§ 276/6 - Bekanntgaben und Verschiedenes: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Ablösung eines Darlehens (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Juli 2023, 09:09 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Bullinger gibt die von ihm getroffene Eilentscheidung bekannt.
Anlage: Eilentscheidung
Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)