TOP 15.3 - Arbeits- und Auftragsvergabe: Verkehrssicherungshieb Badersklinge; hier: Beschluss Forsthieb (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 168/24

Sachvortrag:

Am 17.07.2023 (SV-Nr. 173/23, öffentlich) wurde dem Bau- und Planungsausschuss die Situation in der Badersklinge in unterschiedlichen Szenarien vorgestellt, um der Verkehrssicherungspflicht in diesem innerstädtischen Wald nachzukommen. Am 06.12.2023 (SV 322/23, öffentlich) wurde vom Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss über die weitere Wegeführung und Hierarchie der Wege in der Badersklinge beschlossen, welcher die damit einhergehenden Anforderungen an die Verkehrssicherheit definiert.

Bei der detaillierten Vorbereitung der Fällmaßnahme in Kooperation mit dem Forstamt hat sich gezeigt, dass sich die Situation, insbesondere im unteren Bereich der Bearbeitungsfläche, weiter erheblich verschlechtert hat. Ursächlich liegt dies vor allem in den zurückliegenden Extremwetterlagen (Sturm und Starkregen) begründet. Durch diese Wetterextreme kam es in der jüngsten Vergangenheit zu erheblichen Baumstürzen, Astbrüchen und Rutschungen in den Hängen. Auch das Eschentriebsterben ist weiter vorangeschritten.
Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Forstamt und einer Spezialfirma für Waldwegebau hat sich gezeigt, dass der bestehende Max-Kade-Weg unter anderem durch die geologischen Gegebenheiten nicht als Rückeweg ausgebaut werden kann.
Eine klassische Fällung auf der gesamten Bearbeitungsfläche, wie ursprünglich geplant, ist so daher nicht möglich. Die Maßnahme muss als Kombi-Lösung durch Spezialholzernte (Helikopter oder Seilkrantechnik) und klassischer Holzernte durchgeführt werden. Zusätzlich zur Verkehrssicherheitsmaßname soll zugunsten der Gewässerunterhaltung die Räumung des Bachbetts und der angrenzenden Hangflächen erfolgen.

Für die Sanierung des Max-Kade-Weges und Fehleisenweg muss nun ein Planungsbüro beauftragt werden, da eine konventionelle Herstellung eines Waldweges ausgeschlossen wurde. Die Wegesanierung kann frühestens nach Abschluss der Fällmaßnahmen erfolgen.

Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme (Forsthieb) werden Mittel von rund 133.280 € (brutto) benötigt. Eine genauere Aufstellung der Kosten ist in der nicht-öffentlichen Anlage beigefügt. Für die Finanzierung müssen im Ergebnishaushalt des Fachbereichs Planen und Bauen rd. 50.000 € auf das Produkt Forstwirtschaft 5550 000, Konto 42121000 umgebucht werden.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Maßnahmenfläche nach Erntverfahren
Anlage 2: Kostenschätzung, 25.06.2024 (nichtöffentlich)

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung über den Verkehrssicherungshieb in der Badersklinge zu.

(22 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)

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