TOP 2.2 - Bebauungspläne: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 0319-03 „Sonnenrain – Teilbereich 3“, Hessental; hier: Satzungsbeschlüsse - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 70/23
Sachvortrag:
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2022 (SV-Nr. 328/22, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die erneute förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 22.12.2022 im Zeitraum 30.12.2022 bis 20.01.2022 (Behörden) bzw. 23.01.2023 (Öffentlichkeit). Sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 16.02.2023 (vgl. Anlage 15) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.
Gegenüber der Beschlussfassung des Gemeinderats am 19.12.2022 (SV-Nr. 328/22, öffentlich) wurden im Bebauungsplan redaktionelle Änderungen vorgenommen, die jedoch keine erneute Auslegung erforderlich machen. Hierzu gehören insbesondere eine Klarstellung der Unzulässigkeit von Einzelhandel in den Obergeschossen des Sondergebiets, redaktionelle Korrekturen hinsichtlich der Festsetzung von Lärmpegeln (Bezeichnungen, Verweise auf das Gutachten, Darstellung der Lärmpegel im Plan) und der Bezugshöhe baulicher Anlagen, sowie redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen in der Begründung, z. B. zur Einwohnerdichte.
Geringfügige Anpassungen der Planzeichnung wurden aufgrund der Erschließungsplanung erforderlich.
Die ergänzenden archäologischen Untersuchungen erfolgen im April und werden vorraussichtlich innerhalb von 4-6 Wochen abgeschlossen.
Entsprechend dem artenschutzrechtlichen Gutachten (vgl. Anlage 7) ist als artenschutzrechtlicher Ausgleich die dauerhafte Anlage und Sicherung einer Buntbrache für die Feldlerche erforderlich. Hierfür wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Fläche identifiziert. Die Sicherung erfolgt über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde. Dieser befindet sich im Abschluss und wird spätestens bis zur Fassung der Satzungsbeschlüsse durch den Gemeinderat als Anlage 16 nachgereicht.
Zielabweichungsverfahren
Im Regionalplan der Region Heilbronn-Franken 2020 ist die Innenstadt von Schwäbisch Hall als Standort für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen. Der Stadtteil Hessental zählt nicht zu diesem Standort, weshalb hier nur nahversorgungsrelevante Vorhaben zulässig sind. Um den geplanten Lebensmittelmarkt im Plangebiet zu ermöglichen, erfolgte daher parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium. Die Genehmigung wurde vom RP in Aussicht gestellt. Das Antragsergebnis wird in der Gemeinderatssitzung vor Fassung der Satzungsbeschlüsse bekanntgegeben, da die Genehmigung Voraussetzung für die Beschlussfassung ist.
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, Stand 08.02.2023
Anlage 2: Textteil, Stand 08.02.2023
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
Anlage 11:
Anlage 12:
Anlage 13:
Anlage 14:
Anlage 15:
Anlage 16: öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde (wird nachgereicht)
Beschlussantrag:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 15 beschlossen.
2. CEF-Maßnahmen
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt SHA, Untere Naturschutzbehörde über die dauerhafte Anlage einer Buntbrache für Feldlerchen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ zu (vgl. Anlage 16).
3. Satzungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“
Der Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 08.02.2023 mit Legende (vgl. Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Anlage 2).
B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 08.02.2023 mit Legende (vgl. Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (vgl. Anlage 2). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“.
Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.