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<u>&nbsp;&nbsp; 1 Stimme</u></p>
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</td>
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<tr>
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<p align="JUSTIFY">
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</td>
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<p align="RIGHT">
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34 Stimmen</p>
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</td>
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</table>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> fragt Stadtrat Baumann, ob er die Wahl annimmt.</p>
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&nbsp;</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Baumann</u> best&auml;tigt dies und bedankt sich f&uuml;r das in ihn gesetzte Vertrauen. Er wird stets bei der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberb&uuml;rgermeisters im Namen des gesamten Gemeinderats handeln. Er ist stolz auf das in ihn gesetzte Vertrauen; sein Herz schl&auml;gt f&uuml;r Schw&auml;bisch Hall.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> schl&auml;gt f&uuml;r den zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters Stadtrat R&uuml;diger Schorpp vor.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
&nbsp;</p>
 
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Wahl nach &sect; 37 Abs. 7 GemO.</p>
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Nachdem kein Gegenvorschlag unterbreitet wurde, erfolgt die geheime Wahl auf Stimmzetteln auf denen der Vorschlag der Verwaltung (R&uuml;diger Schorpp) bereits vermerkt ist. Die Wahl ergab folgendes Ergebnis:</p>
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</td>
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</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Nein-Stimmen</p>
 +
</td>
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<td>
 +
<p align="RIGHT">
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2 Stimmen</p>
 +
</td>
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</tr>
 +
<tr>
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<td>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Enthaltungen:</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="RIGHT">
 +
<u>&nbsp;&nbsp; 5 Stimmen</u></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="RIGHT">
 +
34 Stimmen</p>
 +
</td>
 +
</tr>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> fragt <u>Stadtrat Schorpp</u>, ob er die Wahl annimmt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Dieser bejaht dies.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> gratuliert Stadtrat Schorpp zur Wahl zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Schorpp</u> erkl&auml;rt, dass auch er dieses Amt &uuml;berparteilich und zum Wohle der Stadt Schw&auml;bisch Hall aus&uuml;ben wird.</p>
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1 A. Dez. II
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Aktuelle Version vom 7. November 2014, 11:39 Uhr

Sachvortrag:

Gemäß § 13, Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 (§ 210) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters beschlossen. Insbesondere mit dem Ausscheiden von Stadtrat und erstem ehrenamtlichem Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Hans-Georg Reber, ist eine Neuwahl erforderlich. Die Beschlussfassung ist gem. § 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit einfacher Mehrheit durchzuführen.

Bei der Wahl der Stellvertretung sollte aus Sicht der Verwaltung am Prinzip der Seniorität (Zugehörigkeit zum Gemeinderat) festgehalten werden. Dieses Prinzip hat eine lange Tradition in Schwäbisch Hall und ist Ausdruck der vielfachen Persönlichkeitswahl durch die Bevölkerung.

Mit der ersten Wahl nach Eingemeindungen wurde im Jahr 1975 Dr. Dr. Pfeifer zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Zu diesem Zeitpunkt waren Dr. Dr. Pfeifer und Stadtrat Julius Vogelmann die dienstältesten Mitglieder. Dr. Dr. Pfeifer übte dieses Amt bis 1993 aus. Danach wurde im Jahr 1993 als dienstältester Stadtrat Roland Heckelmann zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.

Mit der Wahl im Jahr 1994 wurde Herr Roland Heckelmann als weiterhin dienstältester Stadtrat im Amt des ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters bestätigt.

Mit der Wahl im Jahr 1999 wurde beschlossen, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters auf zwei zu erhöhen. Als dienstältester Stadtrat wurde Roland Heckelmann als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Dieter Vogt als nächst dienstältester Stadtrat zum zweiten Stellvertreter gewählt. Dasselbe Ergebnis erbrachte die Wahl 2004.

Als im März 2009 Herr Roland Heckelmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, wurde Herr Dieter Vogt als somit dienstältester Stadtrat als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt, als 2. Stellvertreter wurde Hans-Georg Reber als nächst Dienstältester gewählt.

Nach dem Tod von Dieter Vogt im Dezember 2012, wurde im März 2013 Herr Hans-Georg Reber als dienstältestes Mitglied erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Herr Hartmut Baumann wurde als nächstdienstältestes Mitglied zum zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.

