16301709/meetingminutes/25860890/paragraph

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F&uuml;r die n&ouml;rdliche Teilfl&auml;che des Flurst&uuml;ckes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held &amp; Teufel an der Neum&auml;uerstra&szlig;e hat eine Bauherrengemeinschaft bei der Verwaltung ange&shy;fragt ob eine Bebauung durch eine Baugruppe denkbar w&auml;re. Der derzeit rechtsg&uuml;ltige Bebauungsplan &bdquo;2. &Auml;nderung Neum&auml;uerstra&szlig;e&ldquo; Nr. 0121 &ndash; 02/01 (Anlage 3) sieht dort derzeit zwei Baufenster f&uuml;r je ein Einzelgeb&auml;ude bei eingeschossiger Bebauung vor.</p>
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F&uuml;r die n&ouml;rdliche Teilfl&auml;che des Flurst&uuml;ckes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held &amp; Teufel an der Neum&auml;uerstra&szlig;e hat eine Bauherrengemeinschaft bei der Verwaltung angefragt, ob eine Bebauung durch eine Baugruppe denkbar w&auml;re. Der derzeit rechtsg&uuml;ltige Bebauungsplan &bdquo;2. &Auml;nderung Neum&auml;uerstra&szlig;e&ldquo; Nr. 0121 &ndash; 02/01 sieht dort derzeit zwei Baufenster f&uuml;r je ein Einzelgeb&auml;ude bei eingeschossiger Bebauung vor.</p>
 
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Die Baugruppe m&ouml;chte das Teilgrundst&uuml;ck (Fl&auml;che ca. 1735 qm) - angrenzend an einen privaten landwirtschaftlichen Weg, welcher von der Stra&szlig;e &#39;Vogelholz&#39; abzweigt - intensiver bebauen als dies der derzeitige Bebauungsplan zul&auml;sst. Geplant sind drei Einzelbauk&ouml;rper, die im Erdgeschoss miteinander verbunden sind. Insgesamt sollen 8 bis max. 12 Wohnein&shy;heiten entstehen. Die kleineren Wohneinheiten lassen sich dabei zu gr&ouml;&szlig;eren Wohnein&shy;heiten verbinden, falls gew&uuml;nscht. Es ist eine zweigeschossige Bebauung mit flach geneigten Satteld&auml;chern (20 &deg; - 25 &deg;) geplant. Als gemeinschaftliche Fl&auml;chen sind der Gartenbereich und die Terrasse im OG vorgesehen.</p>
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Die Baugruppe m&ouml;chte das Teilgrundst&uuml;ck (Fl&auml;che ca. 1735 qm) - angrenzend an einen privaten landwirtschaftlichen Weg, welcher von der Stra&szlig;e &#39;Vogelholz&#39; abzweigt - intensiver bebauen als dies der derzeitige Bebauungsplan zul&auml;sst. Geplant sind drei Einzelbauk&ouml;rper, die im Erdgeschoss miteinander verbunden sind. Insgesamt sollen 8 bis max. 12 Wohneinheiten entstehen. Die kleineren Wohneinheiten lassen sich dabei zu gr&ouml;&szlig;eren Wohneinheiten verbinden, falls gew&uuml;nscht. Es ist eine zweigeschossige Bebauung mit flach geneigten Satteld&auml;chern (20 &deg; - 25 &deg;) geplant. Als gemeinschaftliche Fl&auml;chen sind der Gartenbereich und die Terrasse im OG vorgesehen.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist eine &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay Schw&auml;bisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie Raboldshausen als vorhabenbezogener Bebauungs&shy;plan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist eine &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay aus Schw&auml;bisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie aus Raboldshausen als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung bef&uuml;rwortet und f&uuml;gt sich hinsichtlich seiner Geb&auml;ude&shy;kubatur und Geschossigkeit in die Umgebung ein. In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet als Wohngebiet dargestellt.</p>
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung bef&uuml;rwortet und f&uuml;gt sich hinsichtlich seiner Geb&auml;udekubatur und Geschossigkeit in die Umgebung ein. In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet als Wohngebiet dargestellt.</p>
 
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Es wird empfohlen, dem als Anlage beigef&uuml;gte Antrag der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 07.06.2017, stattzugeben.</p>
 
Es wird empfohlen, dem als Anlage beigef&uuml;gte Antrag der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 07.06.2017, stattzugeben.</p>
 
