§ 18/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: K 2568, Ortsdurchfahrt Otterbach/ Antwort der Verwaltung vom 11.07.2012 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfisterer,

Ihr Anliegen wurde am 26.06.2012 im Verkehrsgespräch erörtert.

Straßenbaulastträger, Polizei und Verkehrsbehörde kamen einvernehmlich zum Ergebnis, dass es keinen Grund gibt, den Schwerlastverkehr durch Otterbach zu verbieten. Eine Kreisstraße dient nach dem Straßengesetz vorwiegend dem überörtlichen Verkehr. Es ist nicht erkennbar, dass die Ortsdurchfahrt Otterbach unverhältnismäßig stark mit Schwerlastverkehr belastet ist. Unnötiger Verkehr oder Schleichverkehr sind aufgrund der Lage der K2568 unwahrscheinlich. Objektiv gesehen ist also nicht erkennbar, dass dort unnötiger Schwerlastverkehr stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim

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