§ 200 - Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2025; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Beschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

In seiner Sitzung vom 2. und 23. Mai 2012 hat der Gemeinderat die Ausarbeitung eines neuen Stadtleitbildes „Schwäbisch Hall 2025“ beschlossen (§§ 69 und 92). Das mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragte Büro Reschl und Höschele GbR in Arbeitsgemeinschaft mit Pesch und Partner hat die Ergebnisse in Abstimmung mit der Verwaltung zusammengefasst. Daraufhin wurde der Leitbildentwurf dem Gemeinderat in seiner Sitzung v. 26. Juni 2013 vorgelegt und auf der Klausurtagung am 12./13. Juli 2013 im Detail vorgestellt.

I. Änderungen Klausurtagung Gemeinderat

Die Änderungen aus der Klausurtagung wurden in das Leitbild eingearbeitet. Die wesentlichen Änderungen sind dabei wie folgt:

  • Reihenfolge der Maßnahmen innerhalb der Teilzeile neu sortiert / priorisiert
  • Reihenfolge der Handlungsfelder 1 und 3 getauscht (Unterstreichung Bedeutung des Handlungsfeldes „Stadt“ statt „Arbeiten“ an erster Stelle)
  • Im Vorwort wurde der Hinweis aufgenommen, dass es sich beim Stadtleitbild um ein Leitbild der gesamten Bürgerschaft handelt. Nicht alle Maßnahmen richten sich an die Stadtverwaltung. Diese kann und soll in diesem Fällen aber unterstützend tätig sein (Seite 4).
  • Neues Teilziel „Interessensausgleich zwischen Innenstadt und den Handlungszentren Ost und West“ mit zwei Maßnahmen bei Handlungsfeld 1 Stadt, Oberziel 4 Förderung des Einzelhandelsstandorts (Seite 24).
  • Streichung des Zusatzes „ergänzendes musikalisches Rahmenprogramm zum Wochenmarkt“ und Beschränkung auf „ergänzendes gastronomisches Rahmenprogramm zum Wochenmarkt“ bei Handlungsfeld 1 Stadt, Oberziel 4 Förderung des Einzelhandelsstandorts, Teilziel 3 Stärkung der Marktkultur (Seite 24).
  • Neue Maßnahme „Verstärkte Bemühung um Wiedereingliederungs­maßnahmen“ bei Handlungsfeld 3 Arbeiten, Oberziel 2 Arbeitskräftebedarf sichern, Teilziel 3 Bestehendes Arbeits- und Fachkräftepotential in der Region halten (Seite 28).
  • Neues Teilziel „Kinder und Jugendliche fördern“ mit Subsumierung bestehender Maßnahmen unter das neue Teilziel bei Handlungsfeld 4 Bildung, Kultur und Soziales, Oberziel 2: Gesellschaftliches Miteinander gestalten (Seite 30).
  • Neues Teilziel „Gesunde Ernährung und Erziehung zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention“ mit drei Maßnahmen bei Handlungsfeld 4 Bildung, Kultur und Soziales, Oberziel 3: Gesundheits-, Sport- und Freizeitstadt Schwäbisch Hall (Seite 31).
  • Neue Maßnahme „Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten bei der Nieder­lassung, insbesondere im Angestelltenverhältnis bzw. Ermöglichung von Gemein­schaftspraxen“ bei Handlungsfeld 4 Bildung, Kultur und Soziales, Oberziel 3: Gesundheits-, Sport- und Freizeitstadt Schwäbisch Hall, Teilziel 2 Versorgungssicherheit gewährleisten (Seite 31).
  • Streichung des Zusatzes „Prüfung der Verlegung des Innenstadtbahnhofs in den Bereich 'Scharfes Eck / Im Weiler' und Ausgestaltung als Umsteigeknoten zwischen Bus und Bahn“ bei Handlungsfeld 5 Mobilität und Energie, Oberziel 1 Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes – Priorisierung des Umweltverbunds, Teilziel 2 Deutlicher Ausbau und Stärkung der Schienenanbindung (Seite 33).
  • Neue Maßnahmen „Einführung und schrittweise Umrüstung der Busflotte auf Elektrobusse mit Einrichtung entsprechender Ladestationen“ und „Rück­ver­gütung der Busfahrpreise (KolibriCard) analog zur Rückvergütung von Parkgebühren (HallCard) einführen“ bei Handlungsfeld 5 Mobilität und Energie, Oberziel 1 Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes – Priorisierung des Umweltverbunds, Teilziel 3: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs (Seite 33).
  • Zum Änderungsantrag „Streichung des Zusatzes '- und Sport'“ bei der Maß­nahme „Erhalt als Gewerbe- und Sportflugplatz; keine Weiterentwicklung zum Passagier- und Frachtflughafen“ sowie die Ergänzung um die Maßnahme „Schließung des Flugplatzes Weckrieden“ bei Handlungsfeld 5 Mobilität und Energie, Oberziel 2 Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen und Aufenthaltsqualität, Teilziel 4 Interessenausgleich zwischen Flugplatz und Anwohnerinnen und Anwohnern (Seite 34) konnte kein Konsens erzielt werden; der Antrag wird daher zur Einzelabstimmung gebracht.

