§ 1 - Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2025; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Beschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In seiner Sitzung vom 2. und 23. Mai 2012 hat der Gemeinderat die Ausarbeitung eines neuen Stadtleitbildes „Schwäbisch Hall 2025“ beschlossen (§§ 69 und 92). Das mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragte Büro Reschl und Höschele GbR in Arbeitsgemeinschaft mit Pesch und Partner hat die Ergebnisse in Abstimmung mit der Verwaltung zusammengefasst. Daraufhin wurde der Leitbildentwurf dem Gemeinderat in seiner Sitzung v. 26. Juni 2013 vorgelegt und auf der Klausurtagung am 12./13. Juli 2013 im Detail vorgestellt.

I. Änderungen Klausurtagung Gemeinderat

Die Änderungen aus der Klausurtagung wurden in das Leitbild eingearbeitet. Die wesentlichen Änderungen sind dabei wie folgt:

  • Reihenfolge der Maßnahmen innerhalb der Teilzeile neu sortiert / priorisiert

    • Reihenfolge der Handlungsfelder 1 und 3 getauscht (Unterstreichung Bedeutung des Handlungsfeldes „Stadt“ statt „Arbeiten“ an erster Stelle)

  • Im Vorwort wurde der Hinweis aufgenommen, dass es sich beim Stadtleitbild um ein Leitbild der gesamten Bürgerschaft handelt. Nicht alle Maßnahmen richten sich an die Stadtverwaltung. Diese kann und soll in diesem Fällen aber unterstützend tätig sein (Seite 4).

  • Neues Teilziel „Interessensausgleich zwischen Innenstadt und den Handlungszentren Ost und West“ mit zwei Maßnahmen bei Handlungsfeld 1 Stadt, Oberziel 4 Förderung des Einzelhandelsstandorts (Seite 24).

  • Streichung des Zusatzes „ergänzendes musikalisches Rahmenprogramm zum Wochenmarkt“ und Beschränkung auf „ergänzendes gastronomisches Rahmenprogramm zum Wochenmarkt“ bei Handlungsfeld 1 Stadt, Oberziel 4 Förderung des Einzelhandelsstandorts, Teilziel 3 Stärkung der Marktkultur (Seite 24).

  • Neue Maßnahme „Verstärkte Bemühung um Wiedereingliederungs­maßnahmen“ bei Handlungsfeld 3 Arbeiten, Oberziel 2 Arbeitskräftebedarf sichern, Teilziel 3 Bestehendes Arbeits- und Fachkräftepotential in der Region halten (Seite 28).

  • Neues Teilziel „Kinder und Jugendliche fördern“ mit Subsumierung bestehender Maßnahmen unter das neue Teilziel bei Handlungsfeld 4 Bildung, Kultur und Soziales, Oberziel 2: Gesellschaftliches Miteinander gestalten (Seite 30).

  • Neues Teilziel „Gesunde Ernährung und Erziehung zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention“ mit drei Maßnahmen bei Handlungsfeld 4 Bildung, Kultur und Soziales, Oberziel 3: Gesundheits-, Sport- und Freizeitstadt Schwäbisch Hall (Seite 31).

  • Neue Maßnahme „Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten bei der Nieder­lassung, insbesondere im Angestelltenverhältnis bzw. Ermöglichung von Gemein­schaftspraxen“ bei Handlungsfeld 4 Bildung, Kultur und Soziales, Oberziel 3: Gesundheits-, Sport- und Freizeitstadt Schwäbisch Hall, Teilziel 2 Versorgungssicherheit gewährleisten (Seite 31).

  • Streichung des Zusatzes „Prüfung der Verlegung des Innenstadtbahnhofs in den Bereich 'Scharfes Eck / Im Weiler' und Ausgestaltung als Umsteigeknoten zwischen Bus und Bahn“ bei Handlungsfeld 5 Mobilität und Energie, Oberziel 1 Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes – Priorisierung des Umweltverbunds, Teilziel 2 Deutlicher Ausbau und Stärkung der Schienenanbindung (Seite 33).

  • Neue Maßnahmen „Einführung und schrittweise Umrüstung der Busflotte auf Elektrobusse mit Einrichtung entsprechender Ladestationen“ und „Rück­ver­gütung der Busfahrpreise (KolibriCard) analog zur Rückvergütung von Parkgebühren (HallCard) einführen“ bei Handlungsfeld 5 Mobilität und Energie, Oberziel 1 Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes – Priorisierung des Umweltverbunds, Teilziel 3: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs (Seite 33).

  • Zum Änderungsantrag „Streichung des Zusatzes '- und Sport'“ bei der Maß­nahme „Erhalt als Gewerbe- und Sportflugplatz; keine Weiterentwicklung zum Passagier- und Frachtflughafen“ sowie die Ergänzung um die Maßnahme „Schließung des Flugplatzes Weckrieden“ bei Handlungsfeld 5 Mobilität und Energie, Oberziel 2 Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen und Aufenthaltsqualität, Teilziel 4 Interessenausgleich zwischen Flugplatz und Anwohnerinnen und Anwohnern (Seite 34) konnte kein Konsens erzielt werden; der Antrag wird daher zur Einzelabstimmung gebracht.

Das Leitbild wurde nunmehr, einschließlich der Änderungsvorschläge des Gemeinderats vom 29.07.-31.08. im Internet öffentlich ausgelegt, mit dem Hintergrund, dass die Bürgerschaft erneut die Möglichkeit erhält, Anmerkungen und Anregungen zum Leitbild abzugeben. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist gingen insgesamt 49 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein (siehe Tabelle). Ein Teil der Vorschläge wurde bereits in den Entwurf des Stadtleitbildes aufgenommen. Nicht aufgenommene Anregungen von Mitgliedern des Gemeinderats werden zur Einzelabstimmung aufgerufen.

Anlage 1: Anmerkungen/ Anregungen Bevölkerung

Anlage 2: Neuer Entwurf Stadtleitbild

Beschluss:

Das Stadtleitbild „Schwäbisch Hall 2025“ wird mit den entsprechenden Änderungen beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Druckversion und der Veröffentlichung des neuen Leitbildes beauftragt.

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