Nach der Gemeinderatswahl vom Mai 2014 und dem Ausscheiden von Herrn Hans-Georg Reber ergibt sich folgende Zugehörigkeit zum Gemeinderat:

Hartmut Baumann (seit 19.12.1984), ca. 30 Jahre,

Rüdiger Schorpp (seit 28.03.1984 – 19.12.1984 und seit 26.08.1987), ca. 28 Jahre.

Danach folgen die Herren Kaiser, Lindner und Neidhardt, jeweils seit 20.12.1989, ca. 25 Jahre.

Die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Stellvertreter hat sich in den vergangenen 15 Jahren bewährt und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor,

1. die Anzahl der Stellvertreter wird gemäß § 13 Nr. 2 der Hauptsatzung auf zwei festgesetzt.

2. a) Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.
b) Herrn Stadtrat Rüdiger Schorpp zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte die Entwicklung über die letzten Jahrzehnte fortführen und am Senioritätsprinzip festhalten. Er schlägt daher Stadtrat Hartmut Baumann als ersten ehrenamtlichen Bürgermeister und Stadtrat Rüdiger Schorpp als zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters vor. Darüber hinaus hat sich die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter bewährt.
Da keine Gegenrede zur Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters (2) erfolgt, stellt Oberbürgermeister Pelgrim fest, dass dies so angenommen ist.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist mit dem Senioritätsprinzip einverstanden und kündigt an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen wird.

Stadtrat Härtig kritisiert, das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren. S. E. wird die Wahl durch die Verwaltung geprägt. Er hält das Senioritätsprinzip für ein eingeschränktes Instrument, da nur ein Kriterium - nämlich die Dauer der Zugehörigkeit zum Gemeinderat - zählt. Dieses Prinzip führt nicht automatisch zur/zum geeignetsten Kandidatin/ Kandidaten. Stadtrat Härtig schlägt vor:

  1. Bei der nächsten Wahl zum ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters sollen die Vorschläge aus den Fraktionen kommen.
  2. Stadträtin Andrea Herrmann ist eine geeignete Kandidatin zur Stellvertretung des Oberbürgermeisters. Sie verfügt über ein sehr hohes Maß an Fachlichkeit, politische Integrität und gesellschaftliche Integration.

Stadtrat Preisendanz verweist auf die beiden letzten Wahlen zur ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters: Damals wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, das Senioritätsprinzip anzuwenden. Er geht davon aus, dass dieser Grundsatzbeschluss auch heute noch gilt und von allen anderen Fraktionen angewandt wird.

Es folgt eine geheime Wahl. Jedes Mitglied des Gemeinderats sowohl der Oberbürgermeister vermerken auf einem leeren Stimmzettel die Namen. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

Stadtrat Hartmut Baumann:

24 Stimmen

Stadträtin Andrea Herrmann:

9 Stimmen

Enthaltungen:

   1 Stimme

 

34 Stimmen

Oberbürgermeister Pelgrim fragt Stadtrat Baumann, ob er die Wahl annimmt.

 

Stadtrat Baumann bestätigt dies und bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen. Er wird stets bei der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters im Namen des gesamten Gemeinderats handeln. Er ist stolz auf das in ihn gesetzte Vertrauen; sein Herz schlägt für Schwäbisch Hall.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt für den zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters Stadtrat Rüdiger Schorpp vor.

 

Nachdem kein Gegenvorschlag unterbreitet wurde, erfolgt die geheime Wahl auf Stimmzetteln auf denen der Vorschlag der Verwaltung (Rüdiger Schorpp) bereits vermerkt ist. Die Wahl ergab folgendes Ergebnis:

Ja-Stimmen:

27 Stimmen

Nein-Stimmen

2 Stimmen

Enthaltungen:

   5 Stimmen

 

34 Stimmen

Oberbürgermeister Pelgrim fragt Stadtrat Schorpp, ob er die Wahl annimmt.

Dieser bejaht dies.

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert Stadtrat Schorpp zur Wahl zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

Stadtrat Schorpp erklärt, dass auch er dieses Amt überparteilich und zum Wohle der Stadt Schwäbisch Hall ausüben wird.

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