16301598/meetingminutes/23074876/paragraph

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Trotz intensiven Schriftverkehrs und Gespr&auml;che der Kommunalen Spitzenverb&auml;nde hat der Bundesverband deutscher Banken e.V. mit einer Reform die Regeln f&uuml;r den Einlagensicherungsfond ge&auml;ndert. Hiernach sind Anlagen von Kommunen generell nicht mehr &uuml;ber den Einlagensicherungsfond gesichert. Es gilt lediglich noch der gesetzliche Schutz, der Einlagen in H&ouml;he von 100.000 &euro; pro Bank sichert. F&uuml;r die bis zum 01. Oktober 2017 abgeschlossenen Geldanlagen gilt ein Bestandsschutz bis zum Ende der Laufzeit.</p>
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Trotz intensiven Schriftverkehrs und Gespr&auml;che der Kommunalen Spitzenverb&auml;nde hat der Bundesverband deutscher Banken e. V. mit einer Reform die Regeln f&uuml;r den Einlagensicherungsfond ge&auml;ndert. Hiernach sind Anlagen von Kommunen generell nicht mehr &uuml;ber den Einlagensicherungsfond gesichert. Es gilt lediglich noch der gesetzliche Schutz, der Einlagen in H&ouml;he von 100.000 &euro; pro Bank sichert. F&uuml;r die bis zum 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Geldanlagen gilt ein Bestandsschutz bis zum Ende der Laufzeit.</p>
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Nach Auffassung der Stadt lassen sich die Vorgaben des &sect; 91 der Gemeindeordnung, die bei Geldanlagen eine ausreichende Sicherheit verlangt nur noch &uuml;ber die Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken erf&uuml;llen. Die Einlagen dort sind &uuml;ber die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und bei den Sparkassen &uuml;ber die Sparkassenfinanzgruppe so abgesichert, dass sie jeweils gegenseitig f&uuml;r sich einstehen. Diese Institutssicherung gilt weiterhin unbegrenzt.</p>
 
Nach Auffassung der Stadt lassen sich die Vorgaben des &sect; 91 der Gemeindeordnung, die bei Geldanlagen eine ausreichende Sicherheit verlangt nur noch &uuml;ber die Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken erf&uuml;llen. Die Einlagen dort sind &uuml;ber die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und bei den Sparkassen &uuml;ber die Sparkassenfinanzgruppe so abgesichert, dass sie jeweils gegenseitig f&uuml;r sich einstehen. Diese Institutssicherung gilt weiterhin unbegrenzt.</p>
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Zumindest kurzfristig ist mit dieser Regelung jedoch mit Zinsertragsverlusten zu rechnen. Die ortsans&auml;ssig Sparkasse und die Genossenschaftsbank berechnen seit Ende 2016 Negativzinsen.</p>
 
Zumindest kurzfristig ist mit dieser Regelung jedoch mit Zinsertragsverlusten zu rechnen. Die ortsans&auml;ssig Sparkasse und die Genossenschaftsbank berechnen seit Ende 2016 Negativzinsen.</p>
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Um dennoch Zinsertr&auml;ge zu generieren wird die Stadt Schw&auml;bisch Hall sowie das Hospital zum Heiligen Geist auch weiterhin Geldanlagen bei den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt t&auml;tigen. Dieses Vorgehen sichert der Stadt gegen&uuml;ber herk&ouml;mmlichen Geldanlagen einen deutlich h&ouml;heren Ertrag.</p>
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Um dennoch Zinsertr&auml;ge zu generieren wird die Stadt Schw&auml;bisch Hall sowie das Hospital zum Heiligen Geist auch weiterhin Geldanlagen bei den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt t&auml;tigen. Dieses Vorgehen sichert der Stadt gegen&uuml;ber herk&ouml;mmlichen Geldanlagen einen deutlich h&ouml;heren Ertrag.</p>
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<u>Stadtrat Nestl</u> erkundigt sich, ob die Stadt noch eine Anlage bei der Barclays-Bank besitzt und ob in Gro&szlig;britannien eine weitergehende Absicherung besteht.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> erl&auml;utert, dass es sich um eine bis zum Ablauf gesch&uuml;tzte Altanlage handelt.&nbsp;</p>
 
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Geldanlagen ab einem Monat bei Banken sollen grunds&auml;tzlich nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angeh&ouml;ren, erfolgen. In davon abweichenden F&auml;llen wird eine Einzelbeschlussfassung im Gemeinderat herbeigef&uuml;hrt. Davon unbenommen sind Geldanlagen bei den Eigenbetrieben, den Tochtergesellschaften der Stadt Schw&auml;bisch Hall oder der Stiftung &bdquo;Hospital zum Heiligen Geist&ldquo;.<br />
 
Geldanlagen ab einem Monat bei Banken sollen grunds&auml;tzlich nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angeh&ouml;ren, erfolgen. In davon abweichenden F&auml;llen wird eine Einzelbeschlussfassung im Gemeinderat herbeigef&uuml;hrt. Davon unbenommen sind Geldanlagen bei den Eigenbetrieben, den Tochtergesellschaften der Stadt Schw&auml;bisch Hall oder der Stiftung &bdquo;Hospital zum Heiligen Geist&ldquo;.<br />
 
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2017, 11:16 Uhr

Sachvortrag:

Trotz intensiven Schriftverkehrs und Gespräche der Kommunalen Spitzenverbände hat der Bundesverband deutscher Banken e. V. mit einer Reform die Regeln für den Einlagensicherungsfond geändert. Hiernach sind Anlagen von Kommunen generell nicht mehr über den Einlagensicherungsfond gesichert. Es gilt lediglich noch der gesetzliche Schutz, der Einlagen in Höhe von 100.000 € pro Bank sichert. Für die bis zum 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Geldanlagen gilt ein Bestandsschutz bis zum Ende der Laufzeit.

Nach Auffassung der Stadt lassen sich die Vorgaben des § 91 der Gemeindeordnung, die bei Geldanlagen eine ausreichende Sicherheit verlangt nur noch über die Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken erfüllen. Die Einlagen dort sind über die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und bei den Sparkassen über die Sparkassenfinanzgruppe so abgesichert, dass sie jeweils gegenseitig für sich einstehen. Diese Institutssicherung gilt weiterhin unbegrenzt.

Zumindest kurzfristig ist mit dieser Regelung jedoch mit Zinsertragsverlusten zu rechnen. Die ortsansässig Sparkasse und die Genossenschaftsbank berechnen seit Ende 2016 Negativzinsen.

Um dennoch Zinserträge zu generieren wird die Stadt Schwäbisch Hall sowie das Hospital zum Heiligen Geist auch weiterhin Geldanlagen bei den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt tätigen. Dieses Vorgehen sichert der Stadt gegenüber herkömmlichen Geldanlagen einen deutlich höheren Ertrag.

 

Stadtrat Nestl erkundigt sich, ob die Stadt noch eine Anlage bei der Barclays-Bank besitzt und ob in Großbritannien eine weitergehende Absicherung besteht.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass es sich um eine bis zum Ablauf geschützte Altanlage handelt. 

Beschluss:

Geldanlagen ab einem Monat bei Banken sollen grundsätzlich nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angehören, erfolgen. In davon abweichenden Fällen wird eine Einzelbeschlussfassung im Gemeinderat herbeigeführt. Davon unbenommen sind Geldanlagen bei den Eigenbetrieben, den Tochtergesellschaften der Stadt Schwäbisch Hall oder der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“.
(einstimmig - 28)

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