TOP 2 - Lärmaktionsplan; hier: Wirkungsanalyse der Maßnahmen und Beschluss zur Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu 48/22

Sachvortrag:

Im Bau- und Planungsausschuss am 14.02.22 (SV-Nr. 48/22, öffentlich) sowie im Gemeinderat am 23.02.22 (SV-Nr. 48/22, öffentlich) wurden das Ergebnis der Wirkungsanalyse sowie der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert. Auf die Sitzungsvorlage Nummer 48/22 mit Anlage wird verwiesen.

Nach intensiver Diskussion der möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung wünschte der Gemeinderat eine ergänzende Darstellung der Straßenabschnitte, in denen gemäß den rechtlichen Vorgaben eine Pflicht zu Lärmminderungsmaßnahmen bestehen und der Abschnitte, in denen ein Ermessen vorhanden ist. Auch wurde gewünscht, über die im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagenen Maßnahmen einzeln abzustimmen.

In einer ergänzenden Stellungnahme (Anlage 1) hat das mit der Erstellung des Lärmaktionsplan beauftragte Büro Rapp Trans AG die fachrechtlichen Einstufungen noch einmal zusammenfassend dargestellt.

Nach Beschluss des Planentwurfs soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Der Ortschaftsrat Gelbingen hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 mehrheitlich zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Lärmaktionsplanung Stufe 3, Ergänzende Stellungnahme, Rapp Trans AG, Freiburg, 24.02.2022
Anlage 2: Anfrage der CDU-Fraktion, hier: Antwort der Verwaltung vom 26.04.2022 (Tischvorlage)

Beschlussfassung:

1. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse werden zur Kenntnis genommen.
    (ohne Abstimmung)
      
2. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplans mit den  folgenden darin aufgeführten Maßnahmen zu:

2.1 B19 Johanniterstraße 
      Tempo 30 ganztags (Pflicht)
      (14 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
      D. h. der Antrag ist abgelehnt.

2.2 B19 Gelbingen Untermünkheimer Straße / Brauerstraße
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
      (Zustimmung durch Ortschaftsrat Gelbingen)
      (einstimmig - 31)

2.3 L 2218 Langer Graben
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
      (Tempo 30 nachts Pflicht)
      (21 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)

2.4 L 2218 Langer Graben / Crailsheimer Straße (bis Bausparkasse)
      Tempo 30 ganztags (Pflicht)
      (14 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
      D. h. der Antrag ist abgelehnt.

2.5 L 1060 Ellwanger Straße (bis Schillerstraße)
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
       (12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
       D.h. der Antrag ist abgelehnt.

2.6 L 1060 Sulzdorf Bühlertalstraße (von Handwerkerpark bis Herdweg)
      Tempo 50 ganztags (Ermessen)
      (Ablehnung durch Ortschaftsrat Sulzdorf)

      Die Verwaltung schließt sich dem Ortschaftsrat Sulzdorf vorbehaltlos an (kein Tempo 50 ganztags).
      (20 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

2.7 L 1055 Neue Reifensteige (von Berliner Straße bis Silcherstraße)
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
      (14 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
      D. h. der Antrag ist abgelehnt.

2.8 L 1056 Comburg / Hessentaler Straße (Steinbach)
      Tempo 30 ganztags (Pflicht)
      (einstimmig - 31)

2.9 L 1056 Hessentaler Straße Ost (von Kreisverkehr bis Ortsende)
      Tempo 30 ganztags (Ermessen)
      (22 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
     
2.10 L1055 Karl-Kurz-Straße (von Kreisverkehr bis Karl-Kurz-Straße 36)
        Tempo 30 ganztags (Ermessen)
        (21 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

2.11 L 1056 Einkornstraße Süd
        Tempo 30 ganztags (Ermessen)
        (einstimmig - 31)

2.12 L 1056 Sulzdorfer Straße / Einkornstraße Nord
        Tempo 30 ganztags (Ermessen)
        (Tempo 30 nachts Pflicht)
        (einstimmig - 31)

3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange zur Information und Mitwirkung.
(einstimmig - 31)

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