§ 1 - 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie); hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der zweiten erneuten Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Feststellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 07.11.2016 bis 07.12.2016 fand die zweite erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt; auf Bitte wurde einzelnen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) eine Fristverlängerung bis zum 21.12.2016 gegeben.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt 2 Konzentrationszonen („Michelfeld/ Witzmannsweiler“ und „Östlich Michelbach“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrationszonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umweltbericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2) eingegangen.

Bei den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Behörden und sonstige TöB) befindet sich eine sehr umfangreiche Stellungnahme des Segelfliegerclub Schwäbisch Hall e.V mit zahlreichen erläuternden Grafiken. Eine Darstellung dieser Stellungnahme in der sonst gewählten Tabellenform hätte zu einer Unübersichtlichkeit geführt. Diese Stellungnahme die unter Nr. 25 geführt wird, wurde daher vollständig mit allen Grafiken der Tabelle 1 als Anhang beigefügt. Der Abwägungsvorschlag ist in der Tabelle 1 unter Nr. 25 aufgeführt.

Aus der Öffentlichkeit sind neben einer nach Fristablauf eingegangene Stellungnahme, 18 nahezu identische Stellungnahmen von Einwohnern der Gemeinde Michelbach und Gaildorf, bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“, eingegangen. Diese Stellungnahme ist komplett abgedruckt und mit Beschlussvorschlägen versehen in der Tabelle 2 dargestellt.

Nach Feststellung des vorliegenden Entwurfes durch den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird der Flächennutzungsplan dem Regierungs­präsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.

Der Gemeinderat Michelfeld hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 einstimmig beschlossen:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabellen Tabelle 1 und 2 vorgeschlagen, entschieden (vgl. Spalte 3 der Tabellen).
  2. Die Mitglieder der Gemeinde Michelfeld im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und dem Feststellungsbeschluss zuzustimmen.

Der Gemeinderat Michelbach hat in seiner Gemeinderatssitzung am 22.02.2017 folgenden Beschluss gefasst, der mit Schreiben vom 10.03.2017 schriftlich mitgeteilt wurde:

„...der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz hat am 22. Februar 2017 die im Rahmen der zweiten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung beraten.

Dabei wurde beschlossen, dass über die vorgebrachten Anregungen bzw. Bedenken so wie in den vorgelegten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden wird. Dies trifft aber nicht zu, sofern Belange und Interessen aus der Stellungnahme der Gemeinde Michelbach an der Bilz vom 07.12.2016 berührt sind. In den Fällen soll in der Abwägung entsprechend der Stellungnahme der Gemeinde entschieden werden. Die Mitglieder der Gemeinde Michelbach an der Bilz im Gemeinsamen Ausschuss sind beauftragt, der Behandlung der Stellungnahmen und dem Feststellungsbeschluss in dieser Art und Weise zu zustimmen.“

(Anm.: Die erwähnte Stellungnahme der Gemeinde Michelbach an der Bilz vom 07.12.2016 ist in der Tabelle 1 unter der Nr. 31 vollständig abgedruckt)

Die Mitglieder der Gemeinde Rosengarten im Gemeinsamen Ausschuss wurden in der Sitzung des Gemeinderates Rosengarten am 06.03.2017 einstimmig autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und dem Feststellungsbeschluss zuzustimmen.

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 mit 30 Ja-, und 1 Nein-Stimme folgende Beschlüsse zustimmend vorberaten:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden (jeweils Spalte 3 der beiden Tabellen).
  2. Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und dem Feststellungsbeschluss zuzustimmen.

Anlage 1: Tabelle 1 - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 2: Tabelle 2 - Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 3: Lageplan Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“
Anlage 4: Lageplan Konzentrationszone „Östlich Michelbach“
Anlage 5: Erläuterungsbericht Stand Feststellungsbeschluss 2017 mit Einarbeitung der vorgeschlagenen Abwägungen
Anlage 6: Umweltbericht Stand 20.01.2017 mit Einarbeitung der vorgeschlagenen Abwägungen

Beschluss:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden (jeweils Spalte 3 der beiden Tabellen).
     
  2. Der Entwurf der 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, wird in der vorliegenden Form festgestellt. Der Flächennutzungsplan wird dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.

(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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