38155308/meetingminutes/40540039/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 25.06.2020 15:00, durch Sigrid Kitterer.)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=40540039|paragraph-attribute-mm_id=38155308|paragraph-attribute-number=3|paragraph-attribute-subnumber=2|paragraph-attribute-full_number=3/2|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=40-19|paragraph-attribute-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss, -Vorberatung -|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
+
|paragraph-attribute-id=40540039|paragraph-attribute-mm_id=38155308|paragraph-attribute-number=10|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=10|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=40-19|paragraph-attribute-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
Der Gemeinderat hat am 10.10.2018 die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2113 - 05 &quot;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand - Sulzdorf&ldquo;, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begr&uuml;ndung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.10.2018 ver&ouml;ffentlicht.</p>
+
Der Gemeinderat hat am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009557/meetingminutes/36460147/paragraph 10.10.2018] die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2113 - 05 &quot;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand - Sulzdorf&ldquo;, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begr&uuml;ndung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.10.2018 ver&ouml;ffentlicht.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 24.10.2018 bis einschlie&szlig;lich 26.11.2018 im Baurechtsamt zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 12.10.2018.</p>
 
Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 24.10.2018 bis einschlie&szlig;lich 26.11.2018 im Baurechtsamt zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 12.10.2018.</p>
Zeile 13: Zeile 13:
 
Nach Abstimmung mit der Naturschutzbeh&ouml;rde bestehen auch seitens des Regionalverbands Heilbronn-Franken keine grunds&auml;tzlichen Bedenken mehr. Auch vom Regierungspr&auml;sidium Stuttgart wird die Planung aus Sicht des Klimaschutzes begr&uuml;&szlig;t. Details zu den Stellungnahmen sind der Anlage 11 zu entnehmen.</p>
 
Nach Abstimmung mit der Naturschutzbeh&ouml;rde bestehen auch seitens des Regionalverbands Heilbronn-Franken keine grunds&auml;tzlichen Bedenken mehr. Auch vom Regierungspr&auml;sidium Stuttgart wird die Planung aus Sicht des Klimaschutzes begr&uuml;&szlig;t. Details zu den Stellungnahmen sind der Anlage 11 zu entnehmen.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner n&auml;chsten Sitzung am 12.02.2019. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2018 berichtet.<br />
+
Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner n&auml;chsten Sitzung am 12.02.2019. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2018 berichtet.</p>
<br />
+
<p align="justify">
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:40-19_A1_&Uuml;bersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:40-19_A1_&Uuml;bersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:40-19_A2_Planteil.pdf{{!}}Bebauungsplan Nr. 2113-05 &quot;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand -Sulzdorf&quot; im Ma&szlig;stab 1: 1000, Stand 10.09.2018 (Ingenieurb&uuml;ro Junginger+Partner, Heidenheim)]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:40-19_A2_Planteil.pdf{{!}}Bebauungsplan Nr. 2113-05 &quot;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand -Sulzdorf&quot; im Ma&szlig;stab 1: 1000, Stand 10.09.2018 (Ingenieurb&uuml;ro Junginger+Partner, Heidenheim)]]<br />
Zeile 26: Zeile 26:
 
Anlage 10:&nbsp;[[Media:A10_Apidologisches_Gutachten.pdf{{!}}Apidologisches Gutachten, Stand 17.08.2018 (APIPLAN, Oberrot)]]<br />
 
Anlage 10:&nbsp;[[Media:A10_Apidologisches_Gutachten.pdf{{!}}Apidologisches Gutachten, Stand 17.08.2018 (APIPLAN, Oberrot)]]<br />
 
Anlage 11:&nbsp;[[Media:40-19_A11_Abw&auml;gungsliste.pdf{{!}}Abw&auml;gungsliste Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect;3 (2) BauGB und Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect;4 (2) BauGB, Stand 10.12.2018 (Ingenieurb&uuml;ro Junginger + Partner, Heidenheim)]]</p>
 
