§ 315 - Annahme von Spenden (Tischvorlage) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 2. August 2023, 12:32 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschluss:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 32)