§ 6 - Freiflächengestaltung Unterwöhrd; hier: Beauftragung weiterer Planungsleistungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 29. September 2020, 08:33 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Grundlage für die Vorplanung (Leistungsphase 2, HOAI) der Freianlagen des Unterwöhrds bildet der von der Stadt Schwäbisch Hall ausgelobte freiraumplanerische Wettbewerb zur Umgestaltung des Haalplatzes und der Flussinsel Unterwöhrd aus dem Jahr 2018 (Anlage 1). Der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Beitrag des Büros Franz Reschke Landschaftsarchitektur war Ausgangspunkt und Grundlage der weiteren Planung. Die Anmerkungen des Preisgerichtes sowie die Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung und die planungsbegleitend erfolgten Abstimmungen ergänzen das planerische Leitbild resultierend aus dem Wettbewerb.

Grundsätzliches Ziel ist die Neugestaltung des Unterwöhrds auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfes unter Berücksichtigung der Anmerkungen aus dem Preisgericht und der bereits durchgeführten Grundlagenermittlung. Im Rahmen der Vorplanung wurden folgende Kritikpunkte am Wettbewerbsentwurf diskutiert und in der Planung entsprechend berücksichtigt:

  • Prüfung und Reduktion des Umfangs der Pflasterflächen,

  • Prüfung und Reduktion des Umfangs der Einfassungen der Pflanzflächen,

  • Prüfung und Reduktion von Baumfällungen,

  • Prüfung und ggf. Anpassung der Positionierung des Pavillons.

Kurzbeschreibung der Vorplanung (Anlage 2)
Durch die gestalterische Aufwertung des Unterwöhrds, die Herstellung von hochwertigen und funktionalen Wegeverbindungen und die Herausarbeitung von Blickbezügen zum umgebenden Stadtpanorama wird die Kocherinsel als Ort des Haller Stadtlebens deutlich gestärkt.

Der dem Globe-Theater vorgelagerte „Bühnenplatz“ wird als offener und multifunktional nutzbarer Raum mit einem warmgrauen Natursteinteppich und einer Intarsie aus wassergebundener Decke hergestellt. Die Intarsie, welche gleichzeitig den Außensitzbereich des Globe-Theaters markiert, berücksichtigt die Hauptwegerichtung zwischen Rotem Steg und Steinernem Steg und weitet sich entsprechend leicht in Richtung Platzmitte auf. Die materialgleich mit Natursteinpflaster gestaltete „Promenade“ verbindet den Bühnenplatz mit der Ostseite der Insel bis hin zur Epinal-Brücke und der Steinernen Furt. Vereinzelte Seitenverbindungen führen zu den neuen Uferwegen entlang des Kochers und ermöglichen eine neue, barrierefreie Erschließung der Uferbereiche sowie neue qualitätvolle Aufenthaltsangebote.

Ein kompakter Pavillonneubau ersetzt die Hüttenreihe des Biergartens an der nördlichen Ufermauer des Bühnenplatzes. Der „Kocherbalkon“ mit Blick auf den Haalplatz wird auf diese Weise für die öffentliche Nutzung geöffnet. Auch die Uferspitze des Unterwöhrds wird mittels der Ausbildung eines flachen befestigten Plateaus und einer zum gegenüberliegenden Haalplatzufer gewandten Sitzstufe als Ort erschlossen.

Materialität und Möblierung (Anlage 3)
Aufgrund der hohen Bedeutung des Unterwöhrds und der bestehenden Strukturen ist eine Gestaltung der Beläge, Einbauten und Baukonstruktionen aus Naturstein vorgesehen. Der Bühnenplatz wird mit einem ungerichteten Pflasterteppich aus Naturstein und einer großflächigen Intarsie aus Wassergebundener Decke im Bereich der Außensitzplätze gestaltet. Das mittel- bis großformatige Pflaster changiert in warmen Grautönen und kommt auch bei sämtlichen weiteren Wegeverbindungen zum Einsatz. Zur Entwässerung des Bühnenplatzes ist ein offenes Muldenband aus Natursteinplatten oder -pflaster vorgesehen. Die offenen Baumscheiben werden in einem farblich abgestimmten Splitt hergestellt. Das untere Niveau der nördlichen Inselspitze (Biergarten) wird durch eine neue Treppenanlage mit integrierter Rampe materialgleich erschlossen.

Es wird eine einheitliche und gleichermaßen vielfältige Möbelfamilie für den Unterwöhrd entwickelt. Robust-kräftige und beidseitig nutzbare Platzmöbel rahmen den Bühnenplatz und bieten für alle Nutzergruppen gut geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten mit Blick auf die Platzmitte sowie das Kocherumfeld und die anschließende Stadtsilhouette. Im südlichen Bereich der Insel kommen diese vielfältigen Möbel im „Theaterhof“, dem Aufenthaltsbereich des Globe-Theaters sowie am Kopf der Steinernen Furt zum Einsatz.

