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Der Finanzierung der Restausgaben f&uuml;r die Projektpartnerschaften in Namibia aus regul&auml;ren Haushaltsmitteln wird r&uuml;ckwirkend ab dem Haushaltsjahr 2021 zugestimmt.</p>
 
Der Finanzierung der Restausgaben f&uuml;r die Projektpartnerschaften in Namibia aus regul&auml;ren Haushaltsmitteln wird r&uuml;ckwirkend ab dem Haushaltsjahr 2021 zugestimmt.</p>
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<u>Erg&auml;nzung des Beschlussantrages von Seiten der Verwaltung:</u><br />
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F&uuml;r die vorhandenen R&uuml;cklagen zur Finanzierung von Projektpartnerschaften in Namibia in H&ouml;he von 104.104,45 &euro; aus den Gewinnaussch&uuml;ttungen der SHB Schw&auml;bisch Hall Beteiligungsgesellschaft mbH wird die Zweckbindung aufgehoben.</p>
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(20 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)</p>
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2023, 13:04 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 77/23

Sachvortrag:

In seiner Sitzung am 04.02.2015 (§ 7, öffentlich) hat der Gemeinderat beschlossen, dass jährlich 1 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der SHB Schwäbisch Hall Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) zur Finanzierung der Projektpartnerschaften in Namibia verwendet wird. Aufgrund dessen wurden insgesamt 160.605,90 € (zzgl. KapESt und Soli) an die Stadt ausgeschüttet. Davon wurden in den Jahren 2018-2020 56.501,45 € für entsprechende Zwecke verwendet.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 wurde der oben erwähnte Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 aufgehoben. In der Folge wurde das Engagement der Stadt betreffend der Finanzierung von Projektpartnerschaften in Namibia praktisch eingestellt. In 2021 und 2022 sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von 20.040 € entstanden. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind für 2023 4.750 € und für 2024 4.500 € zur Finanzierung von Projektpartnerschaften in Namibia eingestellt.

Wegen der Geringfügigkeit der benötigten Mittel soll für die noch vorhanden Rücklagen aus den Gewinnausschüttungen der SHB in Höhe von 104.104,45 € die Zweckbindung aufgehoben werden.

Beschlussfassung:

Der Finanzierung der Restausgaben für die Projektpartnerschaften in Namibia aus regulären Haushaltsmitteln wird rückwirkend ab dem Haushaltsjahr 2021 zugestimmt.

Ergänzung des Beschlussantrages von Seiten der Verwaltung:
Für die vorhandenen Rücklagen zur Finanzierung von Projektpartnerschaften in Namibia in Höhe von 104.104,45 € aus den Gewinnausschüttungen der SHB Schwäbisch Hall Beteiligungsgesellschaft mbH wird die Zweckbindung aufgehoben.

(20 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)

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