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Bei der Ermessensentscheidung zu Punkt 2.6 (L1060 Sulzdorf B&uuml;hlertalstra&szlig;e) ber&uuml;cksichtigt die Verwaltung die Beschlussfassung des Ortschaftsrats Sulzdorf und des Gemeinderats.</p>
 
Bei der Ermessensentscheidung zu Punkt 2.6 (L1060 Sulzdorf B&uuml;hlertalstra&szlig;e) ber&uuml;cksichtigt die Verwaltung die Beschlussfassung des Ortschaftsrats Sulzdorf und des Gemeinderats.</p>
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In der Sitzung des Gemeinderats am 23.02.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98185106/meetingannouncement/101788212/agendaitem &sect; 53, &ouml;ffentlich]) wurde &uuml;ber den L&auml;rmaktionsplan (Anlage 1) und die Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit sowie der Beh&ouml;rden beschlossen. In dem Beschluss wurden Ma&szlig;nahmen f&uuml;r die einzelnen Stra&szlig;enabschnitte festgesetzt, mit welchen hier Abhilfe geschaffen werden soll. Sowohl die Unterlagen des L&auml;rmaktionsplans mit den darin vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmen als auch die teilweise abweichende Beschlussfassung des Gemeinderats wurden ausgelegt.</p>
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Die Stellungnahmen der einzelnen Beh&ouml;rden und der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger sind der Sitzungsvorlage beigef&uuml;gt (Anlage 2), auf den Beschluss der Sitzung vom 27.04.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98185449/meetingannouncement/105768511/agendaitem &sect; 120, &ouml;ffentlich]) wird verwiesen.</p>
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Da von Seiten der Busbetreiber der in der Stadt fahrenden Linien Bedenken gegen einige der vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmen vorgebracht wurden, gab es hier ein Abstimmungsgespr&auml;ch. Dabei wurde die Bedenken der Buslinienbetreiber diskutiert. Es wurden die einzelnen Ma&szlig;nahmen in ihrer Wirkung auf Fahrzeitverl&auml;ngerungen abgewogen und Kompromisse er&ouml;rtert. Der Handlungsbedarf f&uuml;r einzelne Ma&szlig;nahmen wurde anerkannt, die Umsetzung muss jedoch zwingend im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel erfolgen. Ebenfalls sind die Ampelschaltungen zu optimieren. Insgesamt wurde ein Konsens erzielt.</p>
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Der Beschlussvorschlag ber&uuml;cksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen, das Gespr&auml;ch mit dem &Ouml;PNV und die Beschlusslage des Gemeinderats zu den im Bericht vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmen, w&auml;gt diese ab und stellt nach Ansicht der Verwaltung sachgerechte L&ouml;sungen f&uuml;r die einzelnen Stra&szlig;enabschnitte dar.</p>
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Bei den Stra&szlig;enbereichen, f&uuml;r die eine Pflicht zu Ma&szlig;nahmen besteht, h&auml;lt die Verwaltung den Beschlussvorschlag f&uuml;r &bdquo;Tempo 30 ganztags&ldquo; aufrecht, abweichend vom Gemeinderatsbeschluss. Dies betrifft Punkt 2.1 (Johanniterstra&szlig;e) und Punkt 2.4 (Langer Graben/Crailsheimer Stra&szlig;e zwischen Holzmarkt und Bausparkasse).</p>
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Bei den Ermessensentscheidungen zu den Punkten 2.5 (Ellwanger Stra&szlig;e) und 2.7 (Neue Reifensteige) folgt die Verwaltung unter Ber&uuml;cksichtigung der Belange des &Ouml;PNV der Beschlussfassung des Gemeinderats.</p>
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Bei der Ermessensentscheidung zu Punkt 2.6 (L1060 Sulzdorf B&uuml;hlertalstra&szlig;e) ber&uuml;cksichtigt die Verwaltung die Beschlussfassung des Ortschaftsrats Sulzdorf und des Gemeinderats.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:145-23-A1-Laermaktionsplan.pdf{{!}}Anlage 1: L&auml;rmaktionsplan (https://ratsinfo.schwaebischhall.de/img_auth.php/e/e9/48-22-Anlage-Bericht-Laermaktionsplan.pdf)]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:145-23-A2-Abwaegungstabelle-Laermaktionsplan.pdf{{!}}Abw&auml;gungstabelle]]</p>
 