Auf der nördlichen Inselseite ist ein Aufenthaltsangebot durch einseitig nutzbare Bankmöbel verwandter Formensprache vorgesehen. Diese werden in die Pflanzflächen eingebettet und ermöglichen durch ihre geschützte Lage ein privateres Verweilen. In der großzügigen Spiel- und Liegewiese im Zentrum des Unterwöhrds befinden sich kleinformatige Sitz- und Liegemöbel, welche vereinzelt oder locker gruppiert vielfältige Möglichkeiten zur Erholung bieten.

Wechselwirkungen im Ökosystem
Der Unterwöhrd ist aktuell in wesentlichen Teilen durch Pflaster- und Plattenbeläge sowie Wassergebundene Decken befestigt (ca. 4.300 qm). Dem gegenüber stehen ca. 2.100 qm Rasenflächen und offener Boden sowie ca. 200 m² extensive Pflanzflächen.

Die aktuelle Planung sieht keine Erhöhung des Versiegelungsgrades vor. Die Grünflächen werden hinsichtlich ihres ökologischen Wertes verbessert (1.250 qm Rasenfläche, 860 qm Pflanzflächen). Der Nutzungsdruck auf die Bestandsbäume wird durch die Qualifizierung der Wege entschärft. Entlang der nördlichen Uferseite findet eine Umwandlung der größtenteils aus verfestigtem Boden bestehenden Flächen im Bereich der Bestandsbäume in großflächige, artenreiche Pflanzungen statt, welche durch flache Natursteineinfassungen begrenzt werden. Die leicht erhabenen Pflanzflächen sollen ebenfalls den Wurzelraum von Nutzungsdruck entlasten. Die Notwendigkeit von bodenverbessernden Maßnahmen für die Bestandsbäume ist noch zu prüfen. Im Rahmen der Planung ist der Erhalt sämtlicher bestehenden Großbäume vorgesehen.

Insgesamt sind gegenwärtig acht Großbaumneupflanzungen im Bearbeitungsgebiet vorgesehen. An der Nordspitze des Unterwöhrds ist die Herstellung eines flachen Uferplateaus oberhalb der Mittelwasserlinie geplant. Um Sichtbezüge zum gegenüberliegenden Haalplatz herzustellen, wird der Uferaufwuchs gezielt ausgelichtet. Eine abschließende Bewertung des Uferbereiches hinsichtlich eventuell empfehlenswerter Ertüchtigungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist aufgrund des dichten Aufwuchses aktuell nicht möglich. Voraussichtlich finden keine Eingriffe im unteren Böschungsbereich und dem Gewässerbett statt.

Barrierefreiheit
Es wird eine Gestaltung der Freiräume für Alle vorgesehen. Ein enges Fugenbild sowie eine geschnittene und gestrahlte Oberfläche des Pflasterbelages sorgen für eine ganzjährig gute Begeh- und Berollbarkeit. Die Wege- und Platzflächen sind weitgehend mit einem Gefälle von max. 3,0% gestaltet.

Der Biergarten wird über eine neue Stufen- und Rampenanlage besser und schwellenlos angebunden (Rampensteigung 4,5%).

Die Sitzbänke sind abschnittsweise mit Rückenlehnen und Aufstehhilfen bzw. Armlehnen ausgestattet. Neben und vor sämtlichen Bänken wurde der Raumbedarf zur Aufstellung von Rollstühlen und Kinderwägen berücksichtigt.

Ein Blindenleitsystem ist im Rahmen der Gestaltung als Fußgängerbereich nicht vorgesehen. Eine taktile Führung über den Bühnenplatz wird allerdings durch das entlang der Hauptbewegungsrichtung (Roter Steg - Steinerner Steg - Promenade) führende leicht vertiefte Muldenband ermöglicht.

Pavillon am Biergarten (Anlage 4)
Die bisherigen Hüttenausschänke sollen im Rahmen der Umgestaltung, wie im Wettbewerb gefordert (siehe Anlage 5), durch einen kompakten Pavillon ersetzt werden. Im Rahmen der Vorplanung Freianlagen erstellte das Architekturbüro Jan Derveaux eine Vorstudie zur Standortfindung und ein Architekturkonzept (Anlage 4). Die Planung und Realisierung des Pavillons soll parallel zur Freianlagenplanung geführt werden.

