4890039/meetingminutes/6026491/paragraph

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F&uuml;r die geplante &Auml;nderung des Bebauungsplans an der Breiteichstra&szlig;e/F&auml;sslesbrunnen (zuvor Keckenweg) wurde bereits ausf&uuml;hrlich, letztmalig im BPA vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4889980/meetingminutes/5526544/paragraph 31.03.2014] sowie im Gemeinderat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4889986/meetingminutes/5535888/paragraph 02.04.2014], berichtet. Die Motivation der GWG (bzw. der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist) Mietwohnungen in zwei Mehrfamilienh&auml;usern mit 37 WE im mittleren und unteren Preissegment anzubieten wurde dabei ausf&uuml;hrlich dargestellt.</p>
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F&uuml;r die geplante &Auml;nderung des Bebauungsplans an der Breiteichstra&szlig;e/F&auml;sslesbrunnen (zuvor Keckenweg) wurde bereits ausf&uuml;hrlich, letztmalig im BPA vom 31.03.2014 sowie im Gemeinderat am 02.04.2014, berichtet. Die Motivation der GWG (bzw. der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist) Mietwohnungen in zwei Mehrfamilienh&auml;usern mit 37 WE im mittleren und unteren Preissegment anzubieten wurde dabei ausf&uuml;hrlich dargestellt.</p>
 
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Mit der Planung aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo; wird den Vorgaben &bdquo;zum schonenden Umgang mit Grund und Boden&ldquo; entsprochen.<br />
 
Mit der Planung aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo; wird den Vorgaben &bdquo;zum schonenden Umgang mit Grund und Boden&ldquo; entsprochen.<br />
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Die Geb&auml;udetypologie beschr&auml;nkt sich dabei im &ouml;stlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienh&auml;user, sowie dreigeschossige Mehrfamilienh&auml;user im westlichen Bereich des Plangebiets. Alle Mehrfamilienh&auml;user werden in offener Bauweise hergestellt.</p>
 
Die Geb&auml;udetypologie beschr&auml;nkt sich dabei im &ouml;stlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienh&auml;user, sowie dreigeschossige Mehrfamilienh&auml;user im westlichen Bereich des Plangebiets. Alle Mehrfamilienh&auml;user werden in offener Bauweise hergestellt.</p>
 
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Der Bebauungsplanentwurf lag vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach &sect;13 a BauGB (&lt; 2 Hektar) konnte von der Umweltpr&uuml;fung abgesehen werden. Allerdings wurde eine umfangreiche artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Pr&uuml;fung der Verbotstatbest&auml;nde und integriertem Gr&uuml;nordnungsplan durch das Ingenieur-B&uuml;ro Blaser, Esslingen, erstellt (siehe Anlage 4 Download).</p>
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Der Bebauungsplanentwurf lag vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach &sect;13 a BauGB (&lt; 2 Hektar) konnte von der Umweltpr&uuml;fung abgesehen werden. Allerdings wurde eine umfangreiche artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Pr&uuml;fung der Verbotstatbest&auml;nde und integriertem Gr&uuml;nordnungsplan durch das Ingenieur-B&uuml;ro Blaser, Esslingen, erstellt.</p>
 
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Von Seiten der &Ouml;ffentlichkeit gingen bis 23.05.2014 zahlreiche Einwendungen ein. Am 20.05.2014 haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner zum vorliegenden Projekt ge&auml;u&szlig;ert. Der Abw&auml;gungsvorschlag (siehe Anlage 3) beinhaltet alle Einwendungen, obwohl sich viele nicht auf das Planungsgebiet beziehen.</p>
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Von Seiten der &Ouml;ffentlichkeit gingen bis 23.05.2014 zahlreiche Einwendungen ein. Am 20.05.2014 haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner zum vorliegenden Projekt ge&auml;u&szlig;ert. Der Abw&auml;gungsvorschlag (siehe Anlage) beinhaltet alle Einwendungen, obwohl sich viele nicht auf das Planungsgebiet beziehen.</p>
 
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Der Vorhabentr&auml;ger hat den Tr&auml;gern der &ouml;ffentlichen Belange &uuml;ber die gesetzliche Frist (bis 23.05.14) hinaus 14 Tage Verl&auml;ngerung f&uuml;r die Bearbeitung der Stellungnahmen gew&auml;hrt. Von Seiten der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange liegen Stellungnahmen des Regionalverband Heilbronn-Franken, welcher &bdquo;das Vorhaben &hellip; aufgrund seines Nachverdichtungscharakters grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;t&ldquo; und des Regierungspr&auml;sidiums, welches &bdquo;die Nachverdichtungsma&szlig;nahmen ebenfalls &hellip;grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;t..&ldquo; vor. Die weiteren Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sind im Abw&auml;gungsvorschlag (siehe Anlage 3) ebenfalls vollst&auml;ndig ber&uuml;cksichtigt. S&auml;mtliche H&ouml;henlinien und Kubaturen wurden entsprechend den Vorberatungen des Bebauungsplanentwurfs &uuml;bernommen.</p>
 