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1. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der &Ouml;ffentlichkeit und deren Abw&auml;gungen werden gem&auml;&szlig; der Anlage 2 vom Gemeinderat beschlossen.</div>
 
1. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der &Ouml;ffentlichkeit und deren Abw&auml;gungen werden gem&auml;&szlig; der Anlage 2 vom Gemeinderat beschlossen.</div>

Version vom 18. Juli 2023, 12:36 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: Neu 145/23

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 23.02.2022 (§ 53/22, öffentlich) wurde über den Lärmaktionsplan (Anlage 1) und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. In dem Beschluss wurden Maßnahmen für die einzelnen Straßenabschnitte festgesetzt, mit welchen hier Abhilfe geschaffen werden soll. Sowohl die Unterlagen des Lärmaktionsplans mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen als auch die teilweise abweichende Beschlussfassung des Gemeinderats wurden ausgelegt.

Die Stellungnahmen der einzelnen Behörden und der Bürgerinnen und Bürger sind der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 2), auf den Beschluss der Sitzung vom 27.04.2022 (§ 120, öffentlich) wird verwiesen.

Da von Seiten der Busbetreiber der in der Stadt fahrenden Linien Bedenken gegen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen vorgebracht wurden, gab es hier ein Abstimmungsgespräch. Dabei wurde die Bedenken der Buslinienbetreiber diskutiert. Es wurden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Wirkung auf Fahrzeitverlängerungen abgewogen und Kompromisse erörtert. Der Handlungsbedarf für einzelne Maßnahmen wurde anerkannt, die Umsetzung muss jedoch zwingend im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel erfolgen. Ebenfalls sind die Ampelschaltungen zu optimieren. Insgesamt wurde ein Konsens erzielt.

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen, das Gespräch mit dem ÖPNV und die Beschlusslage des Gemeinderats zu den im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, wägt diese ab und stellt nach Ansicht der Verwaltung sachgerechte Lösungen für die einzelnen Straßenabschnitte dar.

Bei den Straßenbereichen, für die eine Pflicht zu Maßnahmen besteht, hält die Verwaltung den Beschlussvorschlag für „Tempo 30 ganztags“ aufrecht, abweichend vom Gemeinderatsbeschluss. Dies betrifft Punkt 2.1 (Johanniterstraße) und Punkt 2.4 (Langer Graben/Crailsheimer Straße zwischen Holzmarkt und Bausparkasse).

Bei den Ermessensentscheidungen zu den Punkten 2.5 (Ellwanger Straße) und 2.7 (Neue Reifensteige) folgt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Belange des ÖPNV der Beschlussfassung des Gemeinderats.

Bei der Ermessensentscheidung zu Punkt 2.6 (L1060 Sulzdorf Bühlertalstraße) berücksichtigt die Verwaltung die Beschlussfassung des Ortschaftsrats Sulzdorf und des Gemeinderats.

 

 

 

In der Sitzung des Gemeinderats am 23.02.2022 (§ 53, öffentlich) wurde über den Lärmaktionsplan (Anlage 1) und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. In dem Beschluss wurden Maßnahmen für die einzelnen Straßenabschnitte festgesetzt, mit welchen hier Abhilfe geschaffen werden soll. Sowohl die Unterlagen des Lärmaktionsplans mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen als auch die teilweise abweichende Beschlussfassung des Gemeinderats wurden ausgelegt.

Die Stellungnahmen der einzelnen Behörden und der Bürgerinnen und Bürger sind der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 2), auf den Beschluss der Sitzung vom 27.04.2022 (§ 120, öffentlich) wird verwiesen.