Anlage 11:&nbsp;[[Media:40-19_A11_Abw&auml;gungsliste.pdf{{!}}Abw&auml;gungsliste Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect;3 (2) BauGB und Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect;4 (2) BauGB, Stand 10.12.2018 (Ingenieurb&uuml;ro Junginger + Partner, Heidenheim)]]</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="justify">
+
<p align="justify">
<u>Satzungsbeschluss</u><br />
+
<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> regt die Aufnahme einer &Ouml;ffnungsklausel im Durchf&uuml;hrungsvertrag an, wonach der &ouml;kologische Ausgleich im Falle eines Auffindens einer geeigneteren Fl&auml;che auch an anderer Stelle als auf dem Flst. Nr. 3365 der Gemeinde Rainau, Gemarkung Dalkingen umgesetzt werden k&ouml;nnte.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen G&ouml;ttler</u> berichtet, dass man derzeit im Gespr&auml;ch bez&uuml;glich eines neuen Grundst&uuml;cks auf Schw&auml;bisch Haller Gemarkung stehe. Die Geeignetheit werde derzeit gepr&uuml;ft.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sagt ein Aufgreifen der angeregten &Ouml;ffnungsklausel im Durchf&uuml;hrungsvertrag zu.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Stadtrat Kaiser</u> bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, da dies der Vorschlag des Umweltzentrums Kreis Schw&auml;bisch Hall e.V. darstellte.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erkl&auml;rt, dass zum Zeitpunkt der Abw&auml;gung kein Alternativgrundst&uuml;ck gegeben habe.</p>
 +
|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="left">
 +
Der Gemeinderat trifft vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates folgenden Beschluss:</p>
 +
<p align="left">
 +
<u>Satzungsbeschluss</u></p>
 +
<p align="justify">
 
&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abw&auml;gungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen wird zugestimmt (Anlage&nbsp;11).</p>
 
&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abw&auml;gungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen wird zugestimmt (Anlage&nbsp;11).</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
<u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. </u><u>2113</u><u>-05 &bdquo;</u><u>Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf</u><u>&ldquo;</u><br />
+
<u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. </u><u>2113</u><u>-05 &bdquo;</u><u>Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand </u> <u>Sulzdorf</u><u>&ldquo;</u><br />
Der Bebauungsplan Nr. 2113-05 &bdquo;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Ingenieurb&uuml;ro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim, im M 1:1000 vom 10.09.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil, sowie der Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan vom 10.09.2018.<br />
+
Der Bebauungsplan Nr. 2113-05 &bdquo;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Ingenieurb&uuml;ro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim, im M 1:1000 vom 10.09.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil, sowie der Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan vom 10.09.2018.</p>
<br />
+
<p align="justify">
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet </u><u>&bdquo;</u><u>Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf</u><u>&ldquo;</u><br />
+
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet </u> <u>&bdquo;</u><u>Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf</u><u>&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Ingenieurb&uuml;ro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim vom 10.09.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2113-05 &bdquo;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf&ldquo;.<br />
+
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Ingenieurb&uuml;ro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim vom 10.09.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2113-05 &bdquo;Fotovoltaikanlage Alter Schie&szlig;stand Sulzdorf&ldquo;.</p>
<br />
+
<p align="justify">
F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
+
F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
<br />
+
<p align="justify">
 
In den Durchf&uuml;hrungsvertrag ist eine &Ouml;ffnungsklausel aufzunehmen, wonach der &ouml;kologische Ausgleich im Falle eines Auffindens einer geeigneteren Fl&auml;che auch an anderer Stelle als auf dem Flst. Nr. 3365 der Gemeinde Rainau, Gemarkung Dalkingen umgesetzt werden kann.<br />
 
In den Durchf&uuml;hrungsvertrag ist eine &Ouml;ffnungsklausel aufzunehmen, wonach der &ouml;kologische Ausgleich im Falle eines Auffindens einer geeigneteren Fl&auml;che auch an anderer Stelle als auf dem Flst. Nr. 3365 der Gemeinde Rainau, Gemarkung Dalkingen umgesetzt werden kann.<br />
 
(einstimmig -18)</p>
 
(einstimmig -18)</p>
|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss, -Vorberatung -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=30.01.2019|paragraph-template-backlink=38155308/0/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Sulzdorf, Satzung, Photovoltaik|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=30.01.2019|paragraph-template-backlink=38155308/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|40540039]]
 
