11598/meetingminutes/11599/paragraph

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Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan war in der Zeit vom 28.11. - 06.12.2002 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Davon hat jedoch niemand Gebrauch gemacht. Bis zum 13.12.2002 konnten nach § 81 Abs. 1 GemO Einwendungen erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.  
 
Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan war in der Zeit vom 28.11. - 06.12.2002 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Davon hat jedoch niemand Gebrauch gemacht. Bis zum 13.12.2002 konnten nach § 81 Abs. 1 GemO Einwendungen erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.  
  
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Version vom 29. Oktober 2007, 10:12 Uhr

Sachvortrag:

  1. Satzungsbeschluss
  2. Kenntnisnahme von der Mittelfristigen Finanzplanung 2002 - 2006</b>

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Haushaltsatzung und den Haushaltsplans 2003 der Stiftung und die Mittelfristige Finanzplanung 2002 - 2006 vor.

Der Haushaltsplan wurde am 27.11.2002 öffentlich eingebracht. Beratungen haben in der nichtöffentlichen Sitzung des Hospitalausschusses am 05.12.2002 stattgefunden.

Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan war in der Zeit vom 28.11. - 06.12.2002 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Davon hat jedoch niemand Gebrauch gemacht. Bis zum 13.12.2002 konnten nach § 81 Abs. 1 GemO Einwendungen erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Haushaltssatzung

Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ für das Rechnungsjahr 2003 wird in der vorgelegten Fassung erlassen.
  2. Der Gemeinderat nimmt von der Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006 zustimmend Kenntnis.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtbetrags der vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Kreditermächtigung - Kredite je nach Bedarf aufzunehmen.
(einstimmig - 32 -)
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