§ 18 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

  1. Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH für Sanierung Objekt Karl-Kurz-Straße 44/1
    Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmte am 12.12.2018 der Übernahme  einer 50 %-igen kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000,00 € zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft für das Darlehen des KfW-Förderprogramms „IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren für kommunale und soziale Infrastruktur“ zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme des Objekts Karl-Kurz-Straße 44/1 zu.
     
  2. Zuschuss an den Verein Alt Hall zur Durchführung des Kuchen- und Brunnenfestes
    Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 12.12.2018 beschlossen, dem Verein Alt Hall zur Durchführung des Kuchen- und Brunnenfestes einen jährlichen Zuschuss durch den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall in Höhe von 55.000 € (netto) zu gewähren.
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