2286052/meetingminutes/2300303/paragraph

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Aufgrund teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung wurde der Abwasserbeitrag für eine Teilfläche von ca. 5.830 qm in Höhe von 14.939,38 € zinslos gestundet; der Abwasserbeitrag für die Restfläche war sofort zur Zahlung fällig und wurde bereits 2004 beglichen.
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Mit Bescheid vom 14.12.2011 wurde die zinslose Stundung aufgehoben und der anteilige Abwasserbeitrag in Höhe von 14.939,38 € angefordert.<br>Für den o. g. Abwasserbeitrag sind im Haushaltsjahr 2011 keine Mittel veranschlagt. Die Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
  
Mit Bescheid vom 14.12.2011 wurde die zinslose Stundung aufgehoben und der anteilige Abwasserbeitrag in Höhe von 14.939,38 € angefordert.
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Aktuelle Version vom 3. April 2012, 11:38 Uhr

Sachvortrag:

Im Jahr 2004 wurde das Grundstück Schwanenstraße 22 an die Kläranlage angeschlossen. Der Abwasserbeitrag in Höhe von 16.400 € wurde mit Bescheid vom 05.10.2004 vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung festgesetzt.
Aufgrund teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung wurde der Abwasserbeitrag für eine Teilfläche von ca. 5.830 qm in Höhe von 14.939,38 € zinslos gestundet; der Abwasserbeitrag für die Restfläche war sofort zur Zahlung fällig und wurde bereits 2004 beglichen.

Mit Bescheid vom 14.12.2011 wurde die zinslose Stundung aufgehoben und der anteilige Abwasserbeitrag in Höhe von 14.939,38 € angefordert.
Für den o. g. Abwasserbeitrag sind im Haushaltsjahr 2011 keine Mittel veranschlagt. Die Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Der Ortschaftsrat wird durch den Ortsvorsteher in seiner Sitzung vom 16.02.2012 informiert.

Beschluss:

Der außerplanmäßigen Bereitstellung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für den Abwasserbeitrag des Grundstücks Schwanenstraße 22 im Haushaltsjahr 2011 wird zugestimmt.
(einstimmig - 33 -)

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