Das Leitbild wurde nunmehr, einschließlich der Änderungsvorschläge des Gemeinderats vom 29.07.-31.08. im Internet öffentlich ausgelegt, mit dem Hintergrund, dass die Bürgerschaft erneut die Möglichkeit erhält, Anmerkungen und Anregungen zum Leitbild abzugeben. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist gingen insgesamt 49 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein (siehe Tabelle). Ein Teil der Vorschläge wurde bereits in den Entwurf des Stadtleitbildes aufgenommen. Nicht aufgenommene Anregungen von Mitgliedern des Gemeinderats werden zur Einzelabstimmung aufgerufen.

Anlage 1: Anmerkungen/ Anregungen Bevölkerung

Anlage 2: Neuer Entwurf Stadtleitbild

 

Oberbürgermeister Pelgrim geht nochmals auf die Funktion des Stadtleitbildes ein: Es handelt sich hier nicht um einen verbindlichen Maßnahmenkatalog sondern lediglich um eine Orientierungsrahmen. Zentrale Punkte sind:

  1. eine auf das Wachstum ausgerichtete Entwicklung der Stadt;
  2. der Erhalt und Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge durch Diak und Fachärzte;
  3. der Ausbau der Bildungslandschaft;
  4. die Weiterentwicklung von Sport- und Freizeitflächen sowie die Gestaltungsmöglichkeiten für Jugendliche.

Der Umgang mit dem Gewerbe- und Sportflugplatz bzw. dem Flugplatz Weckrieden erfolgt über Einzelabstimmung.
Die im Maßnahmenkatalog des Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2013 enthaltenen Punkte (s. Anlage; Ausnahme: Nr. 95 Flugplatz) wird in die Anlage zum Stadtleitbild aufgenommen.

Prof. Reschl stellt nochmals die Ziele eines Stadtleitbildes dar:

  1. Aufgrund der Komplexität der Themen, mit denen sich die Stadt beschäftigt, ist eine Schwerpunktsetzung/ Bündelung unerlässlich;
  2. Das Stadtleitbild stellt eine Selbstverpflichtung aller Akteure dar;
  3. Das Stadtleitbild ist eine Motivation für dessen Umsetzung/Identifikation.

Die Darstellung der großen Leitlinien ist gelungen; allen Beteiligten - auch der Bürgerschaft - muss klar sein, dass nicht alle Vorschläge aufgenommen werden können. Die Vollständigkeit des Leitbildes ist jedoch durch die Anlage (s. Ausführungen Oberbürgermeister Pelgrim) gewährleistet.

Stadtrat Huppenbauer hält den Flächenverbrauch bei einem Wachstum der Stadt in Höhe von 5 % (Planfall 3) für zu hoch. Darüber hinaus kann er es nicht nachvollziehen, dass beim Handlungsfeld 1, Oberziel 2, Teilziel 1.2 eine städtische Wohnbauerweiterung südlich des Schulzentrums West erfolgen soll. Dies war weder im Initiativkreis noch in den Unterlagen bisher ein Thema. Er bitte um Streichung.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte an dieser Stelle keine Einzelheiten diskutieren. Das Leitbild ist kein verbindlicher Umsetzungsplan. Es besteht Konsens darüber, dass der wachstumsorientierte Pfad weiter beschritten werden soll. Die Bürgerbeteiligung hat entscheidend zum Erfolg des Leitbildes beigetragen, jedoch befindet man sich in einer repräsentativen Demokratie, d. h. das Leitbild wird letztendlich von den Mandatsträgern im Gemeinderat verabschiedet.