Der Vorhabentr&auml;ger hat den Tr&auml;gern der &ouml;ffentlichen Belange &uuml;ber die gesetzliche Frist (bis 23.05.14) hinaus 14 Tage Verl&auml;ngerung f&uuml;r die Bearbeitung der Stellungnahmen gew&auml;hrt. Von Seiten der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange liegen Stellungnahmen des Regionalverband Heilbronn-Franken, welcher &bdquo;das Vorhaben &hellip; aufgrund seines Nachverdichtungscharakters grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;t&ldquo; und des Regierungspr&auml;sidiums, welches &bdquo;die Nachverdichtungsma&szlig;nahmen ebenfalls &hellip;grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;t..&ldquo; vor. Die weiteren Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sind im Abw&auml;gungsvorschlag (siehe Anlage 3) ebenfalls vollst&auml;ndig ber&uuml;cksichtigt. S&auml;mtliche H&ouml;henlinien und Kubaturen wurden entsprechend den Vorberatungen des Bebauungsplanentwurfs &uuml;bernommen.</p>
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- Stadtrat Feucht ab 18.30 Uhr anwesend -</p>
 
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Anlage 1: [[Media:14-216_Anlage-1.pdf{{!}}Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan vom 03.04.14]]<br />
 
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Anlage 3: [[Media:216-14_3Abw&auml;gung.pdf{{!}}Abw&auml;gung der Stellungnahmen und Einwendungen]]<br />
 
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Anlage 4: [[Media:216-14_DownloadAnlage4vorh-bez-B-Plan.pdf{{!}}Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03]]</p>
 
Anlage 4: [[Media:216-14_DownloadAnlage4vorh-bez-B-Plan.pdf{{!}}Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert, dass es bereits einen rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan gibt. Dieser wurde aufgrund des Baus und der Fertigstellung der Westumfahrung zur&uuml;ckgestellt. Nun soll ein neuer Bebauungsplan mit dem Ziel Seniorenwohnen und preisg&uuml;nstiges Wohnen entwickelt werden. Aufgrund der intensiven Diskussion in der Bev&ouml;lkerung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:</p>
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt nicht mehr &uuml;ber den Keckenweg, sondern &uuml;ber die Breiteichstra&szlig;e.</p>
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Die Geb&auml;udeh&ouml;he wurde im Verh&auml;ltnis zur umliegenden Bebauung angepasst.</p>
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Die Anzahl der H&auml;user und die Dichte der Bebauung wurden reduziert.</p>
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Insgesamt wurde f&uuml;r alle Seiten ein tragbarer Kompromiss erarbeitet.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> wird den Bebauungsplan aus &ouml;kologischen Gr&uuml;nden ablehnen. Sie sieht dar&uuml;ber hinaus den Vertrauensschutz f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung und die Verl&auml;sslichkeit in die Entscheidungen der Verwaltung so nicht gegeben.</p>
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<u>Alle anderen Fraktionen</u> erkl&auml;ren &uuml;bereinstimmend, dass man den Anwohnerinnen und Anwohnern soweit wie m&ouml;glich entgegengekommen ist. Ein f&uuml;r alle Seiten tragbarer Kompromiss liegt vor.</p>
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<u>I. Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot;:</u><br />
 
<u>I. Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot;:</u><br />
A) Den<strong> von der Verwaltung f&uuml;r den Vorhabentr&auml;ger </strong>vorgeschlagenen Abw&auml;gungen wird zugestimmt.<br />
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A) Den von <strong>der Verwaltung f&uuml;r den Vorhabentr&auml;ger</strong> vorgeschlagenen Abw&auml;gungen wird zugestimmt.<br />
 
B) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect;13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan gefertigt von Stadtlandingenieure f&uuml;r den Vorhabenstr&auml;ger GWG Schw&auml;bisch Hall, im M&nbsp;1: 500 vom 30.06.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begr&uuml;ndung.</p>
 
B) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect;13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan gefertigt von Stadtlandingenieure f&uuml;r den Vorhabenstr&auml;ger GWG Schw&auml;bisch Hall, im M&nbsp;1: 500 vom 30.06.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begr&uuml;ndung.</p>
 
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<u>II. Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot;:</u><br />
 
<u>II. Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot;:</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil mit Begr&uuml;ndung des B&uuml;ros Stadtlandingenieure vom 30.06.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0191-03/03.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&quot; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil mit Begr&uuml;ndung des B&uuml;ros Stadtlandingenieure vom 30.06.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0191-03/03.<br />
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(13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
Eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung ist zum Download im Ratsinfo der Stadt bereitgestellt (siehe oben Anlage 4).</p>
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1 A. Amt 61
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[[Category:Index:Fässlesbrunnen|Bebauungsplan Breiteichstraße/Fässlesbrunnen; hier: Neubau Mehrfamilienhäuser „Am Fässlesbrunnen“ - Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (14.07.2014, Bau- und Planungsausschuss)]]
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[[Category:Index:Sozialer Wohnungsbau|Bebauungsplan Breiteichstraße/Fässlesbrunnen; hier: Neubau Mehrfamilienhäuser „Am Fässlesbrunnen“ - Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (14.07.2014, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2014-07-14]]
 
[[Category:Startdate|2014-07-14]]

Aktuelle Version vom 28. Januar 2016, 12:10 Uhr

Sachvortrag:

Für die geplante Änderung des Bebauungsplans an der Breiteichstraße/Fässlesbrunnen (zuvor Keckenweg) wurde bereits ausführlich, letztmalig im BPA vom 31.03.2014 sowie im Gemeinderat am 02.04.2014, berichtet. Die Motivation der GWG (bzw. der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist) Mietwohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern mit 37 WE im mittleren und unteren Preissegment anzubieten wurde dabei ausführlich dargestellt.

