13280/meetingminutes/13287/paragraph

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Seit Anfang 2005 gelten neue Antragsschwellenwerte f&uuml;r die Landesf&ouml;rderung nach den F&ouml;rderichtlinien Wasserwirtschaft. Mit dem neuen Schwellenwert sind nur noch Kommunen antragsberechtigt, deren Wasser- und Abwassergeb&uuml;hren zusammen &uuml;ber 5,50 &euro;/m&sup3; liegen. Das Umweltamt des Landkreises hat daraufhin im Januar die Antragsunterlagen f&uuml;r die Projekte R&Uuml;B 140 Stuttgarter Stra&szlig;e und Ortsentw&auml;sserung Sittenhardt mit dem Hinweis zur&uuml;ckgeschickt, dass die Stadt nicht mehr antragsberechtigt ist. . Eine F&ouml;rderung der Abwasserma&szlig;nahmen ist damit auch in den kommenden Jahren nicht mehr m&ouml;glich. Die anstehenden Projekte m&uuml;ssen daher ohne Landesf&ouml;rderung umgesetzt werden. Ein Verschieben der Realisierung in die Zukunft ist aus Gr&uuml;nden des Gew&auml;sserschutzes, der Auflagen der unteren Wasserbeh&ouml;rde und im Hinblick auf die Einschr&auml;nkungen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung bei Sanierungs- und Neubauma&szlig;nahmen von Geb&auml;uden in den noch nicht an die zentrale Abwasseranlage angeschlossenen Teilorten nicht sinnvoll und durchsetzbar. <u>Derzeitiger Planungsstand des R&Uuml;B 140:</u> F&uuml;r die B 19 im Bereich des R&Uuml;B 140 hat die Stra&szlig;enbauverwaltung signalisiert, dass mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm des Bundes ein vierspuriger Ausbau der Stuttgarter Stra&szlig;e im Jahre 2008 vom jetzigen Bauende bis zum Eisenbahnviadukt m&ouml;glich sein wird. Voraussetzung hierf&uuml;r ist die Errichtung des R&Uuml;B 140, da es aufgrund seiner notwendigen Lage unter der k&uuml;nftigen Stra&szlig;e liegen wird. Es steht aber in keinem urs&auml;chlichen Zusammenhang zum Ausbau der Bundesstra&szlig;e und des Weilertunnels. Die wasserrechtliche Genehmigung f&uuml;r das Regen&uuml;berlaufbecken ist erteilt, Ausf&uuml;hrungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sind weitgehend fertiggestellt, so dass die Ausschreibung Anfang April erfolgen und der Baubeginn f&uuml;r Anfang August terminiert werden k&ouml;nnte. Die Bauzeit wird auf ca. 2 &frac12; Jahre gesch&auml;tzt. Der vierspurige Ausbau der B19 k&ouml;nnte dann direkt im Anschluss realisiert werden. <u>Derzeitiger Planungsstand der Ortsentw&auml;sserung Sittenhardt:</u> Die Planungen sehen die Sanierung der vorhandenen Niederschlagswasserkanalisation und die Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation mit &Uuml;berleitung des Wassers &uuml;ber eine Druckleitung nach Rosengarten-Sanzenbach vor. Derzeit l&auml;uft das Wasserrechtsverfahren. Eine Informationsveranstaltung f&uuml;r die B&uuml;rger von Sittenhardt wird in K&uuml;rze stattfinden. Je nach Fortgang des Wasserrechtsverfahrens k&ouml;nnte die Ausschreibung noch im Fr&uuml;hjahr erfolgen, ein Baubeginn w&auml;re damit nach den Sommerferien 2005 m&ouml;glich. <u>Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung:</u> Eine Tabelle zeigt die aktuelle mittelfristige Finanzplanung f&uuml;r den Verm&ouml;gensplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. F&uuml;r die Ortsentw&auml;sserungen von Gottwollshausen-Schleifbach und S&uuml;lz sowie von Sulzdorf-D&ouml;rrenzimmern und Buch werden derzeit Antr&auml;ge auf das Landesf&ouml;rderprogramm f&uuml;r private Abwasserma&szlig;nahmen vorbereitet, die bis M&auml;rz 2005 eingereicht werden sollen. Bei diesem F&ouml;rderprogramm sind auch Kommunen antragsberechtigt, sofern es sich um Wohnpl&auml;tze mit weniger als 50 Einwohnern handelt. Im Hinblick auf die absehbare weitere Absenkung der Landesf&ouml;rderung im Abwasserbereich besteht so eventuell die M&ouml;glichkeit, f&uuml;r diese Ma&szlig;nahmen doch noch einen Zuschuss in H&ouml;he von ca. 30 % zu bekommen. Sollte eine F&ouml;rderung bewilligt werden, m&uuml;ssen die Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden. Ohne Zuschuss werden die Ma&szlig;nahmen zu dem Abwasserkonzeption 2004 vorgesehenen Zeitpunkt realisiert (Gottwollshausen-Schleifbach 2006, D&ouml;rrenzimmern 2010, Buch 2011, S&uuml;lz 2013). In der Fortschreibung sind auch die Investitionskosten des Eigenbetriebes f&uuml;r die geplanten Erschlie&szlig;ungsma&szlig;nahmen der HGE ber&uuml;cksichtigt. <u>Auswirkungen auf die Geb&uuml;hrensituation:</u> Anhand der Investitionssummen wurde vom Sachgebiet Finanzen eine grobe Hochrechnung durchgef&uuml;hrt, um welche Betr&auml;ge die Abwassergeb&uuml;hren erh&ouml;ht werden m&uuml;ssen, um die anstehenden Investitionen ohne Zuschuss zu realisieren. Folgende Geb&uuml;hrenerh&ouml;hungen sind demnach voraussichtlich in den kommenden Jahren zur Finanzierung der anstehenden Investitionen notwendig:</p>
Das Umweltamt des Landkreises hat daraufhin im Januar die Antragsunterlagen für die Projekte RÜB 140 Stuttgarter Straße und Ortsentwässerung Sittenhardt mit dem Hinweis zurückgeschickt, dass die Stadt nicht mehr antragsberechtigt ist.
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2006 weitere Erh&ouml;hung um ca. 0,06 &euro;</li>
 
