38155321/meetingminutes/41205394/paragraph

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Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hat in einer Reform des Einlagensicherungsfonds 2017 beschossen, dass Gemeinden nicht mehr gesichert sind.</p>
 
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hat in einer Reform des Einlagensicherungsfonds 2017 beschossen, dass Gemeinden nicht mehr gesichert sind.</p>
 
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Durch Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2017 wurde beschlossen, ohne Einzelbeschluss nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angeh&ouml;ren, Geldanlagen &uuml;ber einem Monat zu t&auml;tigen.</p>
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Durch Gemeinderatsbeschluss vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301598/meetingminutes/23074876/paragraph 31.05.2017] wurde beschlossen, ohne Einzelbeschluss nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angeh&ouml;ren, Geldanlagen &uuml;ber einem Monat zu t&auml;tigen.</p>
 
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Bei den Sparkassen oder bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die zum Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zusammen geschlossen sind, sind Geldanlagen nur noch im negativ Zinsbereich m&ouml;glich. Daher sollen auch im benachbarten europ&auml;sichen Ausland bei gleicher Institutssicherung (gegenseitige Haftung der einzelnen Banken in einem Verbund) Festgeldanlagen get&auml;tigt werden, insbesondere in &Ouml;sterreich, wo dieselbe Institutssicherung wie in Deutschland bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken besteht.</p>
 
Bei den Sparkassen oder bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die zum Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zusammen geschlossen sind, sind Geldanlagen nur noch im negativ Zinsbereich m&ouml;glich. Daher sollen auch im benachbarten europ&auml;sichen Ausland bei gleicher Institutssicherung (gegenseitige Haftung der einzelnen Banken in einem Verbund) Festgeldanlagen get&auml;tigt werden, insbesondere in &Ouml;sterreich, wo dieselbe Institutssicherung wie in Deutschland bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken besteht.</p>
 
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Um die Zinsertragslage stabil halten zu k&ouml;nnen, muss neben der im Gemeinderatsbeschuss vom 31.05.2017 genannten Anlagen beim Hospital zum Heiligen Geist, den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt Schw&auml;bisch Hall, auch die Anlage innerhalb des gesamten Konzern Stadt m&ouml;glich sein. Dies soll auch f&uuml;r die Vereine mit st&auml;dtischer Beteiligung, wie Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e.V, Hohenloher Freilandmuseum e.V., Verein Alt Hall e.V., die Volkshochschule Schw&auml;bisch Hall e.V. und dem Haller Feuerwehrmuseum e.V. gelten.</p>
 
Um die Zinsertragslage stabil halten zu k&ouml;nnen, muss neben der im Gemeinderatsbeschuss vom 31.05.2017 genannten Anlagen beim Hospital zum Heiligen Geist, den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt Schw&auml;bisch Hall, auch die Anlage innerhalb des gesamten Konzern Stadt m&ouml;glich sein. Dies soll auch f&uuml;r die Vereine mit st&auml;dtischer Beteiligung, wie Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e.V, Hohenloher Freilandmuseum e.V., Verein Alt Hall e.V., die Volkshochschule Schw&auml;bisch Hall e.V. und dem Haller Feuerwehrmuseum e.V. gelten.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> erkundigt sich zum Verst&auml;ndnis, ob man in Deutschland Negativzinsen zahle und in &Ouml;sterreich noch Zinsen bekomme.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bejaht dies.</p>
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<u>Stadtrat Leibold</u> erinnert an die Erg&auml;nzung des Beschlussvorschlags entsprechend der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sagt dies zu und stellt den Beschlussantrag mit der Erg&auml;nzung &bdquo;im Eurow&auml;hrungsraum&ldquo; zur Abstimmung.</p>
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Es sollen auch Geldanlagen bei Kreditinstituten im benachbarten europ&auml;ischen Ausland im Eurow&auml;hrungsraum m&ouml;glich sein, wenn eine Institutssicherung besteht. Au&szlig;erdem soll die Anlagem&ouml;glichkeit neben den Eigenbetrieben und T&ouml;chtern auf den gesamten Konzern Stadt und die besonders verbundenen Vereine ausgeweitet werden.<br />
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Aktuelle Version vom 27. März 2019, 09:39 Uhr

Sachvortrag:

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hat in einer Reform des Einlagensicherungsfonds 2017 beschossen, dass Gemeinden nicht mehr gesichert sind.

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2017 wurde beschlossen, ohne Einzelbeschluss nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angehören, Geldanlagen über einem Monat zu tätigen.

Bei den Sparkassen oder bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die zum Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zusammen geschlossen sind, sind Geldanlagen nur noch im negativ Zinsbereich möglich. Daher sollen auch im benachbarten europäsichen Ausland bei gleicher Institutssicherung (gegenseitige Haftung der einzelnen Banken in einem Verbund) Festgeldanlagen getätigt werden, insbesondere in Österreich, wo dieselbe Institutssicherung wie in Deutschland bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken besteht.

Um die Zinsertragslage stabil halten zu können, muss neben der im Gemeinderatsbeschuss vom 31.05.2017 genannten Anlagen beim Hospital zum Heiligen Geist, den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt Schwäbisch Hall, auch die Anlage innerhalb des gesamten Konzern Stadt möglich sein. Dies soll auch für die Vereine mit städtischer Beteiligung, wie Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V, Hohenloher Freilandmuseum e.V., Verein Alt Hall e.V., die Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V. und dem Haller Feuerwehrmuseum e.V. gelten.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich zum Verständnis, ob man in Deutschland Negativzinsen zahle und in Österreich noch Zinsen bekomme.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies.

Stadtrat Leibold erinnert an die Ergänzung des Beschlussvorschlags entsprechend der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt dies zu und stellt den Beschlussantrag mit der Ergänzung „im Eurowährungsraum“ zur Abstimmung.

Beschluss:

Es sollen auch Geldanlagen bei Kreditinstituten im benachbarten europäischen Ausland im Eurowährungsraum möglich sein, wenn eine Institutssicherung besteht. Außerdem soll die Anlagemöglichkeit neben den Eigenbetrieben und Töchtern auf den gesamten Konzern Stadt und die besonders verbundenen Vereine ausgeweitet werden.
(27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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