Hinsichtlich des Standortes und der Größe des Pavillons sowie der baulichen und funktionalen Anforderungen wurde im Rahmen der Vorplanung Freianlagen eine Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Pächter und den Planungsbüros geführt. Unter anderem wurde vor Ort anhand von Stangen und Bändern ermittelt, welche Kubatur eines Baukörpers im sensiblen Umfeld städtebaulich verträglich wäre. Dabei wurde deutlich, dass sich die bisherigen und künftigen Raumansprüche nur durch ein Untergeschoss abbilden lassen, damit der Baukörper in einem umfeldverträglichen Maß bleibt. In einem Keller lassen sich neben den notwendigen Nebenräumen (Lager, Technik, Müll, Umkleiden) insbesondere die zu kühlenden Getränke unterbringen, die bislang in einem zusätzlich auf dem Unterwöhrd abgestellten Kühlanhänger gelagert werden.

Der Ausschankpavillon wird als freistehendes „Stadtmöbel“ auf dem Bühnenplatz bzw. dem Kocherbalkon gesehen. Kompakt und ohne Rückseite, leicht und dem steinernen Stadtgewebe untergeordnet. Durch ein Regelmaß und Wiederholung betont die architektonische Ausformulierung die „allseitige Gleichwertigkeit“. Der Pavillon ist als Stahlstruktur mit hölzernen Füllelementen konzipiert. Die Architektursprache vermittelt eine dem Standort gerecht werdende Hochwertigkeit und ist gleichzeitig einfach und zurückhaltend. Naturfarbenes Holz und lackierter Stahl prägen die äußere Gestalt des Pavillons. Dem Pavillon-Charakter entsprechend, erzeugen die Materialien eine angemessene Leichtigkeit und Natürlichkeit.

Das Erdgeschoss des Pavillons ist weitgehend offen gestaltet. Die Küche mit dem Ausschank-, Vorbereitungs- und Spülbereich erstreckt sich über zwei komplette und zwei halbe Fassadenlängen. Einblicke werden ermöglicht. Unter einer umlaufenden, durchgehenden Arbeitsfläche sind unterschiedliche Küchengeräte untergebracht.
Intensiv diskutiert wird das Erfordernis einer dem Biergarten zugeordneten Toilettenanlage (bislang nutzen die Besucher die WCs am Sulfersteg bzw. im Parkhaus Alte Brauerei). Diese Anforderung wird insbesondere vom bisherigen Pächter formuliert, der aus seiner Erfahrung berichtet, dass er regelmäßig von Gästen auf Toiletten angesprochen werde. Die in der Studie aufgezeigte Variante stellt die Option einer Toilettenanlage im Untergeschoss dar, allerdings ist dieses bislang nicht in den Kostenermittlungen enthalten.

Im Doppelhaushalt 2020/21 sind derzeit 350.000 € für diese Maßnahme angemeldet. Erste Kosteneinschätzungen haben gezeigt, dass mit dem o.g. Raumprogramm höhere Gesamtkosten zu erwarten sind. Belastbare Kosten können jedoch erst nach einer genauen Kostenberechnung genannt werden.

Kostenschätzung Freianlagen gem. DIN 276 mit Einsparpotenzialen
Die Kosten wurden in im Rahmen der vorliegenden Vorplanung für die Freianlagen entsprechend DIN 276 bis zur 2. Ebene der Kostengliederung ermittelt.

Die vorliegende Planung und Kostenschätzung ist auf eine wertige, robuste und langlebige Gestaltung entsprechend der hohen Bedeutung der Flächen und des hohen Anspruchs an die Umgestaltung des zentralen Stadtraums ausgerichtet. Gleichzeitig wird dem Aspekt des sparsamen Einsatzes der Investitionsmittel und einer kostenextensiven Unterhaltung der Flächen Rechnung getragen.

Mögliche Einsparpotentiale ohne wesentliche Verringerung der Aufenthalts-, Nutzungs- und Gestaltungsqualität sind gegenwärtig an folgenden Stellen denkbar:

  • Einsatz von außereuropäischem Natursteinmaterial (ca. 120.000 € netto),

  • Reduktion der Pflanzflächen, stattdessen blühreiche Wiesenansaat (ca. 40.000 €),

  • Verzicht auf die Ertüchtigung der bestehenden wassergebundenen Decken (ca. 7.000 € netto).

Kostengruppe 500 - Außenanlagen

510

Geländeflächen

80.997,00 €

5,1 %

520

Gründung, Unterbau

174.000,00 €

11,0 %

530

Oberbau, Deckschichten

655.913,00 €

41,3 %

540

Baukonstruktion

193.850,00 €

12,2 %

550

Technische Anlagen

60.250,00 €

3,8 %

560

Einbauten in Außenanlagen

126.200,00 €

7,9%

570

Vegetationsflächen

115.715,00 €

7,3 %

590

Sonstige Maßnahmen

181.860,00 €

11,4 %

 

 

 

 

 

Summe netto

1.588.785,00 €

100 %

 

 

301.869,15 €

 

 

Summe brutto

1.890.654,15 €

 

 

Euro/qm bearbeiteter Fläche (6.642 qm)

239,20 €

 

Nach der nun vorliegenden Kostenschätzung kann festgehalten werden, dass sich die Maßnahme bestehend aus den Bau- und Planungskosten weiterhin in dem am 24.07.2019 vorgestellten Kostenrahmen von 2,4 Mio. € befindet.