[[Category:TYP:P|40540039]]
[[Category:MMID:38155308|#########3#########2]]
+
[[Category:MMID:38155308|########10##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Bebauungsplan|Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (30.01.2019, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Sulzdorf|Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (30.01.2019, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Satzung|Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (30.01.2019, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Photovoltaik|Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (30.01.2019, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2019-01-30]]
 
[[Category:Startdate|2019-01-30]]

Aktuelle Version vom 25. Juni 2020, 15:00 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 10.10.2018 die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2113 - 05 "Fotovoltaikanlage Alter Schießstand - Sulzdorf“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.10.2018 veröffentlicht.

Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 24.10.2018 bis einschließlich 26.11.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 12.10.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 11).

Die zur flächenmäßig reduzierten Planung eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Fotovoltaikanlage. Naturschutzfachliche Details zur Erhebungsmethodik von Fauna und Flora und zur Art der Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen konnten in einem abschließenden Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde geklärt werden.

Eine der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ist nur planextern auf der Gemarkung Dalkingen, Gemeinde Rainau umzusetzen. Grund hierfür ist, dass zwar geeignete Flächen innerhalb der Gemarkung Schwäbisch Hall vorhanden wären (vorgeschlagen vom Landschaftserhaltungsverband und dem Umweltzentrum SHA), es aber nicht gelungen ist die Zustimmung der Grundstückseigentümer zu erreichen. Die Sicherung der Fläche erfolgt über eine entsprechende Regelung im Durchführungsvertrag.

Nach Abstimmung mit der Naturschutzbehörde bestehen auch seitens des Regionalverbands Heilbronn-Franken keine grundsätzlichen Bedenken mehr. Auch vom Regierungspräsidium Stuttgart wird die Planung aus Sicht des Klimaschutzes begrüßt. Details zu den Stellungnahmen sind der Anlage 11 zu entnehmen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 12.02.2019. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2018 berichtet.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 2113-05 "Fotovoltaikanlage Alter Schießstand -Sulzdorf" im Maßstab 1: 1000, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 3: Begründung, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 4: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 5: Umweltbericht, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 7: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 8: Faunistische Untersuchung, Stand 03.09.2018, (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 9: Pflanzensoziologische Untersuchung, Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 10: Apidologisches Gutachten, Stand 17.08.2018 (APIPLAN, Oberrot)
Anlage 11: Abwägungsliste Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und Behörden gemäß §4 (2) BauGB, Stand 10.12.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)

Stadträtin Herrmann regt die Aufnahme einer Öffnungsklausel im Durchführungsvertrag an, wonach der ökologische Ausgleich im Falle eines Auffindens einer geeigneteren Fläche auch an anderer Stelle als auf dem Flst. Nr. 3365 der Gemeinde Rainau, Gemarkung Dalkingen umgesetzt werden könnte.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler berichtet, dass man derzeit im Gespräch bezüglich eines neuen Grundstücks auf Schwäbisch Haller Gemarkung stehe. Die Geeignetheit werde derzeit geprüft.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt ein Aufgreifen der angeregten Öffnungsklausel im Durchführungsvertrag zu.

Stadtrat Kaiser bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, da dies der Vorschlag des Umweltzentrums Kreis Schwäbisch Hall e.V. darstellte.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass zum Zeitpunkt der Abwägung kein Alternativgrundstück gegeben habe.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat trifft vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates folgenden Beschluss:

Satzungsbeschluss

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 11).

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf
Der Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Ingenieurbüro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim, im M 1:1000 vom 10.09.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10.09.2018.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Ingenieurbüro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim vom 10.09.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

In den Durchführungsvertrag ist eine Öffnungsklausel aufzunehmen, wonach der ökologische Ausgleich im Falle eines Auffindens einer geeigneteren Fläche auch an anderer Stelle als auf dem Flst. Nr. 3365 der Gemeinde Rainau, Gemarkung Dalkingen umgesetzt werden kann.
(einstimmig -18)

Meine Werkzeuge