§ 207 - Bebauungsplan Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“, Tüngental; hier: - Abwägung der Auslegung - Satzungsbeschlüsse (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 05.07.2021 hat der Gemeinderat (§ 175, öffentlich) die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“ durchzuführen.

Die Bekanntmachung im Haller Tagblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Schwäbisch Hall erfolgte am 09.07.2021. Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 19.07.2021 bis einschließlich 19.08.2021 aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und gemäß Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) § 3, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, über das Internet aus. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss hatte die Möglichkeit, über Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einzusehen und ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 13.07.2021.

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB gingen insgesamt 21 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Diese wurden tabellarisch zusammengeführt und jeweils mit einem Abwägungsvorschlag versehen (vgl. Anlage 10).

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht, die gegenüber der Entwurfsfassung vom 19.04.2021 zu Änderungen des Bebauungsplans führen, welche eine erneute Offenlage erforderlich machen.

Es haben sich lediglich einzelne redaktionelle Änderungen ergeben, die in roter Markierung in den Unterlagen kenntlich gemacht sind:

Die Begründung wurde in Kapitel 8 angepasst; die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Weiterhin wurde die Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange in Kapitel 11 ergänzt. In den planungsrechtlichen Festsetzungen wurde als Hinweis Nr. 8 ergänzt, dass Bauvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Luftfahrtbehörde zu prüfen sind. Die Gesetzesgrundlagen in den planungsrechtlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften, dem Lageplan und der Begründung wurden aktualisiert. Die Planzeichnung wurde um eine Maßstabsangabe ergänzt.

Sonstige Änderungen wurden nicht vorgenommen, sodass die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss im Grundsatz der Entwurfsfassung vom 19.04.2021 entsprechen.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Bebauungsplan Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“ im Maßstab 1:500, Stand 19.04.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 2: Begründung, Stand 19.04.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 3: Textteil, Stand 19.04.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 4: Örtliche Bauvorschriften, Stand 19.04.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 5: Anlage 1 der Begründung: Umweltbericht zum Bebauungsplan, Stand 19.04.2021 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 6: Anlage 2 der Begründung: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutz- rechtlichen Untersuchung, Stand 27.10.2020 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 7: Anlage 3 der Begründung: Städtebaulicher Entwurf für das Wohngebiet „Altenhausener Straße Süd/ West“, Stand 05.08.2020 (Stadt Schwäbisch Hall, Abteilung Stadtplanung)
Anlage 8: Anlage 4 der Begründung: Schalltechnische Beurteilung von Fluglärmimmissionen, Stand 15.04.2021 (rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall)
Anlage 9: Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Anlage 10: Abwägungstabelle zur förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB werden nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gem. Anlage 9 (frühzeitige Beteiligung) und 10 (förmliche Beteiligung) beschieden.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“

Der Bebauungsplan Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Schreiberplan, Stuttgart, M 1:500 vom 19.04.2021 mit Legende (vgl. Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Anlage 3).

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Schreiberplan, Stuttgart, M 1:500 vom 19.04.2021 mit Legende (vgl. Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (vgl. Anlage 4). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 2011-04 „Altenhausener Straße Süd/West“.

Bei den Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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