28009151/meetingminutes/30175577/paragraph

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Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden. Ans&auml;tze im Ergebnishaushalt k&ouml;nnen f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden. Dies ist in der st&auml;dtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.</p>
 
Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden. Ans&auml;tze im Ergebnishaushalt k&ouml;nnen f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden. Dies ist in der st&auml;dtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.</p>
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Die E&Uuml;T&#39;s werden unterschieden in:</p>
 
Die E&Uuml;T&#39;s werden unterschieden in:</p>
 
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<u>&Uuml;bert</u><u>r</u><u>ag offener Auftr&auml;ge:</u> Bei den sogenannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im st&auml;dtischen Finanzsystem sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese zwingend nach 2018 zu &uuml;bertragen.</p>
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<u>&Uuml;bertrag offener Auftr&auml;ge:</u> Bei den sogenannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im st&auml;dtischen Finanzsystem sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese zwingend nach 2018 zu &uuml;bertragen.</p>
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<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u> Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise nach den Zust&auml;ndigkeiten der st&auml;dtischen Hauptsatzung ins Folgejahr &uuml;bertragen werden.</p>
 
<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u> Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise nach den Zust&auml;ndigkeiten der st&auml;dtischen Hauptsatzung ins Folgejahr &uuml;bertragen werden.</p>
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Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2017 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 36.924.434,48 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
 
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2017 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 36.924.434,48 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
 
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Anlage 1: [[Media:60-18_A1_Ergebnishaushalt.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen Ergebnishaushalt]]<br />
 
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:60-18_A2_Finanzhaushalt.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen Finanzhaushalt]]</p>
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:60-18_A2_Finanzhaushalt.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen Finanzhaushalt]]</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> erkundigt sich nach dem Teilortsbudget f&uuml;r Bibersfeld. Im Ergebnishaushalt wird zudem das Gymnasium bei St. Michael angesprochen. Auch f&uuml;r den Bereich der Feuerwehr wird um Erl&auml;uterung gebeten.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass sich das Dorfgemeinschaftshaus in Bibersfeld derzeit im Umbau befindet. Es wird hierf&uuml;r ein weiterer Mittelbedarf angemeldet. Die Ortschaft habe das Budget f&uuml;r den Umbau angespart. Der Sparhorizont sei nun erreicht. Ein zus&auml;tzlicher Finanzierungsbedarf wird hierzu f&uuml;r die n&auml;chste Sitzung bereits angek&uuml;ndigt.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> verweist hinsichtlich des Gymnasiums bei St. Michael auf eine sparsame Haushaltsf&uuml;hrung sowie auf eine Ansparung f&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere Investitionsbeitr&auml;ge. Dies zeige, dass die Stadt die Schulen ausk&ouml;mmlich mit Mitteln ausstatte.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> spricht die investiven Ma&szlig;nahmen an. Ohne Budget k&ouml;nne kein Antrag auf eine F&ouml;rderung durch das Land gestellt werden. Die Bewilligung seitens des Landes erfolge nicht j&auml;hrlich.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Bergmann</u> erkundigt sich nach den Aufwendungen f&uuml;r die Mittagsverpflegung.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> erl&auml;utert, dass der zust&auml;ndige Fachbereich davon ausgehe, dass die Nachfrage nach Mittagessen in den Schulmensen deutlich zunehmen werde. Die Mittel sollen als Puffer dienen.&nbsp;</p>
 
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Der Bildung der in Anlage 1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 2 (Finanzhaushalt) aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.</p>
 
Der Bildung der in Anlage 1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 2 (Finanzhaushalt) aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.</p>
 
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2018, 10:37 Uhr

Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge: Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2018 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 36.924.434,48 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Übertrag Verfügungsmittel

Gesamt:

Ergebnishaushalt

1.744.825,57

2.334.903,84

4.079.729,41

Finanzhaushalt

6.807.790,22

26.036.914,85

32.844.705,07

Gesamt:

8.552.615,79

28.371.818,69

36.924.434,48


Detaildarstellungen der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen – getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt – beigefügt.

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen Finanzhaushalt

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach dem Teilortsbudget für Bibersfeld. Im Ergebnishaushalt wird zudem das Gymnasium bei St. Michael angesprochen. Auch für den Bereich der Feuerwehr wird um Erläuterung gebeten.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass sich das Dorfgemeinschaftshaus in Bibersfeld derzeit im Umbau befindet. Es wird hierfür ein weiterer Mittelbedarf angemeldet. Die Ortschaft habe das Budget für den Umbau angespart. Der Sparhorizont sei nun erreicht. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf wird hierzu für die nächste Sitzung bereits angekündigt.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber verweist hinsichtlich des Gymnasiums bei St. Michael auf eine sparsame Haushaltsführung sowie auf eine Ansparung für größere Investitionsbeiträge. Dies zeige, dass die Stadt die Schulen auskömmlich mit Mitteln ausstatte.

Oberbürgermeister Pelgrim spricht die investiven Maßnahmen an. Ohne Budget könne kein Antrag auf eine Förderung durch das Land gestellt werden. Die Bewilligung seitens des Landes erfolge nicht jährlich.

Stadträtin Bergmann erkundigt sich nach den Aufwendungen für die Mittagsverpflegung.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass der zuständige Fachbereich davon ausgehe, dass die Nachfrage nach Mittagessen in den Schulmensen deutlich zunehmen werde. Die Mittel sollen als Puffer dienen. 

Beschluss:

Der Bildung der in Anlage 1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 2 (Finanzhaushalt) aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

(einstimmig -32)

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