11895628/meetingminutes/11895746/paragraph

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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage mit 104 Appartements f&uuml;r Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326271/meetingminutes/10011061/paragraph 01.02.2016] wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pl&auml;ne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
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<u>zu a)</u></p>
 
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Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che als Gr&uuml;nfl&auml;che ausgewiesen. Im Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Sondergebiet Freizeit festgelegt. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage mit 104 Appartements f&uuml;r Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, &sect; 19, wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pl&auml;ne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
 
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Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, hier von dem vom Gesetzgeber f&uuml;r derartige Ma&szlig;nahmen vorgesehenen Instrument eines Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplans (&sect; 12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, f&uuml;r den jetzt Neubauma&szlig;nahmen geplant sind, zu &uuml;berarbeiten. Der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen&nbsp; m&ouml;chte gerne hiervon Gebrauch machen.</p>
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Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che als Gr&uuml;nfl&auml;che ausgewiesen. Im Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als &bdquo;Sondergebiet Freizeit&ldquo; festgelegt. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
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Im Rahmen dieses Verfahrens wird die i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen&nbsp; als Vorhabentr&auml;ger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren f&uuml;r bestimmte Grundst&uuml;cke, die f&uuml;r das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuf&uuml;hren. Der Fl&auml;chennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.</p>
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Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, hier von dem vom Gesetzgeber f&uuml;r derartige Ma&szlig;nahmen vorgesehenen Instrument eines Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplans (&sect;12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, f&uuml;r den jetzt Neubauma&szlig;nahmen geplant sind, zu &uuml;berarbeiten. Der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen m&ouml;chte gerne hiervon Gebrauch machen.</p>
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Im Rahmen dieses Verfahrens wird die i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen als Vorhabentr&auml;ger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren f&uuml;r bestimmte Grundst&uuml;cke, die f&uuml;r das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuf&uuml;hren. Der Fl&auml;chennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:159-16_A1-Ori.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:159-16_A1-Ori.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:159-16_A2-Geltungsbereich.pdf{{!}}Geltungsbereich]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:159-16_A2-Geltungsbereich.pdf{{!}}Geltungsbereich]]<br />
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:159-16_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation i Live Holding GmbH]]</p>
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:159-16_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation i Live Holding GmbH]]</p>
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<u>zu b)</u></p>
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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage f&uuml;r Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, &sect; 19, wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pl&auml;ne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als &bdquo;Sondergebiet Freizeit&ldquo; dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Wohnheim f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che als Gr&uuml;nfl&auml;che ausgewiesen. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. &sect; 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung &bdquo;Wohnheim&ldquo; f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende. Damit ist die zielgruppenspezifische Nutzung in Zusammenhang mit dem Durchf&uuml;hrungsvertrag langfristig festgeschrieben. Erg&auml;nzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die k&uuml;nftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung erm&ouml;glicht zudem die Anwendung des f&uuml;r Wohnheime geltenden Stellplatzschl&uuml;ssels, der unter dem f&uuml;r allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 47 Stellpl&auml;tze vor.</p>
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Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes f&uuml;r den Neubau der Wohnanlage. Die Anlage hat 104 Einzimmerappartements. Diese sind in zwei Geb&auml;udeteile untergebracht, die t-f&ouml;rmig &uuml;ber ein Erschlie&szlig;ungselement miteinander verbunden sind. Der &ouml;stliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der L&auml;ngsbau, der f&uuml;nf Geschosse aufweist. Die Geb&auml;udekubatur und -h&ouml;henentwicklung sind auf die n&ouml;rdlich benachbarte Bebauung abgestimmt.</p>
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber die Ellwanger Stra&szlig;e. Die baurechtlich notwendigen Stellpl&auml;tze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1 Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von 17 Tiefgaragenstellpl&auml;tzen und 30 offenen Parkpl&auml;tzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.</p>
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Die Verwaltung schl&auml;gt in Abstimmung mit dem Vorhabentr&auml;ger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchf&uuml;hrungsvertrag zu schlie&szlig;en.</p>
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Anlage 1: [[Media:159-16_A1-Ori.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
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Anlage 2: [[Media:159-16_A2-Geltungsbereich.pdf{{!}}Geltungsbereich]]<br />
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Anlage 3: [[Media:159-16_1-Konzept.pdf{{!}}Bebauungskonzept vom 29.04.2016 (Architekturb&uuml;ro H.+T. M&uuml;ller, &Ouml;hringen)]]<br />
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Anlage 4: [[Media:159-16_1-AenderungBplan.pdf{{!}}bisher rechtsg&uuml;ltiger Bebauungsplan vom 24.01.1964]]</p>
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Da aus wertvoller Gr&uuml;nfl&auml;che nun eine Bebauung mit den dazugeh&ouml;rigen Parkfl&auml;chen entsteht, bittet <u>Stadtrat Waller</u> im Rahmen des Bebauungsplans ein Gr&uuml;nkonzept und ein Pflanzgebot aufzunehmen. Aus Gr&uuml;nden des Klimaschutzes (siehe [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/11895628/meetingminutes/11895655/paragraph &sect; 124]) w&auml;re es auch sinnvoll, entlang des Radweges bis zum Kreisverkehr Hessental Pflanzungen vorzunehmen.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> sagt entsprechende Pflanzungen zu. So wird im Rahmen des Ausgleichs f&uuml;r die Bauma&szlig;nahmen L&auml;rmschutzwall und Kreisverkehr Sonnenrain der L&auml;rmschutzwall Mittelh&ouml;he neu bepflanzt. Auch er kann sich vermehrte Pflanzungen entlang des Radwegs B&uuml;hlertalstra&szlig;e (zwischen Schenkenseebad und Hessental) vorstellen.</p>
 