Stadtrat Kaiser hebt das wertvolle Engagement der Beteiligten hervor. Das Stadtleitbild spiegelt den gegenwärtigen Stand zur Weiterentwicklung wider und ist Orientierungsleitlinie. Er schlägt vor, alle Vorschläge (auch diejenigen, die gestrichen werden sollten) in die Anlage mit aufzunehmen und zu sichern.

Stadtrat Baumann spricht seinen Dank an das Büro Reschl & Höschele aus. Er lobt den Aufbau des Stadtleitbilds und den klaren, roten Faden, der durch dieses Werk führt. Das Stadtleitbild ist Orientierungshandbuch und enthält auch Zukunftsvisionen. Er kann sich nicht erinnern, dass im Gemeinderat über die Leitlinien der Zukunft derart intensiv diskutiert wurde (Klausurtagung).

Stadtrat Preisendanz hat bereits schon des öfteren an der Entwicklung von Stadtleitbildern mitgearbeitet; er stellt fest, dass Qualität und Verbindlichkeit jedes Mal angestiegen sind. Das Stadtleitbild enthält einerseits verbindliche Orientierungsmaßnahmen, andererseits darf jedoch auf die aktuellen Entwicklungen flexibel eingegangen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass er die Nummer 95 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Reduzierung des Flugplärms und der Schadstoffbelastung durch Freizeit- und Sportflieger, d. h. deutliche Verringerung der jährlichen Starts und Landungen, insbesondere auch der Flugschulen (Platzrunden nur werktags zwischen 10 und 17 Uhr, sonn- und feiertags keine Platzrunden, Einhaltung der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr)“ nicht zustimmen wird, da es sich um eine drastische Einschränkung der Nutzung des Flugplatzes handelt. Im bisherigen Oberziel 2, Teilziel 4 wurde eine verantwortungsvolle Abwägung aller Interessen vorgenommen, diese möchte er beibehalten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht dagegen. Der Sportflugplatz hat zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung geführt. Er möchte diese nicht auch noch im Leitbild festschreiben.

Stadträtin Herrmann bittet, über die Anmerkung 93 der Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger zuerst abstimmen zu lassen:
Erhalt als Gewerbe- und Sportflugplatz; keine Weiterentwicklung zum Passagier- und Frachtflughafen. Schließung des Flughafens Weckrieden (= Streichung Sportflugplatz und Schließung Flughafen Weckrieden).
(6 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Handlungsfeld 5, Oberziel 2, Teilziel 4:
Interessensausgleich zwischen Flugplatz und Anwohnerinnen und Anwohnern.
- Einhaltung und Kontrolle der Landelärmschutzverordnung
- Reduzierung des Fluglärms und der Schadstoffbelastung durch Freizeit- und Sportflieger, d. h. deutliche Verringerung der jährlichen Starts und Landungen, insbesondere auch der Flugschulen

16 Ja-Stimmen
15 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Aufnahme in das Stadtleitbild 2025

Handlungsfeld 1, Oberziel, 2, Teilziel 1
Städtebauliche Wohnbauerweiterung durch Erschließung der Baugebiete An der Breiteich und Mittelhöhe, der Flächen westlich der Heimbachsiedlung, südlich des Schulzentrums West sowie zwischen Schulzentrum Ost und Solpark/ Im Hardt
(= Streichung „städtisches Schulzentrum West)

8 Ja-Stimmen
24 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

bleibt unverändert

 

Beschluss:

Das Stadtleitbild „Schwäbisch Hall 2025“ wird mit den entsprechenden Änderungen beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Druckversion und der Veröffentlichung des neuen Leitbildes beauftragt.
(33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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