§ 182/7 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen für Erzieherinnen/ Erzieher (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadträtin Niemann erkundigt sich, ob nicht befristete Arbeitsverträge von Erzieherinnen/ Erziehern angesichts des erhöhten Bedarfs in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden können.
Oberbürgermeister Pelgrim gibt zu bedenken, dass im Falle von Mutterschutz und Elternzeit die jeweilige Stelleninhaberin ein uneingeschränktes Rückkehrrecht hat. In dieser Zeit gibt es kein anderes Mittel als befristete Arbeitsverträge auszusprechen.