Förderung
Da der Unterwöhrd mit dem Beschluss vom 04.12.2017 (Gemeinderat, § 256, öffentlich) in das Sanierungsgebiet „Kernstadt“ aufgenommen wurde, ist die Maßnahme „Umfeldgestaltung Unterwöhrd“ bereits beim Regierungspräsidium angemeldet. Zuletzt wurden die Fördersätze innerhalb der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) Vom 1. Februar 2019 - Az.: 5-2520.2/17 unter Punkt 9.5.2.4 erhöht. Statt 150 €/m² werden nun 250 €/m² anrechenbare Kosten als Grundlage für die Förderung herangezogen.

Für den Unterwöhrd sind daher entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie, mit dem Schreiben und Aufstockungsantrag vom 17.10.2019, Fördermittel in Höhe von rund 700.000 € (dies entspricht 1.166.750 € anrechenbaren Kosten) sowie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 2024 beantragt.

Für die Stadt Schwäbisch Hall ergibt sich somit ein Eigenmittelanteil von ca. 1.700.000 € (Bau- und Planungskosten) zur Umgestaltung des Unterwöhrds.

Ausblick
Die mit dem Büro Franz Reschke vereinbarte Zeitschiene zur weiteren Planung bis hin zur Vergabe der Bauleistung sieht folgende Meilensteine vor:

  • Beschluss der Entwurfsplanung - Leistungsphase 3    Mai 2020,

  • Ausschreibung der Bauleistungen                                August - Oktober 2020,

  • Vergabe der Bauleistungen                                          Dezember 2020,

  • Baubeginn                                                                    1. Quartal 2021.

Die Planungen zum Haalplatz werden separat im Gemeinderat vorgestellt und beraten. Das Thema „Historie“ wird in Workshops Anfang 2020 gemeinsam mit dem Planungsbüro Franz Rescheke unter Moderation von Herrn Buff erarbeitet. Hierfür wird der bereits gebildete Arbeitskreis zusammen mit weiteren Fachleuten noch in diesem Jahr eingeladen.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Haalplatz/Unterwöhrd – Vorabzug (Darstellung Haaplatz entspricht dem Wettbwerbsergebnis), Büro Franz Reschke, Berlin 06.11.2019
Anlage 2: Lageplan Unterwöhrd – Vorabzug der Vorplanung, Büro Franz Reschke, Berlin 06.11.2019
Anlage 3: Schnitte Unterwöhrd – Vorabzug der Vorplanung, Büro Franz Reschke, Berlin 06.11.2019
Anlage 4: Studie Pavillion Biergarten, Jan Derveaux Architekt, Berlin, November 2019
Anlage 5: Auszug aus der Wettbewerbsauslobung „Neugestaltung Haalplatz und Unterwöhrd“ – S.80 Aufgabenstellung zum Pavillon am Biergarten, SchreiberPlan,  Stand 06.08.2018

Präsentation

Beschluss:

    1. Der Gemeinderat stimmt der Vorplanung des Büros Franz Reschke, Berlin vom  06.11.2019 zu und beauftragt die Verwaltung sowie das Büro Franz Reschke mit den  weiteren Leistungsphasen. Der Kostenrahmen von 2,4 Mio € (für Bau- und Planungskosten)              zur Umfeldgestaltung des Unterwöhrds ist weiterhin einzuhalten.
        (29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
      
    2. Die Einsparungen in Höhe von 40.000 € im Bereich der Pflanzflächen mit einem Ersatz durch eine blütenreiche Wiesenansaat soll berücksichtigt werden. Auf außereuropäisches Natursteinmaterial soll verzichtet werden.
        (29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)
      
    3. Der Positionierung und der Kubatur des Pavillon am Biergarten auf dem Unterwöhrd  wird zugestimmt.
        (22 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
      
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung des Pavillons auf Grundlage der  Studie des Büros Jan Derveaux Architekt, Berlin, November 2019 zu veranlassen, um  eine belastbare Kostenberechnung bis März 2020 vorzulegen.
        (24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
      
    5. Die Verwaltung wird beauftragt eine wirtschaftliche Lösung für eine adäquate Versorgung mit sanitären Anlagen im Umfeld des Biergartens (ca. 500 Besucher) aufzuzeigen.
        (einstimmig - 33)
      
    6. Der Haushaltsansatz von 350.000 € wird vorerst belassen und soll erst auf Grundlage  der Kostenberechnung angepasst werden. Ziel ist eine Umsetzung parallel zur Baumaßnahme der Freianlagen des Unterwöhrds in 2021.
        (23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 9 Enthaltungen)

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