Mit der Planung aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Am Fässlesbrunnen“ wird den Vorgaben „zum schonenden Umgang mit Grund und Boden“ entsprochen.
Die im direkten Anschluss an die Heimbachsiedlung geplanten drei kleineren Mehrfamilienhäuser (als ETW) sind in ihrer Bauweise der umliegenden Bebauung ähnlich, sie weisen eine ausgereifte Geländeplanung und Planung der Höhenentwicklung auf und fügen sich damit harmonisch in die vorhandene Bebauung ein. Diese Gebäude sind darüber hinaus in ihrer Ausrichtung und Dachneigung an die bestehende Bebauung angeglichen.

Die Gebäudetypologie beschränkt sich dabei im östlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienhäuser, sowie dreigeschossige Mehrfamilienhäuser im westlichen Bereich des Plangebiets. Alle Mehrfamilienhäuser werden in offener Bauweise hergestellt.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach §13 a BauGB (< 2 Hektar) konnte von der Umweltprüfung abgesehen werden. Allerdings wurde eine umfangreiche artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Prüfung der Verbotstatbestände und integriertem Grünordnungsplan durch das Ingenieur-Büro Blaser, Esslingen, erstellt.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen bis 23.05.2014 zahlreiche Einwendungen ein. Am 20.05.2014 haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner zum vorliegenden Projekt geäußert. Der Abwägungsvorschlag (siehe Anlage) beinhaltet alle Einwendungen, obwohl sich viele nicht auf das Planungsgebiet beziehen.

Der Vorhabenträger hat den Trägern der öffentlichen Belange über die gesetzliche Frist (bis 23.05.14) hinaus 14 Tage Verlängerung für die Bearbeitung der Stellungnahmen gewährt. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen des Regionalverband Heilbronn-Franken, welcher „das Vorhaben … aufgrund seines Nachverdichtungscharakters grundsätzlich begrüßt“ und des Regierungspräsidiums, welches „die Nachverdichtungsmaßnahmen ebenfalls …grundsätzlich begrüßt..“ vor. Die weiteren Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Träger öffentlicher Belange sind im Abwägungsvorschlag (siehe Anlage 3) ebenfalls vollständig berücksichtigt. Sämtliche Höhenlinien und Kubaturen wurden entsprechend den Vorberatungen des Bebauungsplanentwurfs übernommen.

- Stadtrat Feucht ab 18.30 Uhr anwesend -

Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 03.04.14
Anlage 2: Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 (Stand 30.06.14, wie öffentlich ausgelegt)
Anlage 3: Abwägung der Stellungnahmen und Einwendungen
Anlage 4: Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass es bereits einen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt. Dieser wurde aufgrund des Baus und der Fertigstellung der Westumfahrung zurückgestellt. Nun soll ein neuer Bebauungsplan mit dem Ziel Seniorenwohnen und preisgünstiges Wohnen entwickelt werden. Aufgrund der intensiven Diskussion in der Bevölkerung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. Die Erschließung erfolgt nicht mehr über den Keckenweg, sondern über die Breiteichstraße.

  2. Die Gebäudehöhe wurde im Verhältnis zur umliegenden Bebauung angepasst.

  3. Die Anzahl der Häuser und die Dichte der Bebauung wurden reduziert.

Insgesamt wurde für alle Seiten ein tragbarer Kompromiss erarbeitet.

Stadträtin Herrmann wird den Bebauungsplan aus ökologischen Gründen ablehnen. Sie sieht darüber hinaus den Vertrauensschutz für die Bevölkerung und die Verlässlichkeit in die Entscheidungen der Verwaltung so nicht gegeben.

Alle anderen Fraktionen erklären übereinstimmend, dass man den Anwohnerinnen und Anwohnern soweit wie möglich entgegengekommen ist. Ein für alle Seiten tragbarer Kompromiss liegt vor.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

I. Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Am Fässlesbrunnen":
A) Den von der Verwaltung für den Vorhabenträger vorgeschlagenen Abwägungen wird zugestimmt.
B) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Am Fässlesbrunnen" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan gefertigt von Stadtlandingenieure für den Vorhabensträger GWG Schwäbisch Hall, im M 1: 500 vom 30.06.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung.

II. Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Am Fässlesbrunnen":
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Am Fässlesbrunnen" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil mit Begründung des Büros Stadtlandingenieure vom 30.06.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0191-03/03.
(13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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