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Die Bauherrengemeinschaft hat bereits das Architekturb&uuml;ro Kuhn aus Schw&auml;bisch Hall mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die notwendigen Fachgutachter beauftragt.</p>
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Die Bauherrengemeinschaft hat bereits das Architekturb&uuml;ro Kuhn aus Schw&auml;bisch Hall mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die notwendigen Fachgutachter beauftragt.<br />
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Der Verkauf der Teilfl&auml;che lag dem VFA am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301661/meetingminutes/24615563/paragraph 26.06.2017] zur Entscheidung vor.</p>
Der Verkauf der Teilfl&auml;che lag dem VFA am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301661/meetingannouncement/24615563/agendaitem 26.06.2017] n&ouml; zur Entscheidung vor.</p>
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Anlage 1:&nbsp; [[Media:201-17_A1-Antrag.pdf{{!}}Antragsschreiben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie vom 07.06.2017]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp; [[Media:201-17_A1-Antrag.pdf{{!}}Antragsschreiben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie vom 07.06.2017]]<br />
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Anlage 6:&nbsp; [[Media:201-17_A6-AnsichtS&uuml;d.pdf{{!}}Ansicht S&uuml;d, Entwurf Grundriss UG (KUHN Architekten)]]<br />
 
Anlage 6:&nbsp; [[Media:201-17_A6-AnsichtS&uuml;d.pdf{{!}}Ansicht S&uuml;d, Entwurf Grundriss UG (KUHN Architekten)]]<br />
 
Anlage 7: [[Media:201-17_A7-BeschreibungVorhaben.pdf{{!}}Beschreibung des Vorhabens (KUHN Architekten)]]</p>
 
Anlage 7: [[Media:201-17_A7-BeschreibungVorhaben.pdf{{!}}Beschreibung des Vorhabens (KUHN Architekten)]]</p>
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<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes&nbsp;&sect; 12 BauGB</u><br />
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Dem Antrag der Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay Schw&auml;bisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie Raboldshausen auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, eingegangen vom 07.06.2017, wird stattgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt zu pr&uuml;fen, ob eine Integration in das angrenzende Mischgebiet sinnvoll erscheint.<br />
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.</p>
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<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &sect; 12 BauGB</u><br />
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Dem Antrag der Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay aus Schw&auml;bisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie aus Raboldshausen auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, eingegangen vom 07.06.2017, wird stattgegeben.<br />
 
(einstimmig -31)</p>
 
(einstimmig -31)</p>
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Aktuelle Version vom 22. November 2017, 10:03 Uhr

Sachvortrag:

Für die nördliche Teilfläche des Flurstückes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held & Teufel an der Neumäuerstraße hat eine Bauherrengemeinschaft bei der Verwaltung angefragt, ob eine Bebauung durch eine Baugruppe denkbar wäre. Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan „2. Änderung Neumäuerstraße“ Nr. 0121 – 02/01 sieht dort derzeit zwei Baufenster für je ein Einzelgebäude bei eingeschossiger Bebauung vor.

Die Baugruppe möchte das Teilgrundstück (Fläche ca. 1735 qm) - angrenzend an einen privaten landwirtschaftlichen Weg, welcher von der Straße 'Vogelholz' abzweigt - intensiver bebauen als dies der derzeitige Bebauungsplan zulässt. Geplant sind drei Einzelbaukörper, die im Erdgeschoss miteinander verbunden sind. Insgesamt sollen 8 bis max. 12 Wohneinheiten entstehen. Die kleineren Wohneinheiten lassen sich dabei zu größeren Wohneinheiten verbinden, falls gewünscht. Es ist eine zweigeschossige Bebauung mit flach geneigten Satteldächern (20 ° - 25 °) geplant. Als gemeinschaftliche Flächen sind der Gartenbereich und die Terrasse im OG vorgesehen.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay aus Schwäbisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie aus Raboldshausen als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung befürwortet und fügt sich hinsichtlich seiner Gebäudekubatur und Geschossigkeit in die Umgebung ein. In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet als Wohngebiet dargestellt.

Es wird empfohlen, dem als Anlage beigefügte Antrag der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 07.06.2017, stattzugeben.

Die Bauherrengemeinschaft hat bereits das Architekturbüro Kuhn aus Schwäbisch Hall mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die notwendigen Fachgutachter beauftragt.
Der Verkauf der Teilfläche lag dem VFA am 26.06.2017 zur Entscheidung vor.

Anlage 1:  Antragsschreiben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie vom 07.06.2017
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3:  bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0121-02/01 „2. Änderung Neumäuerstraße“ rechtskräftig 25.06.1996
Anlage 4: Ansichten Osten und Westen, Entwurf Grundriss EG (KUHN Architekten)
Anlage 5:  Ansicht Nord, Entwurf Grundriss OG (KUHN Architekten)
Anlage 6:  Ansicht Süd, Entwurf Grundriss UG (KUHN Architekten)
Anlage 7: Beschreibung des Vorhabens (KUHN Architekten)

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes § 12 BauGB
Dem Antrag der Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay aus Schwäbisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie aus Raboldshausen auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, eingegangen vom 07.06.2017, wird stattgegeben.
(einstimmig -31)

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