§ 182/6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: K 2568, Ortsdurchfahrt Tüngental-Otterbach/ Anfrage von Stadtrat Dr. Pfisterer; hier: Antwort der Verwaltung vom 11.07.2012 (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. GR 02.05.12, § 81/2
Das Anliegen wurde am 26.06.2012 im Verkehrsgespräch erörtert.
Straßenbaulastträger, Polizei und Verkehrsbehörde kamen einvernehmlich zum Ergebnis, dass es keinen Grund gibt, den Schwerlastverkehr durch Otterbach zu verbieten. Eine Kreisstraße dient nach dem Straßengesetz vorwiegend dem überörtlichen Verkehr. Es ist nicht erkennbar, dass die Ortsdurchfahrt Otterbach unverhältnismäßig stark mit Schwerlastverkehr belastet ist. Unnötiger Verkehr oder Schleichverkehr sind aufgrund der Lage der K 2568 unwahrscheinlich. Objektiv gesehen ist also nicht erkennbar, dass dort unnötiger Schwerlastverkehr stattfindet.
Stadtrat Dr. Pfisterer bittet dennoch, die Situation in der Ortsdurchfahrt Otterbach, insbesondere hinsichtlich des Schwerlastverkehrs, weiter zu beobachten und entsprechende Zählungen vorzunehmen.