§ 47 - Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2017 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge: Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2018 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 36.924.434,48 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Übertrag Verfügungsmittel

Gesamt:

Ergebnishaushalt

1.744.825,57

2.334.903,84

4.079.729,41

Finanzhaushalt

6.807.790,22

26.036.914,85

32.844.705,07

Gesamt:

8.552.615,79

28.371.818,69

36.924.434,48


Detaildarstellungen der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen – getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt – beigefügt.

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen Finanzhaushalt

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach dem Teilortsbudget für Bibersfeld. Im Ergebnishaushalt wird zudem das Gymnasium bei St. Michael angesprochen. Auch für den Bereich der Feuerwehr wird um Erläuterung gebeten.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass sich das Dorfgemeinschaftshaus in Bibersfeld derzeit im Umbau befindet. Es wird hierfür ein weiterer Mittelbedarf angemeldet. Die Ortschaft habe das Budget für den Umbau angespart. Der Sparhorizont sei nun erreicht. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf wird hierzu für die nächste Sitzung bereits angekündigt.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber verweist hinsichtlich des Gymnasiums bei St. Michael auf eine sparsame Haushaltsführung sowie auf eine Ansparung für größere Investitionsbeiträge. Dies zeige, dass die Stadt die Schulen auskömmlich mit Mitteln ausstatte.

Oberbürgermeister Pelgrim spricht die investiven Maßnahmen an. Ohne Budget könne kein Antrag auf eine Förderung durch das Land gestellt werden. Die Bewilligung seitens des Landes erfolge nicht jährlich.

Stadträtin Bergmann erkundigt sich nach den Aufwendungen für die Mittagsverpflegung.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass der zuständige Fachbereich davon ausgehe, dass die Nachfrage nach Mittagessen in den Schulmensen deutlich zunehmen werde. Die Mittel sollen als Puffer dienen. 

Beschluss:

Der Bildung der in Anlage 1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 2 (Finanzhaushalt) aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

(einstimmig -32)

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