§ 46/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung: Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH für Sanierung Objekt Karl-Kurz-Straße 44 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmte am 12.12.2018 (nö) der Übernahme einer 50 %-igen kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000,00 € zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft für das Darlehen des KfW-Förderprogramms „IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren für kommunale und soziale Infrastruktur“ zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme des Objekts Karl-Kurz-Straße 44/1 zu.