§ 182/7 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen für Erzieherinnen/ Erzieher (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 2286167/0/meetingminutes
Version vom 19. September 2012, 09:37 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadträtin Niemann erkundigt sich, ob nicht befristete Arbeitsverträge von Erzieherinnen/ Erziehern angesichts des erhöhten Bedarfs in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden können.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt zu bedenken, dass im Falle von Mutterschutz und Elternzeit die jeweilige Stelleninhaberin ein uneingeschränktes Rückkehrrecht hat. In dieser Zeit gibt es kein anderes Mittel als befristete Arbeitsverträge auszusprechen.

Meine Werkzeuge