§ 232/1 - Haushaltssatzung 2003 Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" (öffentlich)

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Sachvortrag:

Haushaltssatzung
der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist"
in Schwäbisch Hall
für das Haushaltsjahr 2003

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 200 (GBl. S. 582, br. S. 698) hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2002 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.den Einnahmen und Ausgaben in
Höhe von je
davon
10.760.500 €
im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
6.870.000 €
3.890.500 €
2.dem Gesamtbetrag der vorges.
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von
1.400.000 €
3.dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
950.000 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt.
1.374.000 €

Schwäbisch Hall, 18. Dezember 2002

gez.

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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