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Eine Förderung der Abwassermaßnahmen ist damit auch in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Die anstehenden Projekte müssen daher ohne Landesförderung umgesetzt werden. Ein Verschieben der Realisierung in die Zukunft ist aus Gründen des Gewässerschutzes, der Auflagen der unteren Wasserbehörde und im Hinblick auf die Einschränkungen für die Bevölkerung bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Gebäuden in den noch nicht an die zentrale Abwasseranlage angeschlossenen Teilorten nicht sinnvoll und durchsetzbar.
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2007 weitere Erh&ouml;hung um ca. 0,09 &euro;</li>
 
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<u>Derzeitiger Planungsstand des RÜB 140:</u>
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2008 weitere Erh&ouml;hung um ca. 0,10 &euro;</li>
 
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Für die B 19 im Bereich des RÜB 140 hat die Straßenbauverwaltung signalisiert, dass mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm des Bundes ein vierspuriger Ausbau der Stuttgarter Straße im Jahre 2008 vom jetzigen Bauende bis zum Eisenbahnviadukt möglich sein wird. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung des RÜB 140, da es aufgrund seiner notwendigen Lage unter der künftigen Straße liegen wird. Es steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang zum Ausbau der Bundesstraße und des Weilertunnels.
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2009 weitere Erh&ouml;hung um ca. 0,06 &euro;</li>
 