Da von Seiten der Busbetreiber der in der Stadt fahrenden Linien Bedenken gegen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen vorgebracht wurden, gab es hier ein Abstimmungsgespräch. Dabei wurde die Bedenken der Buslinienbetreiber diskutiert. Es wurden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Wirkung auf Fahrzeitverlängerungen abgewogen und Kompromisse erörtert. Der Handlungsbedarf für einzelne Maßnahmen wurde anerkannt, die Umsetzung muss jedoch zwingend im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel erfolgen. Ebenfalls sind die Ampelschaltungen zu optimieren. Insgesamt wurde ein Konsens erzielt.

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen, das Gespräch mit dem ÖPNV und die Beschlusslage des Gemeinderats zu den im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, wägt diese ab und stellt nach Ansicht der Verwaltung sachgerechte Lösungen für die einzelnen Straßenabschnitte dar.

Bei den Straßenbereichen, für die eine Pflicht zu Maßnahmen besteht, hält die Verwaltung den Beschlussvorschlag für „Tempo 30 ganztags“ aufrecht, abweichend vom Gemeinderatsbeschluss. Dies betrifft Punkt 2.1 (Johanniterstraße) und Punkt 2.4 (Langer Graben/Crailsheimer Straße zwischen Holzmarkt und Bausparkasse).

Bei den Ermessensentscheidungen zu den Punkten 2.5 (Ellwanger Straße) und 2.7 (Neue Reifensteige) folgt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Belange des ÖPNV der Beschlussfassung des Gemeinderats.

Bei der Ermessensentscheidung zu Punkt 2.6 (L1060 Sulzdorf Bühlertalstraße) berücksichtigt die Verwaltung die Beschlussfassung des Ortschaftsrats Sulzdorf und des Gemeinderats.

Anlagen:
Anlage 1: Anlage 1: Lärmaktionsplan (https://ratsinfo.schwaebischhall.de/img_auth.php/e/e9/48-22-Anlage-Bericht-Laermaktionsplan.pdf)
Anlage 2: Abwägungstabelle

Beschlussantrag:

1. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit und deren Abwägungen werden gemäß der Anlage 2 vom Gemeinderat beschlossen.
 
2. Der Gemeinderat stimmt dem Lärmaktionsplan mit den folgenden Maßnahmen zu:
2.1 B19 Johanniterstraße zwischen Scharfem Eck und Heilbronner Straße
      Tempo 30 ganztags (Pflicht)
2.2 B19 Gelbingen Untermünkheimer Straße / Brauerstraße
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
2.3 L 2218 Langer Graben
      Tempo 30 ganztags (Ermessen, nachts Pflicht)
2.4 L 2218 Langer Graben / Crailsheimer Straße (bis Bausparkasse)
      Tempo 30 ganztags (Pflicht) 
2.5 L 1060 Ellwanger Straße (bis Schillerstraße)
      Tempo 50 ganztags bleibt (Ermessen)
2.6 L 1060 Sulzdorf Bühlertalstraße (von Handwerkerpark bis Herdweg)
      Tempo 70 ganztags bleibt (Ermessen)
2.7 L 1055 Neue Reifensteige (von Berliner Straße bis Silcherstraße)
      Tempo 30/50 ganztags bleibt (Ermessen)
2.8 L 1056 Comburg / Hessentaler Straße (Steinbach)
      Tempo 30 ganztags (Pflicht)
2.9 L 1056 Hessentaler Straße Ost (von Kreisverkehr bis Ortsende)
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
2.10 L1055 Karl-Kurz-Straße (von Kreisverkehr bis Karl-Kurz-Straße 36)
        Tempo 30 ganztags (Ermessen)
2.11 L 1056 Einkornstraße Süd
        Tempo 30 ganztags (Ermessen)
2.12 L 1056 Sulzdorfer Straße / Einkornstraße Nord
        Tempo 30 ganztags (Ermessen, nachts Pflicht)