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Der Gemeinderat erm&auml;chtigt den Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigef&uuml;gten Lageplan dargestellt.</p>
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<u>zu a)</u><br />
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Der Gemeinderat erm&auml;chtigt den Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigef&uuml;gten Lageplan dargestellt.<br />
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(28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)</p>
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<u>zu b):</u><br />
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<u>1. Parallelverfahren des Fl&auml;chennutzungsplanes</u><br />
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet f&uuml;r Wohnen f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chen&shy;nutzungs&shy;plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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2.<u> Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:</u></p>
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
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Der B-Plan Nr. 0143 &ndash; 01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12 Abs.&nbsp;2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist das Bebauungskonzept des Architekturb&uuml;ros H. + T. M&uuml;ller GbR, &Ouml;hringen vom 29.04.2016. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;2 BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Architekturb&uuml;ro H. + T. M&uuml;ller GbR, &Ouml;hringen mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.<br />
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(einstimmig - 31 -)</p>
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1 A. Amt 61
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[[Category:Index:Bebauungsplan|Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenäcker, 2. Änderung - Studentenwohnheim“; a) Planungsermächtigung; b) Aufstellungsbeschluss und Änderung Flächennutzungsplan (22.06.2016, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Studenten|Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenäcker, 2. Änderung - Studentenwohnheim“; a) Planungsermächtigung; b) Aufstellungsbeschluss und Änderung Flächennutzungsplan (22.06.2016, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2016-06-22]]
 
[[Category:Startdate|2016-06-22]]

Aktuelle Version vom 14. Juli 2016, 14:19 Uhr

Sachvortrag:

zu a)

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage mit 104 Appartements für Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, § 19, wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Sondergebiet Freizeit“ festgelegt. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, hier von dem vom Gesetzgeber für derartige Maßnahmen vorgesehenen Instrument eines Vorhaben- und Erschließungsplans (§12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, für den jetzt Neubaumaßnahmen geplant sind, zu überarbeiten. Der Investor i Live Holding GmbH, Aalen möchte gerne hiervon Gebrauch machen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die i Live Holding GmbH, Aalen als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Präsentation i Live Holding GmbH

 

zu b)

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage für Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, § 19, wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als „Sondergebiet Freizeit“ dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet Wohnheim für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger i Live Holding GmbH, Aalen als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung „Wohnheim“ für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende. Damit ist die zielgruppenspezifische Nutzung in Zusammenhang mit dem Durchführungsvertrag langfristig festgeschrieben. Ergänzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die künftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung ermöglicht zudem die Anwendung des für Wohnheime geltenden Stellplatzschlüssels, der unter dem für allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 47 Stellplätze vor.

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes für den Neubau der Wohnanlage. Die Anlage hat 104 Einzimmerappartements. Diese sind in zwei Gebäudeteile untergebracht, die t-förmig über ein Erschließungselement miteinander verbunden sind. Der östliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der Längsbau, der fünf Geschosse aufweist. Die Gebäudekubatur und -höhenentwicklung sind auf die nördlich benachbarte Bebauung abgestimmt.

Die Erschließung erfolgt über die Ellwanger Straße. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1 Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von 17 Tiefgaragenstellplätzen und 30 offenen Parkplätzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Bebauungskonzept vom 29.04.2016 (Architekturbüro H.+T. Müller, Öhringen)
Anlage 4: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan vom 24.01.1964

 

Da aus wertvoller Grünfläche nun eine Bebauung mit den dazugehörigen Parkflächen entsteht, bittet Stadtrat Waller im Rahmen des Bebauungsplans ein Grünkonzept und ein Pflanzgebot aufzunehmen. Aus Gründen des Klimaschutzes (siehe § 124) wäre es auch sinnvoll, entlang des Radweges bis zum Kreisverkehr Hessental Pflanzungen vorzunehmen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink sagt entsprechende Pflanzungen zu. So wird im Rahmen des Ausgleichs für die Baumaßnahmen Lärmschutzwall und Kreisverkehr Sonnenrain der Lärmschutzwall Mittelhöhe neu bepflanzt. Auch er kann sich vermehrte Pflanzungen entlang des Radwegs Bühlertalstraße (zwischen Schenkenseebad und Hessental) vorstellen.

Beschluss:

zu a)
Der Gemeinderat ermächtigt den Investor i Live Holding GmbH, Aalen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)


zu b):
1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet für Wohnen für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Flächen­nutzungs­plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.

2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“
Der B-Plan Nr. 0143 – 01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist das Bebauungskonzept des Architekturbüros H. + T. Müller GbR, Öhringen vom 29.04.2016. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro H. + T. Müller GbR, Öhringen mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 31 -)

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