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Die wasserrechtliche Genehmigung für das Regenüberlaufbecken ist erteilt, Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sind weitgehend fertiggestellt, so dass die Ausschreibung Anfang April erfolgen und der Baubeginn für Anfang August terminiert werden könnte. Die Bauzeit wird auf ca. 2 ½ Jahre geschätzt. Der vierspurige Ausbau der B19 könnte dann direkt im Anschluss realisiert werden.
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Dies muss nicht zwingend sofort und in j&auml;hrlichen Schritten erfolgen. Es ist auch eine einmalige, entsprechend umfangreiche Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung oder eine Verteilung auf zwei Termine m&ouml;glich. Die Erh&ouml;hung kann auch nachtr&auml;glich, angepasst an die tats&auml;chlich notwendige Deckung des entstehenden Defizites, beschlossen werden. <u>Stadtrat Stutz</u> weist auf Probleme in Sittenhardt hin, da dort einige Anwohner vor f&uuml;nf bis sechs Jahren eigene Hauskl&auml;ranlagen errichten mussten, die dann nicht mehr ben&ouml;tigt werden. Au&szlig;erdem solle die M&ouml;glichkeit gepr&uuml;ft werden, in einen der beiden Teiche in Sittenhardt ggf etwas mehr Regenwasser einzuleiten, da der Wasserspiegel dieses Sees bereits erheblich abgesunken ist.</p>
<u>Derzeitiger Planungsstand der Ortsentwässerung Sittenhardt:</u>
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<b>B e s c h l u s s :</b></center>
Die Planungen sehen die Sanierung der vorhandenen Niederschlagswasserkanalisation und die Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation mit Überleitung des Wassers über eine Druckleitung nach Rosengarten-Sanzenbach vor.
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Der Gemeinderat stimmt dem Bau des Regen&uuml;berlaufbeckens 140 und der Ortsentw&auml;sserung von Sittenhardt ohne Landeszuschuss (Baubeginn im Jahr 2005) zu. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird erm&auml;chtigt, die entsprechenden Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebs im Verm&ouml;gensplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig - 29 -; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)</p>
Derzeit läuft das Wasserrechtsverfahren. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger von Sittenhardt wird in Kürze stattfinden. Je nach Fortgang des Wasserrechtsverfahrens könnte die Ausschreibung noch im Frühjahr erfolgen, ein Baubeginn wäre damit nach den Sommerferien 2005 möglich.
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<u>Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung:</u>
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Eine Tabelle zeigt die aktuelle mittelfristige Finanzplanung für den Vermögensplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.
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Für die Ortsentwässerungen von Gottwollshausen-Schleifbach und Sülz sowie von Sulzdorf-Dörrenzimmern und Buch werden derzeit Anträge auf das Landesförderprogramm für private Abwassermaßnahmen vorbereitet, die bis März 2005 eingereicht werden sollen. Bei diesem Förderprogramm sind auch Kommunen antragsberechtigt, sofern es sich um Wohnplätze mit weniger als 50 Einwohnern handelt.  
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Im Hinblick auf die absehbare weitere Absenkung der Landesförderung im Abwasserbereich besteht so eventuell die Möglichkeit, für diese Maßnahmen doch noch einen Zuschuss in Höhe von ca. 30 % zu bekommen. Sollte eine Förderung bewilligt werden, müssen die Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden. Ohne Zuschuss werden die Maßnahmen zu dem Abwasserkonzeption 2004 vorgesehenen Zeitpunkt realisiert (Gottwollshausen-Schleifbach 2006, Dörrenzimmern 2010, Buch 2011, Sülz 2013).
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In der Fortschreibung sind auch die Investitionskosten des Eigenbetriebes für die geplanten Erschließungsmaßnahmen der HGE berücksichtigt.
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<u>Auswirkungen auf die Gebührensituation:</u>
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Anhand der Investitionssummen wurde vom Sachgebiet Finanzen eine grobe Hochrechnung durchgeführt, um welche Beträge die Abwassergebühren erhöht werden müssen, um die anstehenden Investitionen ohne Zuschuss zu realisieren.
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Folgende Gebührenerhöhungen sind demnach voraussichtlich in den kommenden Jahren zur Finanzierung der anstehenden Investitionen notwendig:<ol type='disc'><li>2006 weitere Erhöhung um ca. 0,06
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<li>2007 weitere Erhöhung um ca. 0,09
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<li>2008 weitere Erhöhung um ca. 0,10
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<li>2009 weitere Erhöhung um ca. 0,06 </ol>
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Dies muss nicht zwingend sofort und in jährlichen Schritten erfolgen. Es ist auch eine einmalige, entsprechend umfangreiche Gebührenerhöhung oder eine Verteilung auf zwei Termine möglich. Die Erhöhung kann auch nachträglich, angepasst an die tatsächlich notwendige Deckung des entstehenden Defizites, beschlossen werden.
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<u>Stadtrat Stutz</u> weist auf Probleme in Sittenhardt hin, da dort einige Anwohner vor fünf bis sechs Jahren eigene Hauskläranlagen errichten mussten, die dann nicht mehr benötigt werden.
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Außerdem solle die Möglichkeit geprüft werden, in einen der beiden Teiche in Sittenhardt ggf etwas mehr Regenwasser einzuleiten, da der Wasserspiegel dieses Sees bereits erheblich abgesunken ist.
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<center><b>B e s c h l u s s :</b></center>
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Der Gemeinderat stimmt dem Bau des Regenüberlaufbeckens 140 und der Ortsentwässerung von Sittenhardt ohne Landeszuschuss (Baubeginn im Jahr 2005) zu.
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Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird ermächtigt, die entsprechenden Ausschreibungsverfahren einzuleiten.
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Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebs im Vermögensplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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(einstimmig - 29 -; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)
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Aktuelle Version vom 6. November 2013, 13:47 Uhr

Sachvortrag:

Seit Anfang 2005 gelten neue Antragsschwellenwerte für die Landesförderung nach den Förderichtlinien Wasserwirtschaft. Mit dem neuen Schwellenwert sind nur noch Kommunen antragsberechtigt, deren Wasser- und Abwassergebühren zusammen über 5,50 €/m³ liegen. Das Umweltamt des Landkreises hat daraufhin im Januar die Antragsunterlagen für die Projekte RÜB 140 Stuttgarter Straße und Ortsentwässerung Sittenhardt mit dem Hinweis zurückgeschickt, dass die Stadt nicht mehr antragsberechtigt ist. . Eine Förderung der Abwassermaßnahmen ist damit auch in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Die anstehenden Projekte müssen daher ohne Landesförderung umgesetzt werden. Ein Verschieben der Realisierung in die Zukunft ist aus Gründen des Gewässerschutzes, der Auflagen der unteren Wasserbehörde und im Hinblick auf die Einschränkungen für die Bevölkerung bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Gebäuden in den noch nicht an die zentrale Abwasseranlage angeschlossenen Teilorten nicht sinnvoll und durchsetzbar. Derzeitiger Planungsstand des RÜB 140: Für die B 19 im Bereich des RÜB 140 hat die Straßenbauverwaltung signalisiert, dass mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm des Bundes ein vierspuriger Ausbau der Stuttgarter Straße im Jahre 2008 vom jetzigen Bauende bis zum Eisenbahnviadukt möglich sein wird. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung des RÜB 140, da es aufgrund seiner notwendigen Lage unter der künftigen Straße liegen wird. Es steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang zum Ausbau der Bundesstraße und des Weilertunnels. Die wasserrechtliche Genehmigung für das Regenüberlaufbecken ist erteilt, Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sind weitgehend fertiggestellt, so dass die Ausschreibung Anfang April erfolgen und der Baubeginn für Anfang August terminiert werden könnte. Die Bauzeit wird auf ca. 2 ½ Jahre geschätzt. Der vierspurige Ausbau der B19 könnte dann direkt im Anschluss realisiert werden. Derzeitiger Planungsstand der Ortsentwässerung Sittenhardt: Die Planungen sehen die Sanierung der vorhandenen Niederschlagswasserkanalisation und die Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation mit Überleitung des Wassers über eine Druckleitung nach Rosengarten-Sanzenbach vor. Derzeit läuft das Wasserrechtsverfahren. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger von Sittenhardt wird in Kürze stattfinden. Je nach Fortgang des Wasserrechtsverfahrens könnte die Ausschreibung noch im Frühjahr erfolgen, ein Baubeginn wäre damit nach den Sommerferien 2005 möglich. Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung: Eine Tabelle zeigt die aktuelle mittelfristige Finanzplanung für den Vermögensplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. Für die Ortsentwässerungen von Gottwollshausen-Schleifbach und Sülz sowie von Sulzdorf-Dörrenzimmern und Buch werden derzeit Anträge auf das Landesförderprogramm für private Abwassermaßnahmen vorbereitet, die bis März 2005 eingereicht werden sollen. Bei diesem Förderprogramm sind auch Kommunen antragsberechtigt, sofern es sich um Wohnplätze mit weniger als 50 Einwohnern handelt. Im Hinblick auf die absehbare weitere Absenkung der Landesförderung im Abwasserbereich besteht so eventuell die Möglichkeit, für diese Maßnahmen doch noch einen Zuschuss in Höhe von ca. 30 % zu bekommen. Sollte eine Förderung bewilligt werden, müssen die Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden. Ohne Zuschuss werden die Maßnahmen zu dem Abwasserkonzeption 2004 vorgesehenen Zeitpunkt realisiert (Gottwollshausen-Schleifbach 2006, Dörrenzimmern 2010, Buch 2011, Sülz 2013). In der Fortschreibung sind auch die Investitionskosten des Eigenbetriebes für die geplanten Erschließungsmaßnahmen der HGE berücksichtigt. Auswirkungen auf die Gebührensituation: Anhand der Investitionssummen wurde vom Sachgebiet Finanzen eine grobe Hochrechnung durchgeführt, um welche Beträge die Abwassergebühren erhöht werden müssen, um die anstehenden Investitionen ohne Zuschuss zu realisieren. Folgende Gebührenerhöhungen sind demnach voraussichtlich in den kommenden Jahren zur Finanzierung der anstehenden Investitionen notwendig:

  1. 2006 weitere Erhöhung um ca. 0,06 €
  2. 2007 weitere Erhöhung um ca. 0,09 €
  3. 2008 weitere Erhöhung um ca. 0,10 €
  4. 2009 weitere Erhöhung um ca. 0,06 €

Dies muss nicht zwingend sofort und in jährlichen Schritten erfolgen. Es ist auch eine einmalige, entsprechend umfangreiche Gebührenerhöhung oder eine Verteilung auf zwei Termine möglich. Die Erhöhung kann auch nachträglich, angepasst an die tatsächlich notwendige Deckung des entstehenden Defizites, beschlossen werden. Stadtrat Stutz weist auf Probleme in Sittenhardt hin, da dort einige Anwohner vor fünf bis sechs Jahren eigene Hauskläranlagen errichten mussten, die dann nicht mehr benötigt werden. Außerdem solle die Möglichkeit geprüft werden, in einen der beiden Teiche in Sittenhardt ggf etwas mehr Regenwasser einzuleiten, da der Wasserspiegel dieses Sees bereits erheblich abgesunken ist.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt dem Bau des Regenüberlaufbeckens 140 und der Ortsentwässerung von Sittenhardt ohne Landeszuschuss (Baubeginn im Jahr 2005) zu. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird ermächtigt, die entsprechenden Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebs im Vermögensplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